Vor wenigen Stunden ging im EU-Parlament die Abstimmung über eine mögliche Forderung zur Zerschlagung von Google zu Ende - und wenig überraschend ging diese mit großer Mehrheit negativ für den Internetkonzern aus. Dieses Ergebnis muss Google nun aber keinesfalls Sorgenfalten machen, denn eine Abstimmung des Parlaments ist nicht bindend für die Kommission, und ohnehin zeigte sich die Kommission in den letzten Tagen wenig begeistert von der Forderung der Abspaltung des Suchgeschäfts.
Wie bereits vorher bekannt geworden ist, stimmen die Mitglieder der EU-Kommission derzeit über eine mögliche Zerschlagung von Google ab und haben diesbezüglich noch bis Donnerstag Zeit ihr Stimme abzugeben. Während sich in den letzten Tagen viele Befürworter einer Zerschlagung zu Wort gemeldet haben, stellt sich EU-Kommissar Günther Oettinger nun gegen dieses Vorhaben und begründet dieses vor allem damit, dass die Politik nicht zu sehr in die Wirtschaft eingreifen sollte - vor allem nicht in diesem Bereich.
Der EU-Kommission ist Googles Marktmacht in Europa und der gesamten Welt schon länger ein Dorn im Auge und man versucht mit immer wieder neuen Verfahren und Sanktionen dem Datenhunger Einhalt zu gebieten, bisher aber - aus EU-Sicht - ohne großen Erfolg. Jetzt will man laut Informationen der Financial Times einen Schritt weiter gehen und den ganz großen Schlag gegen Google planen. Angeblich gibt es Entwürfe die vorsehen, dass das Unternehmen in zwei Teile aufgespalten werden soll.
In den USA hat Google vor wenigen Tagen einen kaum beachteten aber für das Unternehmen (über)lebenswichtigen Prozess gewonnen: Es ging um nichts weniger als die Nutzungsrechte an der Marke "Google" - diese wollten zwei Unternehmer löschen lassen und stießen damit zumindest bei der Einreichung des Antrags offenbar auf offene Ohren. Vor Gericht sah man das allerdings ganz anders und hat zu Gunsten des Unternehmens entschieden, so dass Google sich auch weiterhin "Google" nennen darf.
Schon seit langer Zeit gibt es wilde Spekulationen über einen möglichen Nachfolger des Nexus 5 Smartphone mit einem noch größeren Display unter der Bezeichnung Nexus 6. Nun scheint fest zu stehen, dass es das Nexus 6 wohl niemals geben wird - zumindest nicht unter dieser Bezeichnung. Laut Informationen von Phone Arena soll das Smartphone zwar tatsächlich existieren, von Google aber unter dem Markennnamen Nexus X herausgebracht werden. Grund ist eine mögliche Markenverletzung des Kinofilms Blade Runner.
Ein Großteil der Apps und Spiele im Play Store stehen Kostenlos zur Verfügung und werden vor der Installation mit dem "Free"-Labe auch als solche gekennzeichnet. In Wahrheit verbergen sich aber gerade im Bereich der Spiele dahinter zumeist Freemium-Titel, die stark auf In-App-Käufe setzen um überhaupt sinnvoll gespielt werden zu können. Dem hat die EU nun ein Riegel vorgeschoben und Google wird diese Titel schon bald anders kennzeichnen.
Mitte April wurden nicht nur viele Nutzer sondern auch Google selbst von einem Urteil des EuGH überrascht: Dieses räumt jedem Nutzer das Recht auf Vergessen ein und zwingt Google und andere Suchmaschinen dazu, Ergebnisse mit persönlichem Inhalt auf Antrag löschen zu müssen. Google hatte versprochen, innerhalb von zwei Wochen eine Lösung bzw. die Umsetzung dieses Urteils anzubieten und hat nun Wort gehalten: Ab sofort kann jeder Suchergebnisse mit persönlichen Inhalten löschen lassen.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf digitales Vergessen wurde Google mit deutlich mehr Löschanfragen von Privatpersonen überflutet als bisher, was das Unternehmen aktuell vor sehr große Probleme stellt. Nicht nur dass man bis vor einer Woche nicht einmal mit dem Urteil gerechnet hat, derzeit hat man wohl auch einfach nicht die Ressourcen zur Umsetzung. Innerhalb von zwei Wochen will Google aber eine Lösung präsentieren.
In den vergangenen Monaten wurde ein wenig beachtetes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt, dessen überraschendes Urteil einschlug wie eine Bombe: Der EuGH hat geurteilt, dass jeder Nutzer das Recht darauf hat, von Google und anderen Suchmaschinen "vergessen" zu werden und ungeliebte Daten über die eigene Person aus den Ergebnislisten entfernen zu können. Jetzt könnte schon bald eine regelrechte Löschwelle auf das Unternehmen zukommen.
Jedem der sich etwas mit Technologie beschäftigt, dürfte der Begriff "Google Glass" mittlerweile schon bekannt sein, und natürlich hat sich Google diesen Begriff auch als Marke schützen lassen. Doch allein damit will sich das Unternehmen nicht zufrieden geben, und hätte gerne auch die Marke "Glass" zugesprochen - was vom amerikanischen Patent- und Markenschutz allerdings abgelehnt wurde.