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Google muss für Videos haften, wenn sie nicht rechtzeitig reagieren. Das entschied das Landesgericht Hamburg am 8. März. Demnach muss der Betreiber der Videoplattform fristgerecht das Video von der Seite entfernen, wenn im Video gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen wird. Sollte er dem nicht nachkommen, drohen Strafen.

Das Urteil des Landesgericht Hamburg soll Beispiel für weitere Verhandlungen seien. Konkret ging es um ein Video, in dem ein Bild eines ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Zentralrats der Juden im Feuer verbrannt wurde. Im Video hatte man ein Hakenkreuz und kichern von jungen Stimmen vernommen, so Frau Spiegel, die Frau des bereits verstorbenen Mannes. Sie hatte die Persönlichkeitsrechte verletzt gefühlt und das Video als Missbrauch geflaggt. Nachdem das Video nicht entfernt wurde, stellte sie eine Anzeige gegen Google.

Zunächst stellte Google klar, dass YouTube garnicht im Ausland haftbar sei. Dies wies aber das Gericht zurück und erklärte, dass die "besonders krasse Rechtsverletzung (offenkundiger Fall einer schweren Verletzung der Menschenwürde) [..] eine Prüfpflichtverletzung auch nach dem der Antragsgegnerin denkbar günstigsten und von ihr für sich proklamierten Prüfungsmaßstab" darstellt. Spätestens 2007 nach dem Flagging hätte YouTube das Video entfernen müssen, da im Video ein Hakenkreuz zu sehen ist und das nach deutschem Recht ersichtlich ein Rechtsverstoß darstellt.

» Golem
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat heute bestätigt, dass es keine Markenrechtsverletzung darstellt, wenn Google Markennamen als Stichwort zulässt. Zudem bestätigte er, dass auch für das AdWords-System das europäische Internet-Hosting-Gesetz gilt, welches Google AdWords schützt.

Das Gutachten aus dem vergangen Jahr (wir haben berichtet) hat wahrscheinlich Wunder gewirkt, als heute der europäische Gerichtshof das Urteil gesprochen hat. Demnach verletzt Google das Markenrecht nicht, wenn Google Markennamen der Konkurrenz zulässt. 

Google verteidigt seine Ansichten im Google Blog so: "Wir glauben, dass es im Interesse der Nutzer ist, wenn man so viele Keywords wie möglich zulässt. Das maximiert auch den Kontext, indem sich die Werbung bewegt. [...] Und im Gegensatz zu dem, was uns zu Lasten gelegt wird, schalten wir keine Werbung für gefälschte Marken. Im Gegenteil: Wir haben strenge Richtlinien, die gefälschte Marken verbieten; es ist einfach eine schlechte Nutzererfahrung. [...] Der europäische Gerichtshof bestätigte auch, dass das europäische Gesetz Internet-Hoster schützt - darunter fällt auch das AdWords-System. Das ist wichtig, da es der Grundstein dafür ist, dass Informationen im Netz freien Fluss haben."

Damit dürfte Google ein gutes Stück weitergekommen sein und die Interessenten dürfen wieder Markennamen der Konkurrenz in AdWords-Stichworten benutzen.
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Google hat in einem Streit mit der Französischen Firma LVMH, welche unter anderem die Luxusartikel Louis Vuitton, Christian Dior, Gucci vertreibt, einen ersten Sieg errungen.
Der EU-Generalanwalt Miguel Poiares Maduro hat ein Gutachten erstellt, in welchem dargestellt wird, dass es rechtens ist, wenn Google Markennamen als Stichwörter in Anzeigen verkauft. Maduro stellt klar, dass hier keine Markenrechte verletzt werden.

LVMH will dies natürlich verhindern, aus Angst es könnten Plagiat Seiten auftauchen, welche über die Google Anzeigen durch Eingabe der Markennamen gefunden wird.

Feiern kann Google jedoch trotzdem noch nicht, da Google immernoch haftbar gemacht werden kann, wenn zb das Wort "Nachahmung" mit den Markennamen gemeinsam verkauft wird. LVMH unterstellt dies Google bereits und deutete an: "Es ist möglich, dass Google durch dieses Verhalten daran mitwirkt, dass Internetnutzer auf Piraten-Sites gelenkt werden."

Die Richter des EuGH (Europäischer Gerichtshof), müssen sich nicht zwingend an dieses Urteil halten. Normalerweise halten sich die Richter aber an diese Gutachten. In einigen Monaten wird das Urteil erwartet.
AppleGoogle Die US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (kurz FTC) überprüft ob die Verbindungen zwischen Google und Apple gegen die Kartellgesetze der USA verstoßen, wie die New York Times unter Berufung auf informierte Kreise berichtet. Als Grund wird die personelle Überschneidung der Aufsichtsräte von Google und Apple genannt. Google-Chef Eric Schmidt und Arthur Levinson sitzen in beiden Aufsichtsräten. Es ist der Regierung erlaubt, einzugreifen, wenn sich Aufsichtsratmandate von zwei Konkurrenten überscheiden. Dieser Abschnitt der Clayton Antitrust Act von 1914 kommt nur selten in der Praxis zur Anwendung, da Auswirkungen auf den Wettbewerb nur schwer nachzuweisen sind. Obama hatte eine härtere Kontrolle als unter Bush ankündigt. Für Google ist das die dritte Überprüfung. Nachdem Microsoft gegen die geplante Kooperation von Yahoo! und Google eine Wettbewerbsbeschwerde eingereicht hat, wurde diese überprüft. Einer Klage entging Google nur knapp. Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass das Justizministerium eine Kontrolle der Einigung zwischen Google, den Autoren und deren Verlagen überprüfen wollen.
Android Eric Specht ist ein Softwareentwickler aus Palatine, Illinois. Er streitet sich mit Google und den anderen Mitgliedern die Open Handset Alliance um den Markennamen Android. Specht fordert eine einstweilige Verfügung zum Stopp von Android-Produkten und 94 Millionen US-Dollar für die unrechtmäßige Nutzung von Spechts Warenzeichen. Google Sprecher Andrew Pederson bezeichnete die Ansprüche gegenüber Forbes.com als "wertlos". Er fügte hinzu, dass man sich heftig gegen sie verteidigen werde. Specht soll bereits 1998 die Firma Android Data gegründet haben. Im Jahr 2002 hat das U.S. Patent and Trademark Office Specht die Namensrechte zugesprochen. Google stellte beim PTO im November 2007 einen Antrag, der allerdings wegen der Ähnlichkeit zu Spechts Firma abgelehnt wurde. Der Anwalt hofft auf einen Vergleich. Murphy kann sich vorstellen, dass die Geräte mit dem Hinweis versehen werden, dass Android ein Warenzeichen von Specht und der Android Data Corp. ist. Zwar habe Google noch keinen Kontakt zu Specht oder seinem Anwalt Murphy aufgenommen, dies soll sich aber nächste Woche ändern. Wieso Specht erst jetzt - nach eineinhalb Jahren - reagiert, begründet der Anwalt, dass Specht erst dachte, dass Android die Bezeichnung für die Geräte ist und nicht das Betriebssystem bezeichnet. Specht vertreibt eine Software, die den Datentransfer von Webseiten sicherer und effizienter machen soll. [heise]
YouTube Am 31. März hat Google angekündigt, dass es Musikvideos für die deutschen YouTube Nutzer sperren wird. Grund ist der ausgelaufene Vertrag zwischen der Gema und YouTube. Nachdem der VUT YouTube gezielte Fehlinformationen Google vorgeworfen hat und behauptet, dass Google bisher keine Gebühren zahlte und damit selbst eine Falschinformation veröffentlicht hat, meldet sich nun ein GEMA-Sprecher im Spiegel zu Wort. Harald Hecker sagte im Interview: "Wenn ich mich bei YouTube umschaue, kann ich bisher nicht entdecken, dass in größerem Umfang schon Videos gesperrt worden sind." Er sei zudem der Meinung, dass die ganze Sache nur ein PR-Trick gewesen. Mit der Androhung will Google nur die Rechteinhaber unter Druck setzen. "Das hat nichts mehr mit fairen Verhandlungen zu tun." In Großbritannien hingegen seien sehr viel Musikvideos gesperrt worden. Der für Deutschland zuständige YouTube-Sprecher Henning Dorstewitz sagte süddeutsche.de, dass die Verzögerung "rein technischer" Natur seien. Die Videos der offiziellen Channels von Universial Music, Emi Music sind nach meinen Tests größtensteils zugänglich, die Videos von Sony BMG hingegen komplett gesperrt. [heise]
[Gastartikel von Simon] YouTube Mit dem Satz "Musikrechte sind ein kompliziertes Thema" beginnt der Blogpost von Google, in dem das Unternehmen Stellung zu der aktuellen Auseinandersetzung mit der GEMA bezieht. Dem stimmen wir auch zu. Wir sind auch, wie Google, der Meinung, dass Künstler für ihre Werke vergütet werden sollen. Bisher existierte eine Vereinbarung zwischen Google und der GEMA, die diese Vergütung geregelt hat. Dieser Vertrag ist zum 31. März 2009 ausgelaufen und beinhaltete bisher eine Pauschale, die von YouTube an die GEMA gezahlt wurde. Die jetzt von der GEMA geforderte Gebühr für eine Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit mit YouTube ist jedoch beispiellos hoch in der Geschichte der Online-Musik. So liegt der veröffentlichte GEMA-Tarif mehr als fünfzig Mal über dem, was die vergleichbare Verwertungsgesellschaft "PRS for Music" aus Großbritannien vor einigen Wochen von Google in Großbritannien gefordert hat. Und schon die PRS-Forderung überstieg eindeutig das für YouTube wirtschaftlich Tragbare. Übertragen auf den Kauf einer CD würde dies bedeuten, dass ein Musikliebhaber in Deutschland für eine herkömmliche CD mehr als 500 Euro zahlen müsste. Abgesehen davon erwirtschaft YouTube unabhängig vom restlichen Konzern keine Gewinne. Wir möchten mit dieser Unterschriftenliste bezwecken, dass die GEMA auf ihren alten Tarif gegenüber YouTube zurückgreift. Viele etablierte Künstler sowie viele neue, unentdeckte Talente nutzen YouTube, um ihre Songs erfolgreich zu promoten, um direkt mit ihren Fans in Kontakt zu treten, um entdeckt zu werden und auch um Geld zu verdienen. Dies ist alles im Sinne des Künstlers. Durch eingeblendete iTunes Werbung in den Videos wird YouTube sogar zu einer indirekten Verkaufsplattform für die Musik der Künstler. Mit jeder Unterschrift helft ihr, dass die GEMA ihre Position überdenkt. Beachtet bitte, dass diese Aktion in keinerlei Verbindung zu YouTube, Google, der GEMA oder den Künstlern steht. » Unterschriftenliste [Gastartikel von Simon]
YouTube In den Streit zwischen der Gema und YouTube hat sich jetzt auch der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten (VUT) eingemischt. Der VUT wirft Google gezielte Fehlinformationen vor. Am 31. März lief der Vertrag zwischen der GEMA und YouTube aus und Google begann damit Musikvideos für deutsche Nutzer zu sperren. Die Verhandlungen über eine Verlängerung zeigten noch keine Ergebnisse. Der VUT sagt, dass Google diese abgebrochen hat. Google weigert sich "grundsätzlich sowohl über eine - noch so geringe - Vergütung pro Stream zu verhandeln als auch die für eine Abrechnung an Autoren benötigten Nutzungsdaten zur Verfügung zu stellen" und schädigt so vor allem Nachwuchskünstler und Künstler mit kleinen Einkommen, die bei Verrechnungen von Pauschalen immer benachteiligt sind, heißt es in der Mitteilung des VUT. Die Behauptung, dass Google bisher noch nichts gezahlt hat, weist Google zurück. Außerdem verhandelt man noch mit der GEMA. Die GEMA habe Google ein Angebot vorgelegt, dass untern den 12 Cent liegt. Dieses sei aber nur auf einen Monat befristet und zudem deutlich teurer als der bisherige.
Booksearch Im Oktober 2008 hat sich Google mit Rechteinhabern, Autorenvereinigungen und Verlagen auf einen Deal geeinigt, der es dem Unternehmen weiterhin erlaubt Bücher einzuscannen und online anzubieten und gleichzeitig durch eine Zahlung von über 125 Mio. Dollar allen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Am Ende bleibt für die Autoren aber nicht viel von diesem Geld übrig - gerade einmal 60 Dollar wandern auf ihr Konto. Wer sich bis zum 5. Januar 2010 meldet und nachweist dass eines oder mehrere Werke vor dem 5. Mai 2009 von Google eingescannt worden sind, bekommt mindestens 60 Dollar pro Buch - was bei einigen Werken nicht einmal dem Kaufpreis eines einzigen Exemplars entspricht. Auch im Höchstfall werden nur 300 Dollar pro Buch bezahlt. Man kann also sagen, dass die Autoren so gut wie leer ausgehen... Mehr Infos über die Rechte und die Vereinbarungen gibt es auf der extra dafür eingerichteten Seite googlebooksettlement.com und in unserem vorherigem Artikel. [heise]