Schon seit vielen Jahren ermittelt die EU-Wettbewerbskommission gegen Google und wirft dem Unternehmen vor, die eigene Marktmacht zu missbrauchen und Konkurrenten systematisch aus dem Geschäft zu drängen. Lange Zeit hatte sich Google in dem Verfahren auch sehr kooperativ gezeigt, doch der Kommission waren all die Vorschläge stets nicht ausreichend und wurden praktisch kommentarlos abgelehnt. Daher geht Google nun in den vollen Gegenangriff über und zweifelt nun das gesamte Verfahren an. Doch die Argumentation steht auf sehr wackligen Füßen.
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Es gibt einige grundlegende Dinge, die viele Nutzer mit Google in Verbindung bringen - und eines davon war und ist stets auch das bekannte "Don't be evil". Dieses Motto war über viele Jahre eine der Grundlagen des gesamten Unternehmens, und man hat sich auch tatsächlich über Jahre so weit es möglich ist daran gehalten. Doch beim Mutter-Unternehmen Alphabet hat man dieses Motto nicht übernommen, sondern hat es etwas abgeschwächt und daraus nun ein "Do the right thing" gemacht.
Als Webmaster wird man immer wieder einmal damit konfrontiert, bestimmte Inhalte vom eigenen Online-Auftritt nach einer Aufforderung zu löschen und somit praktisch aus dem Netz zu nehmen. Die Gründe für eine solche Aufforderung können sehr unterschiedlich sein und in den meisten Fällen kommen die Webmaster dieser auch nach um weiteren juristischen Schritten zu entgehen. Das Oberlandesgericht Celle hat nun in einem Urteil entschieden, dass sich der Webmaster im Zuge dessen auch darum kümmern muss, dass die Inhalte aus dem Google Cache entfernt werden.
Die EU-Wettbewerbskommission ermittelt schon seit Jahren gegen Google wegen des Vorwurfs des Wettbewerbsmissbrauchs durch die Suchmaschine, und hatte vor einigen Monaten durch eine offizielle Beschwerde gegen Google Fakten geschaffen. Seit Mitte April hatte Google Zeit, sich die Punkte der Beschwerde vorzunehmen und auf diese entsprechend zu antworten, wobei man immer wieder Fristen verstreichen ließ und die EU-Kommission so eher noch zusätzlich gereizt hat. Jetzt hat Google offiziell mit einem 100-seitigen Brief geantwortet und lehnt alle Vorwürfe ab.
Das im vergangenen Jahr eingeführte Recht auf Vergessen kann wohl als das ambitionierteste Projekt der europäischen Datenschützer angesehen werden, denn sie kämpfen einen Kampf gegen Windmühlen. Das Gesetz gibt Privatpersonen die Möglichkeit, jederzeit negative Inhalte über ihre eigene Person aus den Suchergebnissen entfernen zu können - und Google & Co. müssen dieser Forderung auch nachkommen. Doch da dies oftmals auch Medienberichte ausgelöst hat, gehen die Datenschützer nun noch einen Schritt weiter: Sie möchte auch Links zu Artikeln über die Löschung aus den Ergebnissen löschen.
Anfang der Woche hat Google alle Nutzer, Anleger und Medien damit überrascht, dass es sich unter dem Dach der Alphabet-Holding neu aufstellt und intern viele neue Strukturen geschaffen werden. Offiziell haben Larry Page und Sergey Brin diesen Schritt damit begründet, dass sie nun mehr Energie und Zeit in ihre Moonshot-Projekte stecken möchten und sie Google in der Vergangenheit auf stabile Beine gestellt haben. Doch das ist wahrscheinlich nur die halbe Wahrheit, denn hinter dem Split dürfte vor allem auch die längst überfällige Absicherung der einzelnen Unternehmensteile stehen.
Gestern Abend hat uns Google mit der Ankündigung überrascht, dass das Unternehmen in Zukunft Zur Alphabet-Holding gehören wird und sich damit auch einiges an der Struktur des Unternehmens ändern wird - unter anderem auch der Wechsel des CEOs. Zwar sollte man meinen dass ein Unternehmen wie Google vorher die Markenrecht abklärt, aber offenbar hat man dies nicht getan - denn der Markeninhaber BMW, der auch die Domain alphabet.com besitzt, zeigte sich ebenso überrascht von der Ankündigung. Außerdem mischt sich auch Microsoft ein und trollt mit der eigenwilligen Domain von Alphabet.
Im vergangenen Jahr wurde auf drängen des Europäischen Gerichtshofs das Recht auf Vergessen eingeführt, das es jedem Nutzer in den EU-Ländern erlaubt, Links zu Angeboten und Webseiten zu entfernen die die eigene Privatsphäre angreifen oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Google hält sich zwar an dieses Gesetz, doch das eben auch nur innerhalb der Landesgrenzen: Außerhalb der EU-Länder sind die Links nämlich weiterhin in den Ergebnislisten, wodurch diese weiterhin problemlos zu finden sind. Google hat es nun offiziell abgelehnt, an dieser Tatsache etwas zu ändern und legt sich mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL an.
Viele Webseiten, insbesondere die großen Webportale, weisen die Nutzer seit längerer Zeit auf verschiedenen Wegen darauf hin dass sie Cookies speichern und fordern eine Einstimmung des Nutzers ein. Dies tun sie aber (natürlich) nicht aus reiner Fürsorge, sondern auf Grundlage einer EU-Richtlinie die eben dies verlangt - und auch Google hält sich seit einiger Zeit an diese. Heute wurden nun alle AdSense-Kunden darüber informiert, dass diese ebenfalls ihre Seiten mit dieser Meldung versehen müssen.
Für längere Zeit ist es ziemlich still um den ewigen Streit zwischen der GEMA und YouTube gewesen, doch nach dem gestrigen Schlappe für die GEMA gab es heute nun ein weiteres Urteil, das nun wieder negativ für YouTube ausgefallen ist. Dieses besagt, dass YouTube gemeldete Videos mit Urheberrechtsverletzungen umgehend löschen muss.