Die Smart TV-Plattform Google TV erfreut sich stetig steigender Beliebtheit und hat für Google längst auch eine finanzielle Bedeutung. Denn die Startseite der Plattform besteht zu einem großen Teil aus Werbung, die nicht immer als solche zu erkennen ist. In einer neuen Umfrage sollen die Nutzer jetzt kundtun, ob Google es mit Werbung übertreibt oder diese noch im akzeptablen Rahmen liegt. Kein gutes Vorzeichen.
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Seit gut vier Jahren gibt es die Koexistenz von Android TV und Google TV, wobei der Unterschied zwischen den beiden Plattformen gerade zu Beginn vielen Nutzern nicht klar gewesen sein dürfte. Die jüngsten Entwicklungen der beiden Plattformen zeigen, dass diese auch zukünftig nebeneinander existieren werden, sich aber deutlich klarer als bisher voneinander abheben sollen.
Google hat vor wenigen Monaten den Google TV Streamer auf den Markt gebracht, der sich als Chromecast-Nachfolger für das Betriebssystem Google TV positioniert und natürlich auch entsprechend mit Updates versorgt werden soll. Jetzt wurde das erste Update für die neue Streamingbox veröffentlicht, das in diesen Tagen für alle Nutzer ausgerollt wird. Über den Inhalt des Updates müssen wir allerdings noch rätseln.
Die Smart TV-Plattform Google TV kommt auf vielen Geräten zum Einsatz und wird natürlich auch außerhalb der bekannten Google-Produkte verwendet. Um die Plattform verwenden zu können, muss die Hardware gewisse Mindestanforderungen erfüllen, wobei diese von Google immer wieder angepasst werden können. Jetzt hat man die Anforderungen in puncto RAM nach oben geschraubt und damit indirekt ein eigenes Versäumnis unterstrichen.
Durch die Verbreitung des Betriebssystems Google TV dürfte auch die gleichnamige Smartphone-App etwas Aufmerksamkeit von den Nutzern bekommen und vielleicht zur Medien-Recherche verwendet werden. Jetzt erhält die App ein praktisches, und sicherlich längst überfälliges, Update: Nutzer haben nun die Möglichkeit, einen Link zu Filmen und Serien mit anderen Nutzern zu teilen.
Kürzlich hat Google den Chromecast-Nachfolger Google TV Streamer auf den Markt gebracht, der nicht nur über einen neuen Formfaktor, sondern auch eine neue Fernbedienung mit zusätzlichen Funktionen verfügt. Jetzt gibt Google all den Nutzern eine Reihe von Tipps, die diese Fernbedienung immer wieder einmal verlegen und vielleicht auch ohne langes Suchen finden möchten. Es gibt drei Möglichkeiten.
Vermutlich wissen nur wenige Nutzer von Google TV, dass die Smart TV-Plattform über zwei unterschiedliche Startseiten verfügt, zwischen denen über die Einstellungen schnell gewechselt werden kann. Als Alternative zur Standardansicht gibt es den Nur-Apps-Modus, der normalerweise alle Inhaltsempfehlungen verschwinden lässt. Das ändert sich jetzt, denn ab sofort ist auch im Launcher-Modus ein riesiger Werbebanner zu sehen.
Kürzlich ist der neue Google TV Streamer in den Markt gestartet und soll dort nicht nur den über lange Zeit etablierten Chromecast ablösen, sondern das Streaming-Gerät auch mit dem Smart Home zusammenführen. Um Neo-Nutzern oder die, die es noch werden wollen, den Einstieg zu erleichtern, hat Google jetzt fünf erwähnenswerte Neuerungen zusammengefasst, die ihr auf dem pillenförmigen Gerät ausprobieren könnt.
Google verspricht schon seit längerer Zeit eine umfangreiche Smart Home-Steuerung innerhalb von Google TV und jetzt steht eine solche tatsächlich für viele interessierte Nutzer vor der Tür: Nutzer eines Chromecast mit Google TV können sich bereits jetzt das kürzlich vorgestellte Google Home Panel in der Preview-Version des Betriebssystems ansehen. Es ermöglicht die Smart Home-Steuerung per Fernbedienung direkt am Fernseher.
Viele deutsche Nutzer streamen nicht nur auf den großen internationalen Plattformen, sondern sind bekanntlich auch in den Mediatheken der hiesigen Privatsender und öffentlichen Sender unterwegs - unter anderem in der ARD Mediathek. Jetzt teilt die ARD mit, dass die Integration der Mediathek-Inhalte in die Google-Suchen verbessert wurde und diese somit besser als bisher per Websuche, Google TV und an anderen Stellen gefunden werden können.