Aufgrund hoher Marktanteile in vielen Bereichen steht Google weltweit unter regulatorischer Beobachtung und musste schon so manches Verfahren führen - jetzt dürfte es auch im Heimatmarkt USA ungemütlich werden. Denn ein sehr wichtiger Wettbewerbsprozess ging jetzt nicht nur mit einer Niederlage zu Ende, sondern auch mit der richterlichen Feststellung, dass Google ein Monopolist ist, der seine Marktmacht missbraucht hat.
Schlagwort: rechtliches
Seit einigen Wochen gilt im EU-Raum der Digital Markets Act (DMA), der in einigen Bereichen und für größere Unternehmen strengere Richtlinien mitbringt, die unter anderem auch viele Google-Dienste betreffen. Google hat sich von Beginn an nicht sonderlich erfreut gezeigt und jetzt schießt man noch einmal nach: In einem Blogbeitrag wird zusammengefasst, was sich durch den DMA sowohl für Nutzer als auch Partner und andere Unternehmen verschlechtert hat.
Die Google-Schwester Waymo betreibt seit langer Zeit eine stetig wachsende Flotte an autonomen Fahrzeugen, die auf den Straßen Kaliforniens unterwegs sind. Rund um die autonomen Fahrzeuge sind in den meisten Staaten dieser Welt noch viele Fragen zu klären, allen voran in puncto Haftung bei Zwischenfällen jeglicher Art. Jetzt hat die Polizei in mehreren kalifornischen Städten mitgeteilt, dass autonomen Fahrzeuge bei einfachen Vergehen straffrei bleiben.
Google hat vor wenigen Tagen den YouTube Werbeblocker-Blocker global gestartet und wird damit in vielen Ländern, so wie schon in Deutschland, nicht unbedingt für Begeisterungsstürme sorgen. Je nachdem, auf welcher Seite man als Nutzer steht. Es war zu erwarten, dass sich Widerstand regen wird und vielleicht kommt der Beistand von überraschender Seite: Ausgerechnet das EU-Datenschutzrecht steht er Erkennung von Werbeblockern entgegen. Schlussendlich könnte es daher auch für alle braven Nutzer noch einmal nerviger werden.
Die Übernahme von Fitbit durch Google stand von Anfang an unter keinem guten Stern: Es zögerte sich lange hinaus, verlangte Google einige Zugeständnisse ab, sorgte für sinkende Marktanteile und jetzt für vielleicht recht weitreichende Klagen: Die Datenschutzorgansation noyb hat in drei Ländern Beschwerden gegen Fitbits Umgang mit Nutzerdaten eingereicht. Die Vergehen könnten zu einer Milliardenstrafe führen.
Google arbeitet seit längerer Zeit daran, das Infotainment-Betriebssystem Android Automotive als Quasi-Nachfolger von Android Auto zu etablieren und in immer mehr Fahrzeugen fest zu verankern. In letzter Zeit konnte man einige Erfolge verkünden, doch schon bald könnte es einen Dämpfer geben: Das Bundeskartellamt hat die Google-Mutter Alphabet darüber informiert, dass man im Automotive-Vertrieb wettbewerbswidriges Verhalten sieht.
Rund um die Google Websuche und die damit verbundenen Dienste und Daten gibt es immer wieder Streitigkeiten, hauptsächlich um indexierte und nicht gelöschte Inhalte. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, der schon durch viele Instanzen gegangen ist: Google muss als Suchmaschinen-Betreiber Inhalte nur dann aus den Suchergebnissen löschen, wenn die Betroffenen falsche Angaben ausreichend belegen können.
Kartenplattformen wie Google Maps oder Waze können die Nutzer nicht nur von A nach B bringen, sondern auch vor Verkehrsstörungen und anderen Dingen warnen. Je nach Region gehören dazu auch Warnungen vor Blitzern, die vor allem im europäischen Raum rechtlich umstritten waren. Jetzt hat ein deutsches Gericht Klarheit geschaffen und den Einsatz solcher Apps auch für Mitfahrende verboten.
Die Plattform Google Fonts erfreut sich großer Popularität und hat unter anderem durch die Möglichkeit zur externen Einbindung von Schriftarten in Webseiten eine sehr hohe Reichweite - die in jüngster Zeit allerdings problematisch ist. Seit einigen Monaten läuft eine große Google Fonts-Abmahnwelle, die nun erst einmal gestoppt sein dürfte: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nun mehrere Durchsuchungsbeschlüsse sowie zwei Arrestbeschlüsse gegen die Hintermänner vollstreckt.
Die Plattform Google Fonts erfreut sich großer Popularität und hat durch die Möglichkeit zur externen Einbindung von Schriftarten in Webseiten eine sehr hohe Reichweite - die in jüngster Zeit allerdings problematisch ist. Weil seit einigen Monaten eine große Google Fonts-Abmahnwelle läuft, hat sich das Unternehmen nun dazu geäußert und vielen Abmahnschreiben direkt den Wind aus den Segeln genommen. Aber ein Freibrief ist das dennoch nicht.