Die Steuertricks der globalen Konzerne in der EU sind seit Jahren umstritten, aber dennoch werden die diversen Schlupflöcher von praktischen allen großen Unternehmen ausgenutzt. Einige Praktiken sind nachträglich als illegal erklärt worden, so wie schon vor vielen Jahren in Frankreich. Jetzt hat ein französisches Gericht geurteilt, dass Google dennoch ohne Strafe davon kommt und die Milliardenforderung nicht begleichen muss.
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Das ging dann jetzt doch schneller als gedacht: Im EU-Verfahren gegen Googles Websuche hat die EU-Kommission vor wenigen Minuten eine Entscheidung getroffen und eine Strafe gegen das Unternehmen verhängt. Eine Milliardenstrafe war bereits erwartet worden, doch die jetzt geforderte Summe sprengt alle Rahmen und war in der Form noch nie dagewesen: Die Kommission hat Google zur Zahlung von 2,42 Milliarden Euro Strafe verurteilt.
Schon seit vielen Jahren ermittelt die EU-Kommission gegen Google und wirft dem Unternehmen Machtmissbrauch mit der Websuche vor. Konkret geht es um den Teilbereich der Produktsuche, an der sich die Gesetzeshüter und die konkurrierenden Unternehmen seit Jahren stören. In diesen Tagen soll das Urteil in Verbindung mit einer Strafzahlung in Milliardenhöhe bevorstehen, deswegen verschaffen wir noch einmal einen Überblick über das gesamte Verfahren.
Das Internet ist für uns alle Neuland - soweit, so bekannt. In der Politik gilt dieser Satz leider mehr denn je und wird wohl auch ohne große Reformen in den einzelnen Ländern noch für Jahrzehnte seine Gültigkeit behalten. Als unmittelbar davon betroffenes Unternehmen hat Google nun neue Rahmenbedingungen für den internationalen Austausch von Daten vorgeschlagen und stützt sich dabei vor allem auf zwei erforderliche Grundsätze.
Über den Transparency Report informiert Google seit Jahren sehr transparent und ausführlich über die Löschanträge von Unternehmen und Regierungen weltweit und zeigt damit der Öffentlichkeit, wie häufig und umfangreich die Suchergebnisse bereinigt werden. Für diese Tranparenz wird Google im Allgemeinen sehr gelobt, doch ein deutsches Gericht hat genau darin nun ein Problem gesehen und verbietet dem Unternehmen in einem bestimmten Fall, über eine Löschung zu informieren.
Die Wurzeln der Gesetze des Urheberrechts liegen weit vor der Zeit der Verbreitung des Internets und stellen die Gerichte nicht nur in Deutschland daher immer wieder vor große Probleme und ständige Grundsatzentscheidungen. Mit dem Start der neuen Bildersuche in Deutschland gibt es nun wieder große Diskussionen, ob diese überhaupt rechtmäßig ist. Für Nutzer birgt diese sogar die Gefahr, sich strafbar zu machen.
Das Leistungsschutzrecht hat in Deutschland mittlerweile eine lange Geschichte und ist nach einem längeren Kleinkrieg zwischen den Verlagen und Google praktisch gescheitert. Und obwohl eigentlich alle Beteiligten mit der aktuellen Situation zufrieden sein könnten, stehen sich die Parteien nun wieder vor Gericht gegenüber und diskutieren über eine Neuformulierung bzw. Konkretisierung des Gesetzes.
Im April dieses Jahres hatte die EU-Kommission ein Verfahren gegen Android gestartet, in dem man Google vorwirft, die Marktmacht des Betriebssystems auszunutzen. Angesichts der Marktanteile von knapp 90 Prozent ist ein solches Verfahren kaum verwunderlich, aber die Argumente der EU sind nur an den Haaren herbeigezogen - behauptet nun zumindest Google in der offiziellen Antwort. Wenig überraschend weist man alle Vorwürfe von sich - und das durchaus überzeugend.
In der EU laufen mittlerweile schon drei Verfahren gegen Google, und so langsam kann man als Beobachter schon einmal den Überblick über die Rechtsstreitigkeiten zwischen Mountain View und Brüssel verlieren. Im ältesten Verfahren - dem Vorwurf des Machtmissbrauchs der Websuche - hat Google nun erneut auf einen Vorwurf geantwortet und weist die Behauptungen zurück, dass man die eigenen Dienste in der Websuche bevorzugt.
Sowohl die Enthüllungsplattform Wikileaks als auch deren Gründer Julian Assange haben schon bessere Zeiten gesehen und haben ausgerechnet zu ihrem 10-jährigen Jubiläum durch die Nichtveröffentlichtung von angekündigtem Material enttäuscht. Jetzt prescht Assange wieder vor und kündigt neue Enthüllungen an, die diesmal auch sehr stark mit Google zu tun haben werden. Das Unternehmen wird vor allem stark mit Hillary Clinton in Verbindung gebracht, ob sich die Berichte auch darauf beziehen ist aber noch nicht bekannt.