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Google hat sich vor der Marktaufsicht FTC klar dafür ausgesprochen, dass sich der Markt Probleme selbst lösen muss und auf staatliche Regulierung verzichten muss. Hintergrund ist der Streit zwischen Verlagen und Zeitungen über die Nutzung von deren Inhalten in Google Search und News.

Die Verlage werfen Google vor mit ihrem Content Geld zu verdienen und wollen nun von Google einen Teil zurück. Andere sind dazu übergegangen Google den Zugriff auf ihre Artikel zu unterbinden. Auch in Deutschland wird unter dem Stichwort Leistungsschutzrecht darüber diskutiert. 

Google sagt, dass ein staatlicher Eingriff das Problem nicht lösen wird. Geschäftliche Probleme brauchen geschäftliche Lösungen, so der übersetzter Titel des Statements. Zeitungen hätten immer wieder vor Herausforderungen gestanden und diese überwunden.

Eines ist für Google aber glasklar. Die Zeiten hoher Gewinnmargen bei Zeitungen gehören der Vergangenheit an. Diese Margen waren durch künstliche Verknappung möglich und haben den Zeitungen und Verlagen viel Geld gebracht. Durch das Internet ist dies aber - auch durch staatlichen Eingriff - nicht mehr möglich. Zudem sei die Relevanz durch die bessere Messbarkeit von Onlinewerbung wichtiger. 
News

Google News wurde seit 2002 nicht erneuert. Das letzte große Update im Juli beginnt nun langsam sich auf den Rollout-Weg zu machen. Allerdings immer noch nur in Englisch. Die Jungs hören dem Feedback der Nutzer aber genau zu und schieben einige Updates nach.

"News for you" ist der neue, persönliche Bereich um eigene Präferenzen in den Vordergrund zu stellen. So bekommt man Nachrichten zu den Themen, die man selbst mag. Google hält aber nicht ruhig und reagiert zunächst auf das Feedback, was durchaus positiv war aber doch Platz für Optimierungen zuließ. 

Es ist einfacher geworden: So kann man jetzt zwischen der 2-Spalten-Ansicht, der Kategorie-Ansicht und der Listen-Ansicht hin- und herwechseln. Das macht den Umweg über das Menü überfällig und so kann man - je nach Newslage - selbst das Erscheinungsbild bestimmen.

News für dich: Zwei Spalten, Kategorien oder Liste gefällig?

Weiterhin neu: Quellen und weitere News zum Thema werden jetzt nicht mehr beim Maus-Hover angezeigt, sondern direkt. Das spart sich einige Sekunden Zeit und überflüssige Fade-Effekte. Außerdem kann man das Wetter-Gadget ausblenden, was nicht unbedingt praktisch, aber ganz ok ist.

In Deutschland überfällig

Google News sollte auch für Deutschland und in anderen Sprachen und Ländern erneuert werden. Allerdings kann dies noch dauern. So lange sollte man sich mit der BETA-Version in US-Englisch zufrieden geben und dem Google-Team davon berichten, was gut und schlecht ist. 

» Google News Blog 
News

Öfter erfuhr das Google News-Portal kein Redesign und allgemein keine Auffrischung. Mit dem neuesten Update wird die Nachrichten-Basis etwas persönlicher, wenn auch umfangreicher und kompatibler zu Web 2.0-Netzwerken. Top-Neuigkeit ist der Bereich "News für dich". 

Nun ist ein neues Google News-Interface da. Statt wie bisher sind die Nachrichten-Formate jetzt etwas mehr gemischt und dem persönlichen Wünschen angepasst. Die Sidebar wurde klarer gestaltet, die Blöcke allgemein an das neue Google-Design angepasst. Was man vor allem aus den Screenshots entnehmen kann: Es wird klarer. Blocks lassen sich bearbeiten und News lassen sich auf sozialen Netzwerken teilen. Die größte Neuigkeit ist allerdings eine neue Box, die sich "News für dich" (News for you, was auch "Deine News/Nachrichten" heißen könnte) nennt. Dabei kann man spezielle Themengebiete bestimmen, auch Keywords sind möglich. So kann man ein spezielles Themenfeld gut verfolgen beim täglichen Blick auf die Nachrichten.

News for you: Benutzerdefinierte Nachrichten

Was ist sonst noch neu? Über jeder News steht jetzt ein "Themenbereich", wie etwa im Beispiel "BP" oder "Wall Street". Damit kann man jetzt noch einfacher zu einem Thema News finden und zusammenführen. Im Highlight der Sidebar ist außerdem wieder nützlicher "Kram", wie Wetter, Börseninfos oder eben lokale Infos. Was vielleicht noch interessant ist: News können per E-Mail, Google Reader, Facebook, Twitter oder eben Buzz ausgetauscht werden. Eine Übersicht kann man hier finden (jedoch vorerst Englisch).

Das Video dazu gibts hier:


Bitte beachtet: Das Update kommt schubweise, erst einmal für die englische US-Version, später "in den kommenden Monaten" für die restlichen Sprachen. Für den deutschen Anwender also vorerst uninteressant.

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» Google News 
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Nachdem am Montag eine Anhörung stattfand, in der - wie erwartet - nichts neuartiges präsentiert wurde, ging es heute im Medienforum NRW um das selbe Thema. Beide Ereignisse zielen aber klar darauf ab, dass Google in Zukunft Abgaben für Text leisten soll.

Das Bundesjustizministerium hat zur Anhörung zum Thema Leistungsschutzrecht eingeladen (wir berichteten). Die vorangestellte Frage war die, ob und wie man in Zukunft neue Lizenzmodelle für Verleger schaffen sollte. Mit dabei waren (lt. Netzpolitik.org-Schätzungen) 85% Männer, 85% Juristen, 75% Lobbyisten, 15% Abgeordnete und Mitarbeiter und eine Handvoll Aktivisten bzw. Blogger, wie eben auch Markus von np.org, der live gebloggt hat. Die hatten auch diesmal nicht viel Neues zu berichten. So sollen (wir berichteten bereits) Suchmaschinen und vor allem gewerbliche Nutzer bezahlen. Also eine Google-Steuer. Der Oberhammer ist aber, dass eine Art HTML-Code die Text-Passagen schützen solle: 'Die “Unglaublich starke verlegerische technische Leistung” könne man im HTML-Code erkennen'. Nun frage ich mich - ganz ehrlich - wie soll man HTML-Code schützen? Meinen die, dass Google in der Form mitspielt? Der einzige HTML-Code, der euch vielleicht schützt, ist der Meta-Tag für die Suchmaschinen. Nun, weiter im Text erklärt man sich noch mit der GEZ ein paar Sachen. Unternehmen sollten bezahlen und irgendwie war die ganze Sache ziemlich kompliziert. Robin von Carta hat da mal eine 4-Punkte-Übersicht erstellt, was die Herren und Damen denn wollen. Warum allerdings dafür ein Gesetz hersoll, wissen sie auch noch nicht.

Auch im Medienforum NRW gab es heute Bestrebungen, die weit reichen sollten. Nach dem Motto "Google greift unsere Inhalte ab" fordert der Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands NRW (ZVNRW) ein Leistungsschutzrecht. Film- und Musik-Industrie bekämen ja auch richtig Geld für ihre Werke, warum also nicht auch auf Text? Auch auf ZDF und ARD wurde nochmals der Druck verstärkt. Dort wäre der "Drei-Stufen-Test" im Rundfunkänderungsstaatsvertrag glatt ignoriert wurden. Weiter bei Onlinekosten.
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Noch mehr Gesetze, die die Justizminister-Konferenz an die Oberfläche spült, liegen bereits vor. Neuester Streich: Presseverlage wollen ein "Anti-Google-Gesetz", welches Google und andere "kommerzielle Nutzer" zur Kasse bitten soll. Schadhaft kann das nur für die Verleger sein.

Das Leistungsschutzrecht ist in aller Munde und kaum einer weiß damit anzufangen. Im aktuellen Vorhanden klagen die Verbände BDZV (Bundesverband der Zeitungsverleger) und VDZ (Verband deutscher Zeitschriftenverleger) nach einem Gesetz, welches Zahlungen an kommerzielle Anbieter von Inhalten Dritter festlegt. Damit ist vor allem die Sprache gemeint, denn Google News würde sich "Überschriften, Sätze, Satzteile" bedienen und damit geistiges Eigentum stehlen, so die Verleger.

Netzpolitik hat noch einige Dokumente zu Tage gefördert, die an gewisse "Mitglieder des Arbeitskreis Leistungsschutzrecht" gerichtet sind. Darin wortwörtlich:
Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen

...

Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen.

Man kann also sehen, dass es auf ein "wir gegen Google" hinausläuft. Vor allem in der Vergangenheit gab es öfter von Verlegern die Meinung, dass Google nur Inhalte stehlen würde und dafür nichts gibt. Dass aber Google auch nur ein Medium ist, um Informationen weiterzugeben und auf Quellen zu verweisen, wird komplett ausgelassen.

Heute wurden BDVZ und VDZ beim Justizministerium angehört. "Ein neues Leistungsschutzrecht sollte in den bewährten Schranken des Urheberrechts stattfinden.", denn das Gesetz aus dem Jahr 1965 wäre seitdem nicht mehr angepasst wurden und müsse dringend nachgebessert werden. "Es dürfen keinerlei finanzielle Nachteile für die Urheber entstehen", sagten die Verlegerverbände. "Im Gegenteil: Angestrebt werden finanzielle Vorteile für die Autoren". Am Montag (28. Juni) soll es dann eine Entscheidung aus dem Justizministerium geben.

Immerhin bezieht der BDVZ in einer Stellungnahme, dass es "Eine Monopolisierung von Sprache" nicht geben wird, vielmehr tritt der Verband "lediglich für den legitimen Schutz der von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen ein". 

Und damit strafen die Verleger und deren Verbände sich selbst: Wo Google nicht zur Zahlung bereit ist, wird es auch kein Inhalt mehr geben. Das Fazit ist, dass sich der Traffic gen Null orientieren wird. Lediglich die RSS-Abonnenten und "zufälligen" Besucher, über Blogs oder anderen Webseiten, werden die Seiten besuchen. Um das in der Praxis zu testen, können die Verleger mal für eine Woche oder länger ausprobieren, den folgenden Code in der "robots.txt" im Hauptverzeichnis auf dem Webserver hinzuzufügen:
User-agent: *
Disallow: /

Wenn sich dann eine angebliche Besserung der Lage einstellt, können Sie es ja dabei lassen. Jedoch glaube ich nicht, dass dies der Fall sein wird, da Google schon Ressource Nummer Eins für Informationen im Web ist. Auch bei Google News.

[Update! 18:40]

Auch die BITKOM hat sich jetzt zu Wort gemeldet. Nach deren Aussage behindert ein sog. "urheberrechtliches Leistungsschutzrecht" die Informationsfreiheit: 
Das den Presseverlegern geforderte Recht wird von BITKOM abgelehnt. Der kürzlich bekannt gewordene Entwurf zeigt, dass es um weit mehr geht als nur um eine bloße Schutzrechtsangleichung im Verhältnis zu Tonträgerproduzenten und Datenbankherstellern. Stattdessen fordern die Verleger eine dem Urheberrecht bislang unbekannte Kontrolle über den Bloßen Werkgenuss in Form einer „Verlegerabgabe“ für die Nutzungen frei verfügbarer Inhalte im Internet. Der Begriff des Leistungsschutzrechts ist vor diesem Hintergrund irreführend.

Eine ausführliche Stellungnahme der BITKOM  (pdf) offenbart außerdem:
Das Verbotsrecht für die Nutzung von textlichen Kleinstbestandteilen hättegrundlegende Auswirkungen auf die Informationsfreiheit und würde den urheberrechtlichenTextschutz in die Nähe eines reinen Informationsschutzesrücken, was einem Paradigmenwechsel im dt. Urheberrecht gleichkäme.

Mehr unter BITKOM.org.
News

Gerade war unsere Redaktion beim Suchen nach Neuigkeiten, als wir auf etwas Interessantes aufmerksam wurden: Tatsächlich testet Google ein neues Layout für News aus. Dabei gibt es mehrere Neuigkeiten.

Wir erinnern uns zurück: Letztes Jahr testet Google die Funktion des Nachrichtenverlaufs. Heute sieht das fast genau so aus, nur mit dem Unterschied: Die Sidebar wurde etwas vergrößert, mehr Informationen für den Benutzer. Dies tritt allerdings nur dann auf, wenn man Ähnliche Artikel miteinander vergleicht (zeige alle X Artikel). Weiterhin wurde ein Bereich für Blogs hinzugefügt.

Neues News-Layout

Wie man sieht: Ähnliche Suchen, der Nachrichtenverlauf, Bilder und Blogs bekommt man nun auf einen Blick. Außerdem wird oben rechts angezeigt, wann die letzte News zu diesem Thema reingeflattert ist. So bleibt man auf dem Laufenden. 

Der Schritt ist natürlich interessant, aber konsequent durchdacht. Wer nach ähnlichen Nachrichten sucht, der wird sich auch nach Newsbildern und anderen Kategorien umsehen. Auch die Integration von Blogs ist leicht erklärt, wenn man bedenkt, welche Position sie bisher haben. Jetzt werden sie getrennt aufgelistet.
Heute in den Google-Kurzmeldungen: Mobile Suche mit Geolokalisierung, Google will Energie verkaufen, Justizministerin droht Google, Translator Toolkit, Fastflip in News und Ärger wegen Nexus.

Google hat die Funktionen der mobilen Startseite für Android und das iPhone erweitert. Das vor einigen Wochen auf einer Konferenz angekündigte "Near me now" steht vorerst nur in den USA zur Verfügung. Damit ist es möglich nach Orten in der Umgebung zu suchen ohne, dass man den Ort eingeben muss. Google nutzt hierfür die Geolocations-API von HTML5. (Google Mobile Blog

Google hat bei der amerikanischen Energieregulierungsbehörde eine Lizenz zum Stromhandel beantragt. Mit dieser Lizenz darf man Strom kaufen und verkaufen. Laut einem Sprecher möchte man aber nicht selbst als Verkäufer auftreten und auf dem Markt für einen Umschwung sorgen, sondern man möchte den angestrebten Status der CO2-neutralen Produktion damit erreichen.

Die Justizministerin fordert Google zu mehr Transparenz auf. Der Suchmaschinen-Konzern entwickle sich gerade weithin unbemerkt zu einem Riesenmonopol, ähnlich wie Microsoft, sagte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie wolle als erste Reaktion aber nicht etwas verbieten. (heise)

Google hat seinen Services Translator Toolkit erweitert. In der Sidebar auf der Startseite finden man nun wie in Google Mail und iGoogle sowie orkut einen Chat. Diesen kann man aber in den Einstellungen deaktivieren. Außerdem hat es einige weitere Updates geben. (Google Blog)

Google bereitet es derzeit vor sein Experiment Fastflip aus dem Google Labs zu entfernen. Auf der englischen Google News-Seite ist Fastflip heute Nacht ans Ende der Seite integriert. Details zu Fastflip gibt es hier. (Google News Blog)

Die Erben von Philip K. Dick  sehen im Namen Nexus One eine Verletzung ihrer Markenrechte. In einem Werk geht es um eine hochentwickelte Roboter-Serie namens Nexus-6. Die Gesellschaft hat Google aufgefordert die Verwendung von Nexus One einzustellen. (Chip)

Update 16:55 Uhr: Google nahm zur Kritik Stellung:
Google-Sprecher Kay Oberbeck erklärte zu der Kritik, es sei integraler Bestandteil der Politik des Unternehmens, "in all unseren Services und der Entwicklung neuer Produkte, unseren Nutzern volle Transparenz und Wahlmöglichkeit darüber zu geben". Google arbeite ständig daran, seine Aktivitäten in diesem Bereich zu verbessern und "wir freuen uns über die Möglichkeit, diese Themen mit dem Bundesjustizministerium zu besprechen", fügte der Sprecher hinzu. 
News

Google reagiert auf das Vorhaben von einigen Verlegern, die Google blockieren wollen, sodass sie nicht mehr über die Google News zu finden. Zum einen wird der Inhalt für die Google News nun über einen neuen Bot gecrawelt, zum anderen können die Publisher festlegen wie viele kostenpflichtige Artikel ein Nutzer pro Tag maximal anschauen kann.

Mit dem  Programm "First Click Free" kann festgelegt werden, dass ein Nutzer bspw. maximal 5 Artikel via Google Search bzw. Google News anschauen kann, bevor er dafür beim Verleger bezahlen muss.  

Wer nicht möchte, dass seine Artikel in den Google News laden, kann dies nun über die robots.txt festlegen. Google News wird ab sofort von von Googlebot-News gecrawelt. So lässt sich festlegen, dass bspw. das Archiv nicht aufgenommen werden darf oder die neusten Artikel nicht sofort in den News laden. Weitere Beispiele gibt es hier.

Der user agent lautet Googlebot-News. 
Google

Wie das "Wall Street Journal" auf Berufung geheimer Quellen berichtet, gäbe es demnächst einen Pakt zwischen News Corporation und Microsoft, der Google von News Corp.-Inhalten ausschließen soll und exklusiv auf Microsofts Seiten auftauchen soll.

Die Zeiten für die Zeitungsbranche stehen derzeit sehr schlecht. Um so mehr ist der Druck da, aus Inhalten Geld zu machen. So auch bei Google News, denn Rupert Murdoch's größtes Mediengeschäft der Welt, News Corporation, soll zunächst nur noch kostenpflichtig im Internet abrufbar sein. So würde, laut Angaben des Wall Street Journals, News Corp's Inhalte nur noch auf Microsofts Seiten zu finden sein. Dafür müsste dann Microsoft bezahlen, aber News Corp. würde im Gegenzug die Inhalte aus Google bannen.

Ob das Konzept aufgehen wird, ist sehr fraglich. Besonders Skeptiker kritisieren, dass die Zeitungsbranche damit ihr eigenes Grab schaufeln würde, da ihre News nicht mehr erreichbar wären.

In einem Interview gegenüber der IT-News-Seite golem.de sagte ein Google-Sprecher "Wir glauben, dass Suchmaschinen von wirklichem Nutzen für Zeitungen sind, weil sie wertvolle Besucherströme auf ihre Websites leiten und sie mit neuen Leser auf der ganzen Welt verbinden". Ein genauer Termin wurde jedoch noch nicht angepeilt.
Fastflip
 
Google Labs hat heute mit 50 großen Amerikanischen Verlegern, wie z.B. "New York Times", "Washington Post", "Atlantic", "Salon", "Fast Company", "ProPublica" oder auch "Newsweek" einen Dienst gestartet, über diesen man Magazine und Zeitungen schnell durchblättern oder nach bestimmten Meldungen suchen kann. Man erstellt sich sein eigenes Profil mit selbst ausgewählten Inhalten und personalisierten News Meldungen und kann so schnell und einfach auf seine Lieblingsartikel zugreifen.

Der Entwickler Krishna Bharat sieht hier einen großen Vorteil beim durchblättern des selbst zusammengestellten Magazines im Gegensatz zu einer gedruckten Ausgabe: "Stellen Sie sich vor, Sie müssten jedes Mal zehn Sekunden warten, wenn Sie eine Seite umblättern.", so Krishna wörtlich.

Der Vorteil für die Verlage ist, die Beteiligung am Werbeerlös. Pro Bericht oder Kommentar innerhalb von FastFlip wird ein Werbeelement eingebaut. Google gibt Details über die Aufteilung aus vertraulichen Gründen nicht an.

Damit man nicht immer einen Browser benötigt um sein selbsterstelltes Magazin durchzublättern, wird vermutlich auch noch ein iPhone App und ein App für das Google eigene Android kommen. Dies hängt aber stark von der Nutzung und der Beliebtheit der User ab, so Josh Cohen, Manager vom Google News Team.

[fastflip.googlelabs.com]