Nachdem Google im Juli den Prozess gegen Giersch und dessen G-mail in Deutschland endgültig verloren hat, muss Google heute die Niederlage vor der europäischen Markenbehörde hinnehmen.
"Der gemeinsame Element Google Mail sei so ähnlich, dass es die Menschen irreführen würde, dass die beiden Marken denselben Ursprung hätten", sagte die Behörde gegenüber dem spanischen Alicante. Desweiteren ist nun bekannt (War mir zumindest bisher unklar) wieso Google im Oktober 10000 ? Strafe zahlen musste: Die Mountain Viewer haben weiterhin m.Google Mail.com in Deutschland und Großbritannien verwendet.
Der nächste Schritt wird wahrscheinlich der Gang vor den Europäischen Gerichtshof sein.
[wirtschaftsblatt.at, thx to: robs; Googling Google]
Schlagwort: rechtliches
Der Google Karten Blog hat sich gestern aus der Blogosphäre verabschiedet.
Gründe wurden nicht genannt.
Ich vermute es hat zwei Gründe:
1. Vergangenen Oktober haben wir berichtet, dass Google das Einblenden von AdSense-Anzeigen auf googlekarten.blogspot.com unterbunden. Im nachfolgenden zog Stefan auf die Seite gkarten.blogspot.com um.
Ich bin mir nicht mehr sicher ob Gkarten wieder AdSense geschalten hat, erlaubt war es ihm ja.
2. Dieser Grund hatte bei der Entscheidung über die Schließung wahrscheinlich eine höhere Gewichtung gehabt. Im Februar kam es zu einer Abmahnwelle bei Google Maps und Google Earth Screenshots, die verschiedene Blogger auf ihrer Seite verwendeten.
Fast unbemerkt ging der Blog von Stefan im Februar offline. Auf meine Mail wieso er den Blog offline genommen hatte, schrieb er mir folgendes:
Der Grund ist die aktuelle Abmahnwelle gegen Google Maps / Earth Bilder ? mein Blog wimmelt nur so von Screenshots ohne CopyrighthinweiseObwohl die Lage eigentlich geklärt sei sollte, sind sich viele immer noch nicht sicher wie es mit der Verwendung der Satellitenaufnahmen steht. An dieser Stelle: Danke, Stefan!
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt darf ein Inserent der bei AdWords eine Anzeige schaltet, auch den Markennamen der Konkurrenz als Keyword nutzen. Das heißt BMW darf seine Banner beim Keyword "Mercedes" schalten - zumindest so lange die Anzeige ganz klar von den Suchergebnissen abgetrennt ist und sich nicht direkt über dem Link zur Mercedes-Website befindet.
Da Google auch AdWords-Banner oberhalb der Suchergebnisse zeigt (die sind zwar seltener, aber kommen vor) ist es natürlich fraglich ob das Urteil auch hier greift und es hier nicht wieder heißen kann dass sich BMW rechtswidrig vor Mercedes positioniert hat. Die Erwähnung des Markennamens in der Anzeige selbst hingegen dürfte wieder Probleme bereiten.
Andererseits wiederum ist es nicht gestattet den Namen der Konkurrenz als META-Tag in der eigenen Webseite zu verwenden und sich auf diesem Weg auch innerhalb der Suchergebnisse oberhalb der Konkurrenz zu platzieren. Aber das hat ja am Ende mit Google nicht mehr viel zu tun und ist nur am Rande des Urteils erwähnt.
Ich denke aus diesem Urteil dürften so einige interessante Anzeigen hervorgehen in denen ein Hersteller seine Meinung über die Konkurrenz schon direkt in der Anzeige kundtut - man denke z.B. an die "Könige sind Out"-Plakate von McDonalds vor einigen Burger King-Filialen ;-)
» Das Urteil
[heise]
In den letzten Tagen gab es in einigen Blogs, allen voran bei BasicThinking Diskussionen darüber ob und wie die Bilder aus Google Earth verwendet werden dürfen. Ausgelöst wurde die Diskussion durch ein Posting im Saftblog in dem ein Screenshot von Earth enthalten war. Kurze Zeit später hatte der Blog eine Abmahnung im Briefkasten, wegen Verwendung der Satelitenfotos.
AdSense-User werden es heute gemerkt haben: Wer sich in seinen Account einloggt, bekommt die neuen AGBs präsentiert und muss diese akzeptieren. Akzeptiert man die AGBs nicht, kann der Account nicht weiter benutzt werden. Leider teilt uns Google nicht mit welcher Teil der AGBs neu ist bzw. wo etwas geändert worden ist. Ich habe auch nichts gefunden, habt ihr eine Ahnung?
[thx to: getimo]
Am vergangenen Donnerstag diskutierten Peter Fleischer, Googles Chefdatenschützer, und die US-Handelsrepräsentantin Pamela Harbour vor dem Europäischem Parlament unter anderem die Frage, ob die IP zu den personenbezogenen Daten gehört.
Während der deutsche Datenschützer Peter Schaar, lange Zeit Vorsitzender der Artikel-29-Datenschutzgruppe, und andere EU-Parlamentarier die IP zu den privaten Daten zählen, sieht Google darin ein Problem und argumentiert: "Aus US-Perspektive gibt es dazu keinen Konsens. Es gibt nicht nur Schwarz oder Weiß bei den Antworten. Manchmal kann eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum darstellen, andermal nicht. Es kommt dabei immer auf den Zusammenhang an, darauf, welche persönlichen Informationen offenbart werden."
Für Google geht es mehr oder weniger um die Existenz: "Wir müssen wissen, wer wonach fragt - andernfalls könnte unser Unternehmen nicht funktionieren"
Der Vertreter von Microsoft merkte an, dass "das Internet nicht wäre, was es ist, gäbe es die Werbung nicht". Wie schon in der Anhörung zu Doubleclick im Januar 2008 bestätigte Google erneut, die Nachrichten in Google Mail nach Schlüsselwörter zu durchsuchen.
Marc Rothenberg vom Electronic Privacy Information Center kontert und sagt, dass durch die IPv6 - alleine schon durch die größere Menge - fast jede IP einem Benutzer zugeordnet werden könnte. Rothenberg unterstrich "das Bedürfnis, den Datenschutz angemessen zu berücksichtigen, wenn die Behörden den Kauf beurteilen" im Hinblick auf die DoubleClick Übernahme.
Sollte die IP nach der Richtlinie 95/45/EG von 24.10.1995 zu den personenbezogenen Daten zählen, hat Google ein Problem. Google darf diese Daten dann nur noch eingeschränkt nutzen und der Benutzer muss Google die Erlaubnis erteilen zielgerechte Werbung einzusetzen.
Google Public Policy Blog am Freitag:
Eine schwarz-weiß-malende Bestimmung, dass alle IP-Adressen personenbezogene Daten sind, würde zu Unrecht suggerieren, dass jede IP-Adresse mit einem bestimmten Individuum in Verbindung zu bringen ist. Unter bestimmten Umständen ist das eher gerechtfertigt: Wenn Sie ein ISP sind und eine IP-Adresse einem Computer zuweisen, der sich unter einem bestimmten Nutzerkonto anmeldet, und sie kennen Namen und Anschrift der Person, der das Konto gehört, dann handelt es sich bei der IP-Adresse wahrscheinlich um eine personenbezogene Angabe, selbst wenn mehrere Personen den Computer benutzen können. Auf der anderen Seite können die IP-Adressen von Websites in aller Welt nicht als personenbezogene Daten angesehen werden, weil für gewöhnlich die Personen hinter den Ziffernfolgen nicht identifiziert werden können. Übersetzung aus GolemMeiner Meinung nachlässt sich die Richtlinie, falls sie auch für IPs gelten sollte, sehr leicht durch eine AGB-Änderung umgehen. [Golem: #1; #2]
Der YouTube Gründer Chad Hurley will eine pan-europäische Lizenz. Diese Lizenz, die dann in allen EU-Ländern gelten würde, würde Videoportalen das Leben leichter machen. Im Moment ist es schwierig die Erlaubnis zu erwerben ein Musikvideo legal auf YouTube zu haben. Besonders die Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA und diese) stellen immer wieder neue Hürden auf, so Hurley.
Wenn man dann zwar für Deutschland die Rechte hat, heißt es noch lange nicht, dass diese auch für Frankreich oder Österreich gelten.
Hurley möchte es so wie es in der wesentlich flexibleren Musikindustrie; "Hätten wir nicht nur einen einzigen großen Kanal wie iTunes, wir hätten viele verschiedene Dienste". Bei der Musik kann man genau festlegen wie viele diese Lied nutzen (Nutzungsintensität).
Be Verwertungsgesellschaften hingegen kann man nicht wissen wer welche Rechte hält.
"Eine Lizenz von einem Verwerter, die dem Lizenznehmer eine einstweilige Verfügung des Künstlers einbringt, weil dieser die speziellen Rechte nicht an die Gesellschaft vergeben hat, ist nichts wert", sagte Jonathan Porter.
[heise]
Eine der größten Plagen im Web, neben den Spam-eMails, waren lange Zeit die Domaingrabber die sich jede erdenkliche Adresse gesichert haben um sie dann für teuer Geld weiter zu verkaufen. Mittlerweile läuft dieses Geschäft aber mehr als schlecht, und so ist man schon seit einiger Zeit dazu übergegangen Domains mit Werbebannern auf ihre Monetarisierungsmöglichkeiten zu testen - das sogenannte Domain Tasting. Google schiebt aber auch dem jetzt einen Riegel vor.
Das Domain Tasting ist fester Bestandteil der Richtlinien beim registrieren einer Domain. Innerhalb von 5 Tagen kann der Antrag zurückgezogen und die Domain zurückgegeben werden - vollkommen unentgeltlich. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit eine Domain mit vermeintlich hohem Traffic-Aufkommen zu kaufen, sofort Werbung draufzuschalten und anhand der Umsatzzahlen zu entscheiden ob die Domain ihr Geld wirklich wert ist. In der Vergangenheit wurde dafür meist auf Google AdSense zurückgegriffen.
Google unterbindet das jetzt in der neuesten Version der AdSense-Richtlinien: Ab sofort dürfen AdSense-Banner nur noch auf Domains erscheinen die älter als 5 Tage sind. Google hat zwar technisch keine verlässliche Möglichkeit herauszufinden wie alt die Domain wirklich ist, wird das aber sicherlich händisch überwachen.
Hervorgegangen ist diese Regelung aus der Tatsache dass ein AdSense-Kunde zuletzt einen Monatsumsatz von 3 Millionen Dollar nur mit temporären Domains gemacht hat. Google wird diesem Kunden sein Geld nicht auszahlen, wahrscheinlich lässt man diese Richtlinien-Änderung rückwirkend wirken. Ob Google aber auch das dadurch selbst umgesetzte Geld an seine Inserenten zurückzahlt wurde offen gelassen...
[ZDnet-Blog]
Was viele Jahre befürchtet wurde, könnte schon bald Wahrheit werden: US-Geheimdienste haben jetzt erstmals auch offiziell Interesse an Googles riesiger Datenbank bekundet. Die Geheimdienste möchte aber nicht etwa nur beschränkten Zugriff auf Konten verdächtiger Personen - Nein! - sie möchten einen kompletten Zugriff auf _ALLE_ Daten, ohne jede Ausnahme.
Wenn es nach dem Willen der Geheimdienste geht muss Google (und jeder andere große Internetdienstleister) alle eMails, Suchanfragen und verschickte Dateien weiterreichen und einer Prüfung unterziehen lassen - ganz egal von welcher Person. Man erhofft sich dadurch die Cyberkriminalität weiter einzugrenzen. Durch die Prüfung des gesamten Datenverkehrs verspricht man sich mehr Sicherheit innerhalb und auch außerhalb des Internets.
Google hat sich zu dem Thema noch nicht geäußert, dürfte seine Daten aber nicht einfach so herausgeben - genau so wenig wie andere Suchmaschinen. Ich denke dass alle großen Informations-Hoster an dieser Stelle zusammen halten werden - und müssen - um so etwas zu verhindern. Dass interessiert die Geheimdienste und die Personen die die entsprechenden Weichen dafür stellen zwar nicht, aber es würde ein Zeichen setzen dass die Überwachung irgendwo Grenzen haben muss...
Fraglich ist natürlich wie die Geheimdienste die Datenflut verwalten wollen. Wahrscheinlich wird alles nach verdächtigen Keywords durchsucht - aber spätestens wenn diese öffentlich bekannt sind könnte der Spieß umgedreht werden. Hier können uns die Spam-Versender endlich mal einen Dienst erweisen und ihre Mails mit diesen Keywords füttern - so dass die Überwachung nahezu unmöglich wird.
Ich glaube all diese Big Brother-Gesetze werden irgendwann noch ein sehr sehr Böses Ende nehmen...
[Die Presse, thx to: seekXL]
Im November wurde bekannt, dass Google von der Northeastern University und dem Unternehmen Jarg wegen einer Patentverletzung durch die Google Suche verklagt wird. Nun hat Google eine Gegenklage eingereicht und will am Gericht in Eastern District of Texas das Patent aus dem Jahre 1997 für nichtig erklären lassen.
In der Gegenklage heißt es unter anderem, dass die Technik Datenbankabfragen in mehrere Portionen aufgeteilt und von verschiedenen Computern bearbeitet werden können, um schnellere Ergebnisse zu haben, schon vor der Patentierung existiert hat; oder kurz: Es ist keine Erfindung der Northeastern University.
[heise]