Google

Das deutsche Kartellamt hat drei Beschwerden gegen Google erhalten. Während eine Beschwerde indirekt von Microsoft kommt, stammt eine von einem Kartenanbieter und die dritte von Verlegern.

Microsoft hat letztes Jahr den Shoppingdienst Ciao übernommen. Grund für die Beschwerde sind die Vertragsbestimmungen zwischen Google und Ciao. Über AdSense verdient nicht nur der Webmaster etwas sondern auch Google. Laut einem Bericht der New York Times erhält der Publisher 78,5%. 

Der Kartendienst Euro-Cities bietet wie Google Stadtpläne an, allerdings gegen Entgelt. Google bietet Karten kostenlos an und Euro-Cities sieht dadurch seine Existenz bedroht. 

Die umfangreichste Klage stammt von den Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger BDZV und VDZ. Diese wollen nun von den Kartellwächtern wissen, ob Google die Inhalte wie bisher kostenlos darstellen darf. Seit Juli 2009 fordern sie in der Hamburger Erklärung eine Beteiligung an den Umsätzen. 

Noch sind die Beschwerden nur eingegangen und das Kartellamt räumt Google noch die Möglichkeit zu einer Stellungsnahme ein. Wenn das Kartellamt der Argumentation Googles nicht folgt, kann es bei einzelnen Beschwerden ein Verfahren einleiten. 

"Wir sind natürlich gern bereit, dem Bundeskartellamt unsere Produkte und Geschäftspraktiken zu erklären, und wir sind davon überzeugt, dass sie den deutschen und europäischen Gesetzen entsprechen," sagte Sprecher Kay Oberbeck. 

[Welt
Google Google hat angekündigt gegen Trickbetrüger vorzugehen, die den Namen des Unternehmens für ihre Machenschaften nutzen. Einige der Betrüger werben damit, dass man 389$ von Daheim aus mit Google verdienen könnte. Angeblich muss man lediglich eine Links sammeln und weiterleiten. Viel mehr wollen die Betrüger selbst Geld verdienen. Monatlich werden zwischen 50 und 79,90$ je nach Webseite fällig. Die Angebote heißen oft Google Adwork, Google ATM, Google Biz Kit, Google Cash, Earn Google Cash Kit, Google Fortune, Google Marketing Kit, Google Profits, The Home Business Kit for Google, Google Startup Kit und Google Works Hier die Klage:
YouTube

Vor wenigen Tagen begann in Mailand ein Strafverfahren gegen Google wegen eines YouTube-Videos, welches zeigte, wie ein autistischer Junge von seinen Mitschülern misshandelt wurde. Die Staatsanwälte sehen Google in der Schuld, für eine weitreichende Filterung solcher Inhalte verantwortlich zu sein. Bei einer Verurteilung stünde die Schließung des Portals YouTube in Italien an.

Die Staatsanwaltschaft wirft Google im Fall vor, für die "illegale Datenverarbeitung und Verleumdung" sowie für Verletzung der Privatsphäre verantwortlich zu sein. Hintergrund war ein mit dem Handy gefilmtes Video, welches am 8. September 2006 auf YouTube hochgeladen wurde. In dem Video war zu sehen, wie ein Mitschüler einen autistischen Jungen misshandelt. Bis zum 6. Dezember 2006 war es auf YouTube zu sehen, bis ein Bund aus italienischen Rechtsanwälten Klage gegen das Video erhob. Erst daraufhin entfernte Google das Video.

In der derzeit laufenden Klage wirft die Mailänder Staatsanwaltschaft Google vor, aus geschäftlichen Motiven absichtlich keine Filterung von Videos durchzuführen. Google würde seinen Filter so ausrichten, wie der Markt es verlangt. Die Technik dafür hätte Google ja schon bei der chinesischen Google-Blockade erfolgreich eingesetzt. Gegen Google würde auch sprechen, dass sie das Video nicht unverzüglich entfernt hätten.

Für Googles Rechtsvertreter, David Drummond, Googles obersten Datenschützer Peter Fleischer und Googles ehemaligen Finanzvorstand George De Los Reyes sieht das Gericht derzeit eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung vor, das schrieb die New York Times vergangen Mittwoch. Für den ehemaligen europäischen Google-Video-Chef, Arvind Desikan, wären es immerhin noch sechs Monate. 

Währenddessen wies der italienische Google-Anwalt Giuliano Pisapia alle Vorwürfe zurück: Es hätte wohl ein Problem bei der Kommunikation gegeben: "Die erste Beschwerde ging an die falsche Adresse, so dass die für eine Löschung zuständigen Leute nichts von dem Problem wussten". Google würde keinesfalls Videos filtern, da das gegen die Informationsfreiheit verstoßen würde. Auch wurde mit der Polizei nach dem Autor des Videos gefahndet, jedoch ohne Erfolg.

Am 16. Dezember diesen Jahres wollen die Verteidiger von Google dann vor dem Gericht ihr Plädoyer vortragen. Anfang nächsten Jahres wird dann ein Urteil erwartet. Googles Datenschützer Peter Fleischer sagte im Gespräch mit der Welt, auf die Frage welche Optionen bei einem negativen Urteil hätte, dass man verschiedene Optionen hätte, welche auch die Einstellung der Plattform einschließen. Dies wäre aber nur eine von mehreren Optionen. 

Die Entscheidung würde aber erst nach Urteilsverkündung fallen.
Street View

Google droht in der Schweiz wegen Street View Ärger. Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür nun Klage gegen Google vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Klageschrift hat er hier veröffentlicht. 

Thür kritisiert, dass bereits die Vorinformation von Google an die Adresse des EDÖB unvollständig war. "So kündigte Google bspw. an, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, stellte in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet. In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnimmt, ist das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gilt insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaubt, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern." Thür stört auch die Höhe der Kameras, die mehr zeigt, als ein Passant sehen kann, wenn er durch die Stadt läuft.

Google reagierte inzwischen und veröffentlichte einen Blogpost dazu.

"Wir sind sehr enttäuscht, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mitteilte, er wolle vor Gericht gehen. Wir halten das für unnötig und glauben, dass Street View vollständig legal ist. Wir haben uns vor und nach dem Launch mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten getroffen und unsere Technologie erklärt. Wo gewünscht, haben wir Massnahmen vorgeschlagen, um die Technologie zum Schutz der Privatsphäre zu verstärken und jegliche Bedenken auszuräumen.

Die heutige Entscheidung ist deshalb bedauerlich und deutet darauf hin, dass sich Hanspeter Thür nicht auf unsere umfangreichen Lösungsvorschläge einlassen will. Wir werden jede Klage energisch anfechten. Street View hat sich in der Schweiz von Beginn an als sehr beliebt erwiesen und unter dieser Entscheidung leidet einzig die Schweizer Bevölkerung," sagte Peter Fleischer, Google Privacy Counsel.

Laut einer repräsentative Telefon-Befragung von 502 Schweizern im Zeitraum vom 21. bis zum 24. Oktober 2009 vom Marktforschungsinstitut TNS Infratest (Isopublic AG) haben 72 Prozent der Befragten an, schon von Street View gehört oder gelesen zu haben. 81 Prozent davon haben Street View bereits genutzt und wollen es auch weiterhin nutzen. 44 Prozent nutzen es für die Orientierung in ihrer Stadt und 29 Prozent wollen mit Street View eine Reise planen.

Sollte Google Street View in Deutschland starten, wird es sicherlich eine ähnliche Klage geben.  
Google

Google hat auf das noch nicht rechtskräftige Urteil zu alten Google Nutzungsbedingungen nun eine Stellungsnahme abgegeben. 

Darin heißt es: "In dem Rechtsstreit ging es um längst nicht mehr verwandte Nutzungsbedingungen für die Google Suchmaschine. Einige der Klauseln waren in der Tat unglücklich formuliert und wurden von Google bereits vor mehr als einem Jahr entsprechend umformuliert. Der vom VZBV initiierte Rechtsstreit war daher überflüssig, da die angegriffenen Klauseln schon zum Zeitpunkt der Klage nicht mehr genutzt wurden. 

Die Pressemitteilung des VZBV stellt die dem Rechtsstreit zugrundliegenden Tatsachen leider sehr verzerrt dar. So war Google etwa zu keinem Zeitpunkt berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke - und schon gar nicht private Dokumente - einfach im Internet zu veröffentlichen. Google hat sich lediglich ein Nutzungsrecht zu dem Zweck einräumen lassen, dass Nutzer ihre Inhalte mit anderen teilen können, etwa in den Google Diensten "Text & Tabellen" oder Picasa. In diesen Diensten entscheidet selbstverständlich allein der Nutzer darüber, wem er seine Inhalte preisgeben will."

Auch ist es so, dass Google niemals Emails oder unveröffentlichte wissenschaftliche Inhalte durchsehen, ändern oder gar löschen konnte. Google wies vielmehr darauf hin, dass rechtswidrige Inhalte (wie Kinderpornos) gelöscht werden können, wenn solche Inhalte in einen Dienst gestellt werden. Dazu ist Google gesetzlich verpflichtet.

Das Gericht hat auch keinen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen können. Einige Klauseln seinen aber so formuliert gewesen, dass man annehmen hätte können, dass der Nutzer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gibt.

Google prüft jetzt rechtliche Schritte gegen das Urteil. 
AdWords

Flowbee International ist ein Hersteller von Geräten um sich selbst die Haare zu schneiden. Weil man bei der Suche nach flowbee, flowbe und flowbees Adwords-Anzeigen von Konkurrenten angezeigt bekommt, verklagt der Hersteller jetzt Google wegen missbräuchlicher Verwendung seines Markennamens.

Der Kläger ist der Meinung, dass dadurch sehr viele Kunden bei der Konkurrenz gekauft haben und dabei dachten ein Flowbee Product zu kaufen. Jetzt will Flowbee vor Gericht ein Verbot für die Verwendung des Namens durch Dritte erwirken und von Google einen Teil der Webeerlöse sowie Schadensersatz.

In Deutschland hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen keine Rechteverletzung feststellen können, einen dritten Fall wurde dem Europäischen Gerichtshof übergeben.
YouTube Weil Google eine französische Kinderserie nicht von YouTube gelöscht hat, muss Google jetzt eine Strafe von 60000? zahlen. Der Verlag Bayard hatte bereits 2007 Google aufgefordert die Serie zu löschen. Doch der Konzern reagierte nicht. Sollte es zu einer weiteren Verletzungen kommen, muss Google weitere 1000? pro Verletzung der Rechte zahlen. [Futurezone, thx to: jonas]
Android Der Patentverwerter IPCom aus München hat Klage gegen HTC erhoben. Eine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf wurde ebenfalls erwirkt. HTC ist der Hersteller vom G1 und dem HTC Magic. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Vollstreckung der Einstweiligen Verfügung gestoppt (AZ: 6 U 38/09). HTC soll mehrere Patente verletzen, die IPCom verwaltet. Bis die Hauptverhandlung wegen der möglichen Patentverletzungen beenden ist, ist die Vollstreckung ausgesetzt. Der Abschluss der Hauptverhandlung wird nicht vor 2010 erwartet.
Google vs. Nach etlichen Niederlagen vor deutschen Gerichten und einem Urteil auf EU-Ebene, hat Google in der Schweiz nun einen Prozess gegen Giersch, dem Erfinder von Google Mail.de gewonnen. Das Handelsgericht in der Schweiz erklärte die Hinterlegung der Marke Google Mail nun für nichtig. Das Gericht sah es als erwiesen, dass der Hamburger, die Marke in der Schweiz nur mit der Absicht Google finanziell zu schaden hinterlegt hat. Google warf Giersch vor einem Schweizer Gericht Rechtsmissbrauch vor und klagte gegen den Postdienstleister. Wie 20min.ch berichtet, muss Giersch die Gerichtskosten in Höhe von 13000 Franken (8900?) tragen und Google 15300 Franken (~10500?) Prozessentschädigung zahlen. [thx to: Willi]
Möglicherweise gibt es schon bald keine G1s mehr in Deutschland, auch das HTC Magic, dass Vodafone ab April verkaufen will, wäre vom Verkaufsstopp betroffen. Hintergrund ist eine Klage vom Patentverwerter IPCom aus München. Am 27. Februar hätte das Landgerichts Mannheim ein Urteil (Aktenzeichen 7 O 94/08) gesprochen, das bestätigt, dass HTC diverse Patente verletzt, die für den Betrieb von UMTS-Telefonen sind, sagte der Geschäftsführer Gerhard Frohwitter dem Handelsblatt. Desweiteren sagte er, dass man das Urteil erst vollstrecken werde, wenn HTC nicht bereit sei, sich an einen Verhandlungstisch zu setzen. Ab da wäre der Verkauf von HTC-Geräten wie dem G1, aber auch von HTC-gefertigten Geräte, d.h. Geräte die unter einem anderen Namen verkauft werden, nicht mehr gestattet. Frohwitter sagte auch, dass man in Hamburg eine Klage gegen Google eingereicht hat. Von dieser wisse man bei Google Deutschland laut Kay Oberbeck aber noch nichts, wie er Golem sagte. IPcom ist der Meinung, dass Google für das Verhalten "technisch verantwortlich" sei und es ohne das von Google entwickelte Android Betriebssystem gar nicht funktionieren könnte. Auf Anfrage von IPCom habe Google nie geantwortet. IPCom sieht sich selbst als Rechteverwerter für Patentansprüche und ist daher mit der GEMA vergleichbar, schreibt Golem. Das UMTS Patent wurde 2006 von der Robert Bosch GmbH gekauft. HTC sagte dem Handelsblatt, dass man die Sache sehr ernst nehmen würde, aber man zweifle daran, ob das Patent überhaupt gültig ist und werden daher in die Berufung gehen. Die Vollstreckung will man bis zur Klärung der vor dem Bundespatentgericht München verhandelten Nichtigkeitsklage verhindern. Für T-Mobile wäre ein Verkaufsverbot in Deutschland zwar hart, aber deutlich härter wäre es für Vodafone, da zwar ein Handy angekündigt wurde, damit aber noch keinen Cent verdient werden konnte, da das Gerät erst im April auf den Markt kommen wird. HTC hat indes von jedem seiner Modelle ein Gerät bei einer Polizeiwache auf der Cebit abgegeben. Es war aber keine Durchsuchung, sondern geschah auf freiwilliger Basis, wie Oberstaatsanwalt Uwe Görlich bestätigt. Die Hinterlegung sei in Zivilprozessen nicht unüblich.