Ein erste Überprüfung der rechtlichen Sachlage in Plettenberg zeige, dass es keine Bedenken zwecks Datenschutz und Rechtslage von Google Street View gibt. Deshalb kann das Unterfangen nicht unterbunden werden.
Aufatmen für Google im Fall Plettenberg: Nach einer rechtlichen Prüfung kam man zum Ergebnis, dass keine Sondernutzungs-Gebühr für Street View in Frage kommt und auch Datenschutz-rechtlich die Sache unbedenklich ist. in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung heißt es: "Zum einen hat Google eine Erklärung gegenüber dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz abgegeben, mit der den datenschutzrechtlichen Anforderungen nachgekommen werden soll. Zum anderen geht das Befahren der Straßen auch zum Zwecke des Fotografierens nicht über den Gemeingebrauch hinaus und stellt daher keine Sondernutzung im Sinne des § 18 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) dar".
Man kann davon ausgehen, dass dieses "Urteil" ein Beispiel für andere Städte und Gemeinden sein wird, in denen gerade die Google-Sondernutzungs-Gebühr besprochen wird. Datenschutz-rechtlich ist Street View auch korrekt, da man in den persönlichen Widerspruch (sollte man das Gesicht erkennen) mit Musterschreiben gehen kann. Diese kann man bei der Stadtverwaltung herunterladen oder abholen.