In diesen Tagen wurde Street View für Hong Kong, Macau und Japan gelauncht. Aber nicht nur diese Orte wurden hinzugefügt, sondern auch das Straßennetz von Großbritannien wurde zu 99% in Street View geschalten (insgesamt 383 023 Kilometer). Außerdem wurden noch mehr Orte in den Niederladen hinzugefügt.
Schlagwort: street view
In diesen Tagen wurde Street View für Hong Kong, Macau und Japan gelauncht. Aber nicht nur diese Orte wurden hinzugefügt, sondern auch das Straßennetz von Großbritannien wurde zu 99% in Street View geschalten (insgesamt 383 023 Kilometer). Außerdem wurden noch mehr Orte in den Niederladen hinzugefügt.
Die EU hat Google dazu aufgefordert, dass der Konzern die betroffenen Städte über geplante Aufnahmen für Street View unterrichtet muss. Laut der Nachrichtenagentur AP schrieb der Leiter der EU-Datenschutzkommission Alex Turk dem Datenschutzbeauftragen von Google, Peter Fleischer, einen Brief.
In diesem fordert er, dass Google die Fahrten im Internet und über die Lokalpresse ankündigen muss. Zudem solle Google darauf achten, dass keine „intimen Details“ erfasst werden.
Dass es bereits eine solche Liste für viele Länder gibt, wird von der EU übersehen.
Datenschützer Fleischer sagte: „Wir haben und werden uns mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe besprechen, um zu zeigen, wie wir die Privatsphäre in Street View wahren und warum wir die unverpixelten Bilder für ein Jahr speichern müssen. Die Notwendigkeit die unverpixelten Bilder zu behalten ist legitim und gerechtfertigt, um die Qualität und Genauigkeit unserer Karten sicherzustellen, Fehler bei der Verpixelung von Gesichtern auszubessern und auch um die Daten, die wir gesammelt haben für bessere Kartendienste für unsere Nutzer zu verwenden. Wir haben öffentlich bekannt gegeben, dass wir die Originaldaten 12 Monate ab dem Zeitpunkt aufbewahren, an dem diese zum ersten Mal online gegangen sind und diese Zeit reicht aus um Fehler zu verbessern.“
Erstmals wird Google dieses Jahr an der CeBIT teilnehmen. Auf einer 100 Quadratmeter großen Fläche in der Webciety-Halle wird man Google Street View demonstrieren. Die Einscheidung soll laut Hannoversche Allgemeine Zeitung recht kurzfristig gefallen sein.
Dass Google auf der Cebit das Produkt für Deutschland veröffentlicht, würden wir uns zwar wünschen, allerdings bezweifeln wird diesen Schritt. Google-Sprecher Oberbeck sagte, dass man den Platz nur für die Demo gebucht habe "nicht mehr und nicht weniger". Auf der offiziellen Seite findet man nun eine neue Liste von Städten und Landkreisen, die im März und April fotografiert werden sollen, veröffentlicht.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Hans-Peter Uhl (CSU) hat im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ Google Street View verteidigt. Der Abgeordnete stellt sich somit gegen die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Aigner.
Die CSU-Politikerin hat vor zwei Wochen Google kritisiert und sagte, dass Fotoaktion nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre sei. Uhl hingegen sagte: „Die Straßen- und Häuseraufnahmen von Google sind aus Sicht des Datenschutzes nicht zu beanstanden, denn Häuser und Autos haben keine Persönlichkeitsrechte.“ Da Menschen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, nur einen geringeren Schutz ihre Privatsphäre genießen, seien hier Fotos zulässig, so Uhl weiter. Sofern Menschen fotografiert würden, sei auch das zulässig, weil sie sich im öffentlichen Raum bewegten, wo ihre Privatsphäre einen geringeren Schutz genieße, sagte Uhl.
Ein neues Gutachten, welches Nikolaus Forgó angefertigt hat, kommt zum Schluss, dass der Street View, wie er derzeit geplant ist, datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Der Experte bezweifelt im Rechtsgutachten, dass durch die Abbildung von Personen und Kraftfahrzeugen in Google Street View überhaupt personenbezogene Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Die Daten beziehen sich schließlich nicht auf die Personen, sondern auf die Landschaft. Die abgebildeten Häuserfassenden werden zwar mit Geoinformationen verbunden, sind nach seiner Meinung ebenfalls keine personenbezogenen Daten, sondern reine Sachdaten.
Weiter stellt er fest, dass auch wenn man diese Einschätzung nicht teilt und von der Anwendbarkeit des BDSG ausgeht, führe dies nicht zur Unzulässigkeit von Street View. Da man Daten für Street View nutzt, die öffentlich sind, muss man die Interessen von den betroffenen Personen und Google abwägen. Forgó sieht kein überwiegendes Interesse der abgebildeten und meist unkenntlich gemachten Personen. Dies gilt auch für Autos, Firmenschilder und auch für Häuserfronten.
Allerdings kann auch in Einzelfällen das Interesse von einer Person oder einer Gruppe höher sein. Hierfür muss ein Widerspruchsrecht eingeräumt werden. Da es diese bereits gibt, kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass Street View nach deutschem Recht zulässig ist, auch wenn das automatische Unkenntlichmachen von Gesichtern und Kennzeichen nicht immer so funktioniert wie es soll. Google räumt dies auch ein. Jeder Nutzer kann Fotos melden. Wir haben es schon mehrfach getan und meistens war das Bild nach weniger als 12 Stunden schon entfernt. Das längste Mal war bisher 2 Tage, dies war allerdings kurz nach einer Veröffentlichung.
Google will Street View dieses Jahr starten. Außschließlich für Deutschland hat Google ein Tool entwickelt, mit dem man noch vor dem Start sein eigenes Haus aus Street View entfernen kann. Hierbei ist es, egal ob der Widerspruch vom Eigentümer oder Mieter kommt. Die Häuser werden dann auch aus Rohdaten gelöscht.
Das Rechtsgutachten von Forgó wurde heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Rechtlich kann der Dienst nicht mehr verhindert werden", erklärte der Justiziar von Google Deutschland, Arnd Haller. Wann Google Street View in Deutschland starten wird, ist aber noch offen, da man noch sehr mit den selbst auferlegten Zusagen beschäftigt ist.
Bisher gab es einige Tausend Widersprüche. Diese Zahl sei aber im Vergleich zu den bereits jetzt erfassten Häuserfassaden sehr gering. Google biete es zudem in Deutschland an, schon vorher sein Haus aus dem Dienst entfernen zu lassen. Dies gibt es in anderen Ländern nicht.
Ein Finne hat gegen Google Klage eingereicht. Der sitzt ohne Hose auf einem Schaukelstuhl in seinem Garten. Obwohl das Gesicht verfremdet ist, ist durch die Adresse, die oben links angezeigt wird, eine Identifizierung recht leicht möglich.
Der Mann klagt nun wegen Verletzung seiner Privatsphäre und Preisgebung der Lächerlichkeit. Der Mann hatte erst durch Presseberichte erfahren, dass er abgelichtet wurde. Einer der Kritikpunkte an Street View ist, dass die Kamera zu hoch montiert ist und so ein Blick über den Zaun geworfen werden kann. Aus diesem Grund musste Google die Aufnahmen von Japan mit einer niedrigeren Kamera erneut fotografieren.
Die Aufnahmen sind inzwischen von Google entfernt worden.
"Die flächendeckende Fotoaktion ist nichts anderes als eine millionenfache Verletzung der Privatsphäre", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) gegenüber FOCUS. Die Ministerin prüft gemeinsam mit dem Innenministerium nun rechtliche Schritte dagegen und denkt auch über Gesetzesänderungen nach.
Durch diese soll das bisherige Verfahren umgedreht werden. Derzeit sind die Bürgerinnen und Bürger gefordert bei Google zu Widersprechen, wenn sie nicht in Street View auftauchen wollen. Nach Meinung Aigners muss Google die Genehmigung bei den Bürgern einholen, wenn man das Privathaus fotografieren möchte.
Hierdurch wird quasi das Geschäftsmodell von Google zerstört. Der bürokratische Aufwand ist hier sicherlich viel zu hoch.
Was die Ministerin aber übersehen hat ist der deutsche Dienst sightwalk.de, der sicherlich die selbe Problematik hat.
Google hat ein Patent auf "panoramischen oder dreidimensionalen Kartenumgebungen" erhalten. Vermutlich geht es hierbei um Google Street View.
In der Patentschrift wird beschrieben wie das System für Gebote um die Platzierung von Werbung auf den Fotos funktionieren soll. Man will Poster, Plakatwände und andere Werbeflächen erkennen und diese mit anderen Anzeigen überblenden.
Eine Software erkennt Plakatwände auf den Fotos. Einer der Gründe wieso Google nicht bekannt geben wollte, wo man Fotos machen wird, soll gewesen sein, dass man so verhindern möchte, dass Unternehmen extra Werbung aufstellen um via Street View zu werben.
Ob es sich wirklich um Street View dreht lässt Google offen. Google reicht regelmäßig Patente für Erfindungen von Googlern ein.
Google hat sich mit dem Datenschützer der Schweiz, Hanspeter Thür, geeinigt. Google stellt nun bisaufweiteres keine neuen Aufnahmen mehr ins Netz. Dennoch darf Google auf eigenes Risiko weitere Aufnahmen machen. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zurückgezogen, das Hauptverfahren bleibt aber bestehen.
1. Google erklärt sich bereit, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht keine weiteren in der Schweiz für Street View aufgenommene Bilder in ihrem Online-Dienst Street View oder im Rahmen von anderen Produkten im Internet aufzuschalten.
2. Google verpflichtet sich, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern und soweit das Urteil dies verlangen sollte.
3. Google ist dazu berechtigt, auch weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz zu unternehmen. Sie erfolgen im Hinblick auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko. Diese Kamerabilder werden im Sinne von Ziffer 1 nicht im Internet aufgeschaltet und verbleiben bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb der Google-Gruppe und dürfen nur für nicht personenbezogene Zwecke und Produkte verwendet werden.
4. Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei weiteren Kamerafahrten im öffentlichen Raum mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind.
5. Der EDÖB betrachtet damit die durch die beantragten vorsorglichen Massnahmen verfolgten Zielsetzungen als erfüllt, weshalb die entsprechenden Massnahmebegehren beim Bundesverwaltungsgericht zurück gezogen werden.
6. Die Rechtspositionen der Parteien im anhängigen Hauptverfahren bleiben durch diese Vereinbarung unberührt.
Googles Datenschützer Peter Fleischer sagte, "Wir freuen uns darüber, dass wir mit Herrn Thür zu dieser Vereinbarung gekommen sind, unter der wir die Fotografien für Street View weiter fortsetzen können. Wir werden aber bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine zusätzlichen Bilder in Street View aufschalten."
Am Dienstag wurde beschlossen, dass Google für Fotoaufnahmen in Ratingen 6180€ zahlen soll. Pro Kilometer Straße sind 20€ fällig. Google hat darauf nun reagiert und sagte der dpa "Die Fotoaufnahmen für Street View werden bei der regulären Teilnahme am Straßenverkehr angefertigt." Die Fahrer der Fahrzeuge hielten sich an die geltenden Straßenverkehrsvorschriften und bewegten sich "bei den Aufnahmen im regulären Straßenverkehr im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs und ohne diesen zu behindern". Daher liege auch keine Sondernutzung vor.