In weniger als drei Tagen, an diesem Freitag, ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung verpflichtend umzusetzen und sorgt trotz einer mehrjährigen Übergangsphase noch immer für viel Kopfzerbrechen, Probleme und auch Panikmache. Google als einer der größten IT-Konzerne ist im Besonderen davon betroffen und hat viel Energie in die Vorbereitungen gesteckt. Aber auch für die Millionen Kunden und Nutzer gibt es einiges an Infomaterial.
In Googles Philosophie sticht das Motto "Don't be evil" schon seit den Anfangstagen des Unternehmens heraus und ist eine sehr wichtige Grundlage für alle Handlungen des Unternehmens. Doch 20 Jahre, 85.000 Mitarbeiter und viele Milliarden Dollar später sieht man das nun vielleicht etwas anders. Vor kurzer Zeit gab es nämlich eine Änderung am "Code of Conduct", bei dem genau dieser kleine Absatz entfernt worden ist. Die Motivation dahinter ist unklar.
In weniger als zwei Wochen, am 25. Mai 2018, wird die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtend umzusetzen sein und in den letzten Wochen konnte man den Eindruck gewinnen, dass selbst große Unternehmen erst Kurz vor Knapp überhaupt jemals davon gehört haben und nun eifrigst Änderungen umsetzen. Google hat sich schon frühzeitig mit diesem Thema beschäftigt und hat laut Angaben des Datenschutzbeauftragten nicht weniger als 500 Jahre Arbeit in die Umstellung gesteckt.
Die chinesischen Smartphone-Hersteller haben es auf dem US-Markt nicht leicht und werden gerade in jüngster Zeit immer wieder mit Sanktionen belegt, durch die ihnen große Teile des lukrativen Marktes durch die Lappen gehen. Für den weltweit drittgrößten Smartphone-Hersteller Huawei könnte es aber möglicherweise noch viel schlimmer kommen. Das Unternehmen könnte möglicherweise, genau wie ZTE, die Android-Lizenz verlieren.
Man sollte meinen, dass es ein leichtes ist, einen Internetgiganten wie Google mit weit über 80.000 Mitarbeiter zu kontaktieren - aber dem ist nicht so. Wer schon einmal eine E-Mail an die offizielle Support-Adresse von Google geschrieben hat, wird zwar innerhalb von Sekunden eine Antwort bekommen, die aber nicht wirklich weiter hilft. Jetzt hat das Berliner Kammergericht geurteilt, dass auch Google per E-Mail erreichbar sein muss.
In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es ein 14-Tage-Rückgaberecht, das den Kunden bei vielen Käufen, Dienstleistungen und Verträgen eine zweiwöchige Bedenkzeit einräumt. Ab sofort setzt Google diese gesetzliche Richtlinie nun auch im Play Store um und ermöglicht für digitale Dienste nun ebenfalls ein Zeitfenster von 14 Tagen. Die Einstufung kann in einigen Fällen allerdings knifflig sein.
Ein großer Teil der populären Angebote im Internet ist für den Nutzer vollkommen kostenlos. Neben den diversen Facebook-Angeboten vom Social Network über WhatsApp bis zu Instagram gehören dazu auch die zahlreichen Google-Angebote wie GMail, Maps oder auch die Websuche. Jetzt plant die EU-Kommission allerdings eine Änderung der Definition von "kostenlos", so dass alle diese Angebote zukünftig auch unter das Verbraucherschutzgesetz fallen.
In den ständig aktualisierten Transparenzberichten gibt Google immer wieder einen Einblick in die zur Löschung beantragten Webseiten aus der Websuche. Erst Anfang des Jahres hatte Google bekannt gegeben, dass 2017 erstmals mehr als 1 Milliarde Löschanträge bearbeitet werden mussten. Jetzt wurde ein neuer Bericht veröffentlicht, der einen Einblick in die Statistiken rund um das vor drei Jahren eingeführte Recht auf Vergessen gibt.
Als weltweit größte Suchmaschine, und damit für die meisten dem Tor zu den Informationen im Internet, hat es Google nicht immer leicht. Tag für Tag muss das Unternehmen mehrere Millionen Webseiten aus den Suchergebnissen löschen, weil sie diverse Rechte verletzen. Vor einiger Zeit hatte auch ein Ehepaar aus Deutschland geklagt und von Google gefordert, dass alle Suchergebnisse vor der Aufnahme geprüft werden müssten. Glücklicherweise war das Gericht auf seiten von Google.
Googles Vertreter stehen wieder einmal vor Gericht und müssen sich schon bald auf den Weg zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg machen: Diesmal geht es aber nicht um ein Kartellrechtliches oder Wettbewerbs-Verfahren, sondern um die Auslegung aktueller Gesetze. Im Raum steht die Frage, ob GMail ein Telekommunikationsdienst ist oder nicht. Der Streit schwelt schon seit dem Jahr 2012 und könnte große Auswirkungen haben.