Mit dem rasanten Aufstieg von Android als Betriebssystem für Smartphones kam für Google nicht nur der Durchbruch auf dem schon damals wichtigen mobilen Markt, sondern das Unternehmen musste sich auch von allen Seiten gegen Klagen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen wehren. Das wohl bekannteste Verfahren fand zog sich von 2010 bis 2012 und hatte eine Klage von Oracle als Grundlage, das Google wegen der Verwendung von Java im Betriebssystem verklagte. Google hatte das Verfahren zwar damals gewonnen, doch die rechtliche Gefahr besteht bis heute. Jetzt hat man angekündigt, in der nächsten Android-Version nur noch OpenJDK zu verwenden.
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Es ist mittlerweile schon zweieinhalb Jahre her, dass in Deutschland das Leistungsschutzrecht eingeführt wurde, und seitdem gibt es zwischen den Verlagen, deren Vertretern und Google eher mehr Streit als zuvor. In diesem Jahr ist es um das Thema Leistungsschutzrecht sehr ruhig geworden, aber das war wohl nur die Ruhe vor dem Sturm: Denn hinter den Kulissen plant die VG Media weiterhin einen Schlag gegen Google, und hat nun von einer Schiedsstelle Recht bekommen. Die nächste Runde im endlosen Streit.
Vor etwas mehr als sechs Wochen hat Google völlig überraschend angekündigt, dass die Alphabet-Holding gegründet und Google nur ein Teil dieses großen Unternehmens sein wird. Vor allem der Name der Holding sorgte für Diskussionen, obwohl dieser perfekt passend auf die Ziele und die Struktur zugeschnitten sind. Doch offenbar haben Googles Anwälte die Verfügbarkeit des Namens nicht geprüft, denn Alphabet ist auch ein Tochterunternehmen von BMW, das eine Klageprüfung angekündigt hat. Jetzt hat man sich aber dazu entschieden, erst einmal nicht gegen den Namen vorzugehen.
Nicht nur in der EU stehen Google Milliardenstrafen wegen Wettbewerbsbehinderung bevor, sondern auch in Russland hat man nun ein sehr ähnliches Problem: Russische Kartellwächter werfen Google den Machtmissbrauch durch Android und dem Play Store vor, mit denen sich das Unternehmen angeblich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschaffen soll. Ausgelöst wurden diese Ermittlungen aufgrund einer Beschwerde des Konkurrenten Yandex.
Nicht nur in der EU sieht sich Google mit Beschwerden und Klagen der Wettbewerbsbehörden konfrontiert, sondern nun auch ausgerechnet im derzeit größten Wachstumsmarkt: Die Wettbewerbshüter in Indien werfen dem Unternehmen Machtmissbrauch und sogar die Manipulation der Suchergebnisse vor. Dazu hat man Google eine lange Beschwerdeschrift mit nicht weniger als 6.000 Seiten geschickt, zu denen sich das Unternehmen nun bis zum 10. September äußern muss. Sollte Google schuldig gesprochen werden, drohen Strafzahlungen bis zu einer Höhe von 1,4 Milliarden Dollar.
Die EU-Wettbewerbskommission ermittelt schon seit Jahren gegen Google wegen des Vorwurfs des Wettbewerbsmissbrauchs durch die Suchmaschine, und hatte vor einigen Monaten durch eine offizielle Beschwerde gegen Google Fakten geschaffen. Seit Mitte April hatte Google Zeit, sich die Punkte der Beschwerde vorzunehmen und auf diese entsprechend zu antworten, wobei man immer wieder Fristen verstreichen ließ und die EU-Kommission so eher noch zusätzlich gereizt hat. Jetzt hat Google offiziell mit einem 100-seitigen Brief geantwortet und lehnt alle Vorwürfe ab.
Gestern Abend hat uns Google mit der Ankündigung überrascht, dass das Unternehmen in Zukunft Zur Alphabet-Holding gehören wird und sich damit auch einiges an der Struktur des Unternehmens ändern wird - unter anderem auch der Wechsel des CEOs. Zwar sollte man meinen dass ein Unternehmen wie Google vorher die Markenrecht abklärt, aber offenbar hat man dies nicht getan - denn der Markeninhaber BMW, der auch die Domain alphabet.com besitzt, zeigte sich ebenso überrascht von der Ankündigung. Außerdem mischt sich auch Microsoft ein und trollt mit der eigenwilligen Domain von Alphabet.
Die unendliche Geschichte zwischen der GEMA und YouTube geht in eine neue Runde: Nachdem man sich in der Vergangenheit wohl nicht mehr ernsthaft am Verhandlungstisch befunden und nur um Sperrtafeln diskutiert hat, hatte die GEMA nun wohl erneut einen Anlauf gewagt um Gebühren von YouTube zu verlangen. Eine von der Behörde eingereichte Klage mit diesem Ziel wurde nun vom Landesgericht München I abgewiesen.
Im vergangenen Jahr wurde vom Europäischen Gerichtshof das Recht auf Vergessen eingeführt, mit dem sich jeder Nutzer vor Links in der Websuche schützen kann, die die Privatsphäre angreifen. Google und alle anderen in der EU aktiven Suchmaschinen mussten dieses Urteil innerhalb weniger Wochen umsetzen und ein Löschformular Online stellen, mit dem Inhalte entfernt werden können. Doch Google hat dies jeweils nur lokal getan, was dem Unternehmen nun neuen Ärger einbringen könnte.
Google gehört seit vielen Jahren zu den weltweit beliebtesten Arbeitgebern und ist bis heute eines der Hauptziele von US-Studenten. Jahr für Jahr bewerben sich bis zu 2 Millionen Menschen und bieten dem Unternehmen ihre Arbeitskraft an - und natürlich kann nicht jeder eingestellt werden. Wer nicht genommen wird darf sich dann kurz ärgern, sich wo anders bewerben und es vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal versuchen. Nicht so ein Software-Entwickler aus Florida: Dieser verklagt Google nun wegen Diskriminierung.