Eine gefühlte Ewigkeit wurde um die Einführung des Leistungsschutzrechts gerungen, und als es dann beschlossene Sache war, wollte es eigentlich niemand wirklich haben. Google und die VG Media haben ebenfalls lange um das Leistungsschutzrecht gerungen, woraufhin die Vereinigung der Verleger vor zwei Wochen schlussendlich eingeknickt ist und der kostenlosen Verwendung der Snippets zugestimmt hat. Jetzt hat auch der Axel-Springer-Verlag endlich eingesehen, dass es ohne Google News nicht geht und ebenfalls seine Zustimmung gegeben.
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Der Kampf um die Umsetzung des Leistungsschutzrechts zwischen Google und einigen deutschen Verlagen bzw. der VG Media, die eben diese vertritt, hat nun vorerst ein schnelles Ende gefunden: Nachdem Google die Daumenschrauben stärker angezogen und mit einer deutlich reduzierten Listung der News-Ergebnisse gedroht hat, sind die Verlage nun eingeknickt und haben kurz vor Ablauf eine Einigung erzielt.
Vor zwei Wochen hatte Google angekündigt, die Inhalte der von der VG Media vertretenen Verlage künftig anders darzustellen und zu beschneiden. Von diesen soll in wenigen Wochen nur noch der Titel und der Link übrig bleiben, aber keine Vorschaubilder oder Textauszüge mehr angezeigt werden. Gegen dieses Verhalten will die VG Media nun ihrerseits wieder vorgehen und wirft Google einen Verstoß gegen das Kartellrecht vor.
Seit der Einführung des Leistungsschutzrechts liegt Google mit der VG Media darüber im Clinch, ob die Inhalte der vertrenden Verlage in den Suchergebnissen und den Google News auftauchen sollen oder nicht. Da Google zu keiner Zahlung bereit ist, hat man einfach von jedem Verlag eine Zustimmung eingeholt, die die Weiterlistung ohne Entgelt fortführt. Jetzt hat man damit begonnen, die Inhalte der rebellischen Verlage stark zurückzufahren.
Mitte Juni hat die VG Media eine Klage beim Bundeskartellamt gegen Google eingebracht und wollte das Unternehmen auf Grundlage des Leistungsschutzrechts zur Zahlung für die Nutzung von Text-Auszügen in den Suchergebnissen zwingen. Das Kartellamt hat diese Beschwerde nun abgeschmettert und hat dem Verband sogar mit Konsequenzen bei weiteren Vorgehen gedroht.
Vor wenigen Tagen hat die VG Media Klage gegen Google eingereicht und möchte auf Grundlage des Leistungsschutzrechts nun endlich Geld vom Unternehmen sehen. Google hat sich von dieser Klage und anderen Drohungen bisher völlig unbeeindruckt gezeigt, und hat mit Auslistung aller Quellen und Verlage gedroht, die Geld für Snippets verlangen. Doch ganz so einfach will man sich von Google nicht abspeisen lassen und hat nun eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht.
Im März vergangenen Jahres wurde in Deutschland das Leistungsschutzrecht beschlossen, das ab dem 1. August 2013 in Kraft getreten ist. Die befürchtete große Klagewelle der Verlage gegen Google & Co. blieb vorerst aus, stattdessen stimmten diese sogar dem Verbleib in den Google News zu - aber dieser Frieden hat nun wohl ein Ende: Die VG Media hat nun eine Klage gegen Google eingebracht und will für ihre Mitglieder endlich Geld für die Listung in den Suchergebnissen sehen.
Am Donnerstag dem 1. August tritt das vor gut 5 Monaten beschlossene Leistungsschutzrecht in Deutschland in Kraft und Google wird alle Quellen aus den Google News entfernen die einem Verbleib nicht zugestimmt haben. Nun, kurz vor knapp, hat auch der Axel-Springer-Verlag - einer der treibenden Kräfte hinter dem LSR - seine Zustimmung zum Verbleib in den News gegeben.
All die Diskussionen und Aktionen seitens Google halfen nichts: Am 1. März wurde das Leistungsschutzrecht beschlossen und wird ab dem 1. August in Kraft treten. Um dafür gewappnet zu sein, müssen deutsche Medien nun innerhalb eines Monats ausdrücklich bestätigen dass sie in den Google News auftauchen möchten - alle anderen werden gelöscht.
Gestern hat der deutsche Bundestag wie erwartet das Leistungsschutzrecht beschlossen und damit einen seit Jahren schwelenden Streit zwischen Google und den Zeitungsverlagen zumindest politisch beigelegt. Doch die mehr als schwammigen Formulierungen schaffen nun mehr Unklarheit als vor dem Gesetz.