Street View

Der BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer hält den Street View-Deal mit Ilse Aigner von letzter Woche für überflüssig, das berichtet die Nachrichtenagentur DPA. Das Vorhaben ist für Scheer insofern überflüssig, als dass Street View die Gesichter und KFZ-Kennzeichen schon längst unkenntlich macht. 

Es hagelt scharfe Kritik zum Abkommen, welches letzte Woche zwischen Google und dem Bundesrat beschlossen wurde. BITKOM--Präsident August-Wilhelm Scheer äußerte sich heute in einem Interview: "Der Entwurf ist vor allem eines: politischer Aktionismus" - das Vorhaben richte sich auch gegen Anbieter von Navigationsdaten für Autos, Satellitenbildern oder Luftaufnahmen. Der Gesetzentwurf sei unnötig. Schon heute mache Google Street View Gesichter und Nummernschilder unkenntlich. Jeder könne auch der Abbildung seines Wohnhauses widerspreche, so Scheer. 

Dennoch hält Hamburgs Senat Till Steffen dagegen, dass Selbstverpflichtung alleine nicht ausreiche: "Wir brauchen hier eine faire Regelung, gleiche Regeln für alle Wettbewerber in diesem heiß umkämpften Markt". Das gelte auch für Google. Bürger müssen selbst die Wahl haben, ob sie an Diensten wie Street View teilnehmen möchten oder nicht.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte vergangene Woche einen Street View-Deal mit Google ausgehandelt. Demnach sollen Bürger schon im Voraus die Möglichkeit haben, Persönlichkeitsrechte bei Google anzumelden und damit sich in Street View unkenntlich zu machen. Dies gilt auch für KFZ-Zeichen und Gebäude, die eindeutig identifizierbar sind. Allerdings wurde seitens Google auch da schon gesagt, dass in den Google Privacy Regeln festgelegt ist, dass kein Gesicht und kein KFZ-Zeichen in Google Street View auftaucht, sondern unkenntlich gemacht werden. Auch die Einspruchsmöglichkeit ist nicht neu.
Street View

Google ist mit Aigner zusammengetroffen. Dabei wurde das weitere Vorgehen beschlossen. Google möchte sich an die Vorgaben aus Hamburg halten. Wir haben mit Google gesprochen und das Gespräch hinterfragt.

Hamburgs Datenschützer und Ilse Aigner haben mit Googles Sprechern eine Vereinbarung getroffen. Oder eher gesagt mehrere Vereinbarungen, die nun für Googles Street View bindend sind. Größtes Anliegen war für die Datenschützer, dass man Personen, Häuser und KFZ-Zeichen schon im Voraus entfernen lassen kann. Dem hat Google zugesagt. Der 13 Punkte lange Aigner-Pakt ist auch online verfügbar.

Darin zu finden: Die Zusicherung von Google, dass man
- Gesichter
- Kfz-Zeichen
- Gebäude/Grundstücke
noch vor der Veröffentlichung unkenntlich machen wird. Gebäude und Grundstücke können per Widerspruch angefochten werden und allerdings müssen die Grundstücke/Gebäude identifizierbar sein (Hausnummer, Besonderheit oder Ähnliches). Google wird dann "zeitnah" die Widersprüche bearbeiten und entsprechende Objekte/Individuen retuschieren. Im Nachhinein hat eine Person oder Eigentümer immer noch das Recht, gegen Gesichter/Kfz-Zeichen/Gebäude vorzugehen. Dieses Recht sieht folgendermaßen aus:
In einigen Rathäusern liegen Listen für Widerspruch-Ansprüche aus. Diese werden dann gesammelt und regelmäßig an Google gesendet. Weiterhin hat jeder die Möglichkeit, per Post zu widersprechen:
Google Germany GmbH
betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Eine andere Möglichkeit besteht per Formular auf google.de/streetview, dieses wurde von uns zuletzt schon verlinkt und zeigt auch auf die umfassenden Hilfeseiten von Google.

Die Rohdaten darf Google erstmal intern weiterverwenden, um die Prozesse (unkenntlich machen) durchzuführen. Danach müssen die Daten allerdings entweder vernichtet werden oder von Google komplett unkenntlich gemacht werden. Google hat dafür 2 Monate zeit. 

In der Praxis sieht das Verfahren dann so aus, dass man Widerspruch einlegen kann: "Google hat gegenüber den deutschen Datenschutzbehörden zugesagt, vor der Veröffentlichung von Abbildungen aus Deutschland eine Funktion zur Verfügung zu stellen, mit der jeder der Veröffentlichung einer Abbildung seines Hauses widersprechen kann. Diese Funktion befindet sich derzeit noch in der Entwicklung und wird rechtzeitig vor der Veröffentlichung der Bilder zur Verfügung gestellt. Die Funktion ist notwendig, weil die genaue Identifizierung des Widerspruchgegenstandes allein anhand der Adresse technisch nicht möglich ist."

"Wir haben Frau Aigner zugesichert, dass wir die Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, die wir mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten vereinbart haben, einhalten werden", so Google-Sprecher
 Kay Oberbeck gegenüber GoogleWatchBlog. Von den Regelungen, die unter Anderem Häuser, Gärten, KFZ-Zeichen und Personen betreffen, sind einige schon weltweit verfügbar: "... andere wie beispielsweise das automatische Unkenntlichmachen von Gesichtern und KFZ-Kennzeichen setzen wir weltweit ein". Diese sind auch nicht neu, wie Stefan Keuchel ergänzt: "Gesichter und Kennzeichen wurden schon immer geblurrt und die Widerspruchsmöglichkeit ist auch nicht neu". 
Googles Street View ist bereits in 19 Ländern verfügbar und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Jedoch geht bei jedem neuen Service ein Risiko mit: "Wenn wir neue Projekte starten, stoßen wir manchmal auf unerwartete Herausforderungen - Street View bildet da keine Ausnahme", so Oberbeck, den Kritikern möchte er aber noch auf den Weg geben:
Uns ist bewusst, dass einige Leute sich bei dem Gedanken nicht wohl fühlen, dass Bilder ihrer Häuser oder Autos in dem Dienst eingebunden sind. Deswegen bieten wir die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise die Entfernung von Bildern zu beantragen. Unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/using-street-view.html
finden sich zahlreiche Anwendungsbeispiele, wie man Street View nutzen kann. Probieren Sie es doch einfach mal aus!
Dennoch ist man entspannt, denn vielleicht könnte schon dieses Jahr der Startschuss für Street View in Deutschland gegeben werden, wie Oberbeck anmerkt
Google hat gegenüber dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zugesagt, dass eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, bevor Street View-Bilder in Deutschland veröffentlicht werden. Die Umsetzung dieser Zusagen ist technisch aufwändig, so dass wir einen genauen Termin für den Start von Street View in Deutschland leider noch nicht nennen können. Wir hoffen allerdings, dass der Starttermin noch im Jahr 2010 liegt.
Wir können also eventuell zu Weihnachten schon auf die Straßen schauen, und das sogar in 3D und High Quality.
Street View

Viele Datenschützer zeigten sich davon empört, dass Google's Autos mit Street View WLAN-Daten erfassen. Aufgrund dessen hat Google die häufigsten Daten gesammelt und einen kleinen Blogeintrag zu dieser Thematik verfasst. Wir haben ihn für euch übersetzt.

Originaler Blogpost: Data collected by Google cars (Erhobene Daten durch Google-Autos), geschrieben von Peter Fleischer, globaler Datenschutz-Berater/Google.

Welche Informationen erfassen und erheben Ihre Autos?
Wir erheben die folgenden Informationen -- Fotos, lokale WLAN-Netz-Daten und 3D-Gebäude-Metaphorik. Diese Informationen erlauben uns, neue Dienste anzubieten und Vorhandene zu verbessern. Viele Unternehmen speichern diese Daten solange, wenn nicht sogar länger als Google.

  • Fotos: Die benötigen wir für Street View, unseren 360°-Kartendienst auf Straßenhöhe. Fotos wie Diese werden auch von TeleAtlas oder NavTeq für Bing Maps gemacht. Wir benutzen die Bilder, um die Qualität unserer Karten zu erhöhen, indem wir z.B. Shop-, Straßen- und Verkehrsschilder benutzen, um unsere Liste der lokalen Geschäfte zu verfeinern
  • WLAN-Netzwerk-Informationen: um unsere Standort-bezogenen Dienste, wie Suche oder Maps, zu optimieren. Deutsche Organisationen, wie das Fraunhofer Institut oder Skyhook haben diese Daten bereits global erhoben; 
  • und 3D-Gebäude-Metaphorik: wir erfassen Geodaten aus den 3D-Objekten, mit Lasern, die nur geringfügig Energie haben (wie die Supermarkt-Scanner), um unsere Maps zu optimieren. NavTeq sammelt diese Daten auch für Bing - genau wie es TeleAtlas tut.
Was meinen Sie mit "WLAN-Netzwerk-Informationen" genau?
WLAN-Netzwerke senden Informationen, die das Netzwerk identifizieren können und wie das Netzwerk ansich arbeitet. Das beinhaltet die SSID Daten (z. B. der Router-Name oder Netzwerk-Name) und die MAC-Adresse (eine einmalige Geräte-Nummer, die an ein Netzwerkgerät, wie einen WLAN-Router, vergeben wird).

Netzwerke senden auch Informationen an Computer, die sich im Netzwerk befinden. Diese Daten nennt man Payload Daten, aber Google erfasst und speichert keine Payload-Daten. 

Aber kann man mit diesen Daten nicht Personen identifizieren?
MAC-Adressen sind nur Hardware-IDs, die vom Hersteller vergeben werden. Und SSID's sind oft nur der Router-Name, der vom Hersteller oder vom Internetprovider vergeben wird (mit Nummern und Buchstaben), doch oftmals personalisieren die Benutzer das auch.

Wie auch immer, aktuell speichern wir keine Informationen über den Hausbesitzer, wir können auch keine Person anhand der Geo-Daten erfassen, die wir mit den Street View-Autos aufnehmen.

Ist es, wie die Datenschützer in Deutschland sagen, illegal, WLAN-Informationen zu erheben? 
Wir glauben nicht, dass es illegal ist - diese Daten sind öffentlich und von jeden auszulesen, der ein solches WLAN-Gerät besitzt. Firmen wie Skyhook haben diese Daten weit über Europa, schon länger als Google, erhoben - wie auch das deutsche Fraunhofer Institut.

Warum sagen Sie den Datenschützern nicht, dass Sie solche WLAN-Daten speichern? 
Für Street View war es relativ unwichtig, dass WLAN-Daten erhoben werden, weil ja andere Firmen das ebenfalls tun. Daher denken wir, dass es relativ unbedeutend war. Wie dem auch sei, wäre es im Nachhinein besser gewesen, wenn wir transparenter gewesen wären.

Warum erhebt Google eigentlich diese Daten?
Die Daten werden benutzt, um Google's Standort-bezogene Dienste auszubauen, wie auch die Dienste, die die Google Geo Location API verwenden. Zum Beispiel, Benutzer von Google Maps für Mobiltelefone können "Mein Standort" einschalten und dann wird mit Mobilfunkmasten (Cell ID) und WLAN-Access Points der ungefähre Standort bestimmt. Auch Seiten wie Twitter können mithilfe von Standort-bezogenen Diensten Geo-Daten hinzufügen, um einen größeren Kontext zu erreichen.

Können diese Daten von Dritten weiterverwendet werden?
Ja, aber die einzigen Daten, die Google an Dritte weitergibt, sind die die über unsere Google Geo Location API gehen. Geprüft wird ein Geo-Code, der den Standort bestimmen kann, indem alles in Erfahrung gebracht wird, was über den Standort bekannt ist. In keinem Punkt wird Google MAC-Adressen aus seiner Datenbank an Andere weitergeben (im Gegensatz zu anderen Diensten in Deutschland und anderswo).

Veröffentlichen Sie diese Informationen? 
Nein.

Doch würde nicht GPS reichen, ohne die ganzen Daten zu sammeln? 
Ja, jedoch ist es viel langsamer und lückenhaft (z. B. wenn man den Himmel nicht sehen kann, er durch hohe Gebäude versperrt wird). Außerdem haben viele Geräte gar nicht GPS eingebaut. GPS ist auch sehr ineffizient in Bezug auf den Stromverbrauch. Ein weiterer Grund, WLAN statt GPS zu verwenden ist somit das Sparen von Energie.

Wie arbeitet diese Standort-Datenbank?
Googles Standort-bezogenen Dienste benutzen WLAN-Informationen wie folgt:
  • Das Gerät, welches Infos benötigt, sendet an Googles Standort-Server eine Liste mit MAC-Adressen, die derzeit in der Umgebung sichtbar sind 
  • Der Server wertet dann die MAC-Adressen aus und assoziiert damit Standort-bezogene Codes (wie Längengrad / Breitengrad)
  • Der Standort-Server berechnet dann den Durchschnitt dieser MAC-Adressen-bezogenen Standort-Codes, um einen etwaigen Standort festzulegen 
  • und diese Geodaten werden dann an den Benutzer weitergegeben 
Wie können Ihre Autos die Daten erfassen? 
Sichtbar, auf dem Dach des Fahrzeugs, sitzt eine kommerziell erhältliche Funkantenne. Diese Antenne empfängt öffentliche WLAN-Signale im Umkreis des Autos. Das Equipment im Fahrzeug selbst arbeitet passiv, das heißt es empfängt nur, sucht aber nicht nach WLAN-Netzen oder sendet initalisierende Codes an die Access Points.

Warum lassen Sie nicht den deutschen Datenschützer Ihre Autos begutachten? 
Wir haben im letzten Jahr angeboten, dass sie es sich anschauen - Das stimmt absolut nicht, dass sie unseren Fuhrpark nicht ansehen können. Sie sind jederzeit herzlich Willkommen, dies zu tun.

Wie erfassen Sie 3D-Geometrie-Daten der Gebäude?  
Wir erfassen die Geometrie-Daten mit sehr energiearmen Lasern (ähnlich wie de im Einzelhandel)

Ist das sicher?
Ja.

Außerdem sind Sie dazu eingeladen, unsere Publikation (PDF; englisch) anzusehen, die heute an die nationalen Datenschützer gesendet wurde.
Street View

Aufgrund der anstehenden Debatten könnte Google Street View's Termin in Deutschland noch weiter in die Ferne rücken. Hamburgs Senat fordert "gesetzlich bindende" Regeln für Street View, die das Abfilmen von Häusern und Straßen einschränken.

Weiter Ärger um Googles neuen 3D-Kartendienst "Street View" gab es heute von Hamburgs Senat Till Steffen. Er fordert, dass man Google, und andere ähnlich arbeitende Unternehmen, verpflichtet, Gesichter und KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen, bevor sie ins Netz gestellt werden und somit zum Beispiel an Navigationsgeräte weitergibt. Außerdem sollen die Unternehmen Rohdaten innerhalb eines Monats löschen.

"Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht", sagte Steffen der schon am 7. Mai im Bundesrat ein Gesetz vorschlagen möchte. Sollte ein Unternehmen ein Gebäude oder Ähnliches abfilmen, so solle dies an den Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit weitergesagt werden. Eine Veröffentlichung im Netz reiche nicht. Desweiteren müssen Bürger ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht haben, welches sich auf Gesichter, Häuser und Straßen bezieht: "Das erleichtert die Planung derartiger Straftaten ganz erheblich, wenn man sich im Detail das Gebäude ansehen und (...) planen kann wie man vielleicht eine Fassade erklimmen kann." Desweiteren ist die Marke von 1.80m verpflichtend für die Kameras, da der Bereich ab 2 Meter zur Privatsphäre gehört. Hat als einer einen Sichtschutz unter 2m dürfte das sein Problem sein. Verstoße jemand gegen diese Regel würde eine Bußgeld-Strafe von 50.000 Euro fällig, so Steffen.

Erst letzte Woche hat man Ilse Aigner beauftragt, jedoch findet Till Steffen, dass "der See" still ruht und sich "einfach gar nichts ... tut". "Es geht um den Qualitätssprung, dass Sie jede Adresse mit einem Bild verbinden können und dass es dann möglich ist, diese Datenbank noch einmal zu verknüpfen mit weiteren Daten, so dass sich ein sehr umfassendes Persönlichkeitsbild ergibt.", so Steffen gegenüber der Presseagentur DPA.
Street View Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wird in kürze mit Pressesprechern von Google zusammentreffen und über weitere Vorgehen beraten. Bei dem Gespräch soll es vor allem um den Datenschutz bei Googles neuem Dienst Street View gehen, das berichtet "Spiegel". Google werden immer neue Steine in den Weg geräumt, wenn es in Sachen Datenschutz bei Street View geht. Erst Donnerstag zeigten sich Datenschützer empört darüber, dass mit Street View WLAN-Fahrten veranstaltet werden. Dabei ist diese Methode bereits Standard bei der Ermittlung des Standortes. Viele Politiker versuchten, mit einer "Wegegebühr" Google das Geld aus der Tasche zu ziehen, bis eine Stadt nach rechtlicher Überprüfung den Rückzug wagte. Jetzt versucht man es an oberster Spitze in Form von Verbraucherschutzministerin Aigner. Sie soll die Probleme am runden Tisch ansprechen und auch nochmal den Bürger verdeutlichen, was das eigentlich heißt. Im Interview gegenüber SPIEGEL sagte sie: "Was den Schutz personenbezogener Daten betrifft, lässt Google leider jede Sensibilität vermissen"; die Informationspolitik von Google sei "eine Zumutung". Sie möchte wissen, "welche personenbezogenen Daten von Google gespeichert werden, wie sie vernetzt und vermarktet werden. Bisher hat sich Google um eine Antwort gedrückt". Das sieht Google anders und kontert: "Diese Daten sind anonym und die Erhebung ist rechtmäßig". Und genau diese Tatsache bezweifelt Aigner. Deshalb appelliert sie an die Bürger, sich selbst zu wehren und Widerspruch einzulegen. Das Erfassen von Wohnungen, Gärten und Häuser wäre "für alle Welt einsehbar ins Internet gestellt und" würde "mit anderen Daten verknüpft werden". Google solle diese Sachen "vollständig unkenntlich" machen, "vorher dürfe der Dienst für Deutschland nicht ans Netz gehen." Redaktionskommentar: Natürlich stellt sich bei "Street View" ein Unbehagen ein. Dennoch sind die Methoden, mit denen Google arbeitet, völlig legitim. Und uns wäre es auch neu, dass Google neuerdings Wohnungen fotografiert oder "Home View" einführt. Völlig abseits davon kann man im entsprechenden Formular eine Entfernung bestimmter Inhalte einfordern. Google kommt dem idR innerhalb weniger Stunden nach. Uns ist auch nicht bekannt, dass Häuser schon "Persönlichkeitsrechte" hätten. Sollte sich dennoch jemand ertappt fühlen, möge er bitte sein Telefon aufgeben, entsprechend auch sich aus dem Telefonbuch austragen und seine Post mit dem Schredder, anstatt mit der Hand, zu zerreißen.
Street View

Google hat erneut ärger mit Street View in Deutschland bekommen. Grund sei die Verwendung von WLAN-Loggern, die angeblichen personenbezogene Daten mitspeichern würden. Google hat sich bereits zu den Vorwürfen geäußert.

Datenschützer sind empört, denn Google speichere zu den Fotos von Street View auch die Daten von WLAN-Netzen. Dabei würde man die Mac-Adressen und die SSID speichern und so "klare Informationen" auf die Herkunft geben. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bezeichnet dies als "nicht akzeptabel" und "rechtswidrig" und Peter Scharr fordert Google dazu auf, die "WLAN-Fahrten" zu stoppen und umgehend die erhobenen Daten zu löschen.

Google Pressesprecher Kay Oberbeck sieht die ganze Situation aber ganz gelassen: "Die Erfassung von WLAN-Daten ist weder etwas Neues, noch ist es etwas, was nur Google macht", so Oberbeck, "Diese Art von Daten werden seit Jahren von verschiedenen - darunter auch deutschen - Unternehmen gesammelt." Außerdem wären die Daten keineswegs zurückzuführen, "Es handelt sich hierbei nicht um persönlich identifizierbare Daten."

Die Funktion, dass Geräte WLAN-Informationen abfragen und anhand dieser den Standort bestimmen, ist nicht neu: Apples iPhone würde auf diese Daten zurückgreifen, um Restaurants und Hotels in der Nähe zu finden.

» Stern
Street View Für Reise-freudige Menschen gibt es jetzt von Street View ein kleines Tool, mit dem man virtuell Europas Metropolen bereisen kann. Darunter auch London mit seinen Sehenswürdigkeiten, Rom mit seinem Kolosseum, Paris mit seinem "Tour eiffel" und weitere Städte, die man jetzt bewundern kann. Außerdem hat Google jetzt in Zusammenarbeit mit der UNESCO ein Earth-Paket veröffentlicht, welches 19 Welterbestätten enthält. Unter http://maps.google.de/streetviewgalerie kann man sich ab sofort die schönsten europäischen Städte nach Hause holen; man muss dazu noch nicht einmal etwas installieren. Street View bringt dazu das beste Tool, mit dem man virtuell in 3D Städte bereisen kann und einen genaueren Blick auf die Sehenswürdigkeiten werfen kann, bis man die reale Tour antritt. Dabei sind die Städte London (u. A. Tower Bridge, Big Ben), Paris (u. A. Eiffelturm, Triumphbogen), Prag (u. A. Zentrum, Nationalmuseum), Rom (u. A. Kolosseum, Venezia Platz), Stockholm (u. A. Nikolaikirche, Stadthaus), Bracelona (u. A. Las Ramblas) und Kopenhagen (u. A. Nyhaven). Am Besten man schaut sich die Städte mal in Ruhe genauer an, dann kann man sich in etwa ein Bild machen, wie die Atmosphäre dort ist. Und wenn man doch Lust hat, woanders hinzureisen, dann kann man mit Google Maps und Street View 19 Länder dieser Erde besuchen. UNESCO & Google Street View Google hat jetzt in der Zusammenarbeit mit UNESCO 19 Weltkulturerben-Städte in Google Earth zusammengefasst und in einem Paket veröffentlicht, welches man unter http://www.google.com/unesco bewundern kann.
Street View

Ein erste Überprüfung der rechtlichen Sachlage in Plettenberg zeige, dass es keine Bedenken zwecks Datenschutz und Rechtslage von Google Street View gibt. Deshalb kann das Unterfangen nicht unterbunden werden.

Aufatmen für Google im Fall Plettenberg: Nach einer rechtlichen Prüfung kam man zum Ergebnis, dass keine Sondernutzungs-Gebühr für Street View in Frage kommt und auch Datenschutz-rechtlich die Sache unbedenklich ist. in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung heißt es: "Zum einen hat Google eine Erklärung gegenüber dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz abgegeben, mit der den datenschutzrechtlichen Anforderungen nachgekommen werden soll. Zum anderen geht das Befahren der Straßen auch zum Zwecke des Fotografierens nicht über den Gemeingebrauch hinaus und stellt daher keine Sondernutzung im Sinne des § 18 Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW) dar". 

Man kann davon ausgehen, dass dieses "Urteil" ein Beispiel für andere Städte und Gemeinden sein wird, in denen gerade die Google-Sondernutzungs-Gebühr besprochen wird. Datenschutz-rechtlich ist Street View auch korrekt, da man in den persönlichen Widerspruch (sollte man das Gesicht erkennen) mit Musterschreiben gehen kann. Diese kann man bei der Stadtverwaltung herunterladen oder abholen.
Street View

Unbekannte beschädigten in der Nacht vom Donnerstag auf den Freitag ein Google-Fahrzeug, welches in Oldenburg parkte. Dabei wurde das Verbindungskabel zur Kamera auf dem Dach getrennt und dem Auto ein Plattfuß verpasst. Die Täter haben ein schriftlichen Hinweis am Scheibenwischer hinterlassen, dass das Auto nicht fahrbereit ist, da es ein platten Reifen hat. Ob die Street View-Mission in Oldenburg auf der Kippe steht, ist noch unklar.