Ein seit mehr als einem Jahrzehnt andauernder Rechtsstreit zwischen Google und Oracle kam nun endlich zu einem Ende: Der Oberste Gerichtshof der USA hat nun entschieden, dass Google durch Verwendung der Java-APIs für Android keine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Das jahrelange Verfahren ging durch alle Instanzen und könnte noch große Auswirkungen auf die Software-Welt haben.
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Die Google Websuche kann sehr viele Anfragen mit eigenen Ergebnissen beantworten und mit diesen unzählige Fakten liefern, Fragen beantworten oder auch Inhalte komfortabel aufbereiten - dazu gehören auch Songtexte. Ein großes US-Portal hat Google schon im vergangenen Jahr des Diebstahls in ganz großem Stil bezichtigt und Klage eingereicht. Das jetzt gesprochene Urteil bezichtigt Google zwar des Diebstahls, sieht das Unternehmen aber dennoch als nicht schuldig.
Vor einigen Jahren wurde in der EU das Recht auf Vergessenwerden eingeführt, das den Nutzern die Möglichkeit gibt, Inhalte über sich selbst aus Suchmaschinen wie der Google Websuche entfernen zu lassen. Neben den genauen Rahmenbedingungen war ein zentrales Streitthema bisher, ob die Löschung global oder nur in der EU stattfinden muss. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof ein interessantes Urteil gesprochen.
Musiktauschbörsen haben sich Anfang der 2000er Jahre und weit darüber hinaus sehr großer Popularität erfreut - aus ganz unterschiedlichen Gründen. Einige Jahre später kamen die ersten Ripping-Plattformen dazu, mit denen sich MP3s direkt kostenlos von YouTube und anderen Videoplattformen herunterladen lassen bzw. ließen. Jetzt ist die wohl populärste Plattform, Convert2MP3, geschlossen worden und dürfte das vorübergehende Ende solcher Plattformen einläuten.
Vor wenigen Tagen hatte es sich bereits abgezeichnet und nun wurde es umgesetzt: Die EU-Kommission hatte gut drei Jahre gegen Google ermittelt und kam nun zum Schluss, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung sowohl im Suchmaschinen- als auch im Werbegeschäft ausgenutzt hat. Das kostet Google nun 1,5 Milliarden Euro Strafe und ist mit einigen weiteren Auflagen verbunden.
Viele Webseiten, Plattformen und Apps finanzieren sich durch Werbebanner, die es ermöglichen, dass Angebote kostenlos zur Verfügung stehen. Das ist auch bei den Freemail-Anbietern nicht anders, zu denen auch GMail zählt. Nach einer Klage musste ein deutsches Gericht nun darüber entscheiden, ob solche Anzeigen im Posteingang zulässig sind. In dieser Instanz wurde nun entschieden, dass die Werbeanzeigen an dieser Stelle in Ordnung sind.
In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es die Impressumpflicht für Webseiten, an die sich jede Webseite und jedes Unternehmen, egal welcher Größe, halten muss. Auch Google hat natürlich ein Impressum und gibt dort auch Kontaktmöglichkeiten an - allerdings eher pro forma. Bisher werden an Google gesendete E-Mail nämlich überhaupt nicht gelesen - das ist laut einem Gerichtsurteil nicht zulässig. Am gestrigen Donnerstag wurde das Urteil rechtskräftig.
Seit gut 8 Monaten ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtend im europäischen Raum umzusetzen und hat nicht nur im Vorfeld, sondern auch in der jüngeren Vergangenheit an vielen Stellen für hitzige Diskussionen gesorgt. Erstmals wurde nun ein größeres Unternehmen mit einer empfindlichen Strafe wegen eines Rechtsverstoßes belangt: Es handelt sich natürlich um Google und die Strafe wurde von der französischen Datenschutzbehörde ausgesprochen.
Schon seit langer Zeit hatte die EU-Kommission gegen Googles Android ermittelt und es hatte sich schon seit längerer Zeit abgezeichnet, dass die App-Bündelung nicht mehr länger in der EU geduldet wird. Heute hat die Kommission nun geurteilt, dass die Bündelung der Apps mit dem Play Store nicht mehr länger zulässig ist und hat gleichzeitig eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen den Konzern verhängt.
Jeder Nutzer kann in Google Maps jeden Ort bewerten, eine Rezension Schreiben oder in Form von Fotos oder auch dem Beantworten von Fragen dazu beitragen, mehr Informationen in die Datenbank zu bringen. Da alle Bewertungen öffentlich sind, kann natürlich auch jede einzelne Reaktion Folgen für den Inhaber haben - vor allem bei negativen Bewertungen. Ein deutsches Gericht hat nun entschieden, dass Google vermeintlich unberechtigte schlechte Bewertungen löschen muss.