Google war schon seit dem Beginn der Suchmaschine vor 21 Jahren mit der Mission unterwegs, alle Informationen dieser Welt zu digitalisieren und allen Nutzern zugänglich zu machen. Auf diesem Weg hat man vor mittlerweile 15 Jahren damit begonnen, Bücher einzuscannen und diese bei Google Books für alle Nutzer zur Ansicht anzubieten. Jetzt feiert die Plattform Geburtstag und bekommt ein neues Design.
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Google ist ständig auf der Suche nach Anwendungsmöglichkeiten für die selbstentwickelte Künstliche Intelligenz und überrascht dabei immer wieder mit experimentellen Angeboten oder Verbesserungen von bestehenden Produkten. Im Rahmen der Semantic Experiences haben wir euch in der vergangenen Woche schon das sehr kurzweilige Spiel Semantris vorgestellt. Aber es gibt noch ein weiteres Experiment, das gerade für Bücherfreunde sehr interessant sein könnte.
Glaubt man den Installationsstatistiken, dann gehört Google Play Books zu den beliebtesten Android-Apps und auch auf dem Desktop erfreut sich die Web-App großer Beliebtheit unter den Leseratten. Seit gestern gibt es nun eine neue Version der Android-App, die einige kleine Änderungen am Design mit sich bringen und auch einen neuen Assistenten mit an Bord hat: Dieser soll den Nutzern dabei helfen, neue Bücher zu entdecken.
Im letzten Jahr hat Google den Ngram Viewer gestartet, mit dem sich Nutzungsstatistiken von beliebigen Wörtern aus den vergangenen 200 Jahren anzeigen lassen. Die Daten stammen aus den Scans von Google Books und lassen sich seit dem letzten Update sehr umfangreich auswerten und gegenüberstellen.
Eine gute Woche für Google Books: Nachdem vor wenigen Tagen eine Einigung mit dem US-Verlegerverband erzielt werden konnte wurde nun auch die Klage der Autorenvereinigung von einem US-Richter abgewiesen. Allerdings mit nicht ganz so freudigem Ausgang für die Authors Guild.
Bereits seit über 7 Jahren laufen in einigen Ländern der Welt Klagen und Streitigkeiten über Google Books und zumindest in den USA scheint es nun endgültig zu einer Einigung gekommen zu sein. Das Prinzip basiert auf der bekannten YouTube-Lösung: Die Verlage können den Content sperren oder monetarisieren.
Ein Gericht in den USA hat den von Google und mehreren Autorenverbänden ausgehandelten Vergleich zu Google Books gekippt. Aber dennoch ist der Vergleich nicht ganz gescheitert. Der Richter schlägt vor die Ausstiegsklausel zu ändern.
In Sachen Leistungsschutzrecht scheint sich jetzt etwas zu bewegen. Nicht aus der eigenen Branche hagelt es Kritik, sondern vor allem aus betroffenen Bereichen. So hat der Bundesverband der deutschen Industrie erklärt, warum ein Leistungsschutzrecht nicht infrage kommt.
Vom Vorhaben der Verleger gibt es nicht nur sichtbare Verlierer im Gesamtkonzept: Selbst die Medizin-Branche hat die gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dennoch stellt man ganz klar: Wer seinen urheberrechtlich geschützten Inhalt einfach so online stellt, der braucht sich nicht wundern, dass es neben neuen Nutzern, die fleißig auf die Werbung klicken, auch neue Nutzer gibt, die sich am Inhalt bereichern. Außerdem, so der BDI, stellt ein Leistungsschutzrecht eine Gefahr für die Pressefreiheit dar.
Jedem Anbieter im Internet ist unbenommen, den Zugang zu seinen Onlinediensten zu beschränken bzw. ausschließlich gegen entgeltliche Vereinbarung freizuschalten. Entscheidet sich ein Verlag hingegen für unbeschränkt zugängliche Presseangebote im Internet - zum Beispiel um mehr Nutzer anzusprechen und höhere Werbeeinnahmen zu erzielen, darf er nicht gleichzeitig über staatliche Regulierung durch die Hintertür hierfür eine Kostenpflicht herleiten.so steht es in der Pressemeldung des BDI,
Um eine dauerhafte Kostenbelastung zu vermeiden, wären Unternehmen und Selbständige in Deutschland gezwungen, auf allen internetfähigen Geräten umfangreiche Zugangssperrungen für Verlagsseiten des In- und Auslands durchzuführen. Beschränkung der Informationsfreiheit im Sinne der Informationsfreiheit müssen frei zugängliche Texte oder Bilder im Internet angezeigt und allgemein betrachtet werden können.
Allgemein würde dies die Innovationsfähigkeit der Industrie stark einschränken - und die Verlage bzw. die Vielfalt der Verlage würde durch ein Leistungsschutzrecht nicht wirklich ausgebaut: "Denn soweit die Verteilung der Einnahmen reichweitenorientiert erfolgt, werden vor allem massenkompatible Formate gefördert."; am Ende würden kleinere und mittlere Verlage großräumig abgeschafft werden, da keiner für solchen Inhalt bezahlen würde. Dadurch entsteht im Grund auch ein Loch in der deutschen Wirtschaft. Das hat auch bereits BITKOM vor einigen Monaten erklärt. Ein wichtiges Faktum, damit Qualitätsjournalismus im hohen Maße erhalten bleibt. Zuletzt würden sich Verlage nur auf den Kosten Anderer ausruhen.
Die komplette Pressemeldung kann man sich hier ansehen, dort sind auch alle Unterzeichner der Erklärung aufgelistet. Das Leistungsschutzrecht würde auch Google betreffen, würde es in der geplanten Form vom Bundesministerium für Justiz veröffentlicht. Mehr dazu in vergangenen News.
Google stellt sich ganz klar gegen das Leistungsschutzrecht für Verlage. So hat Google-Chefjurist Arnd Haller bei Carta 10 Gründe gegen eine "Presse-GEZ" aufgestellt. Er beschreibt das Vorgehen als "dreist" und fordert stattdessen besseren "Qualitätsjournalismus" und mehr Rechtssicherheit.
"Die Einführung eines solchen Leistungsschutzrechtes ist nicht gerechtfertigt", so Haller. Warum, erklärt er in 10 Thesen auf Carta. So sieht er eine Ausbeutung - Verlage laufen ja schon gut mit ihren Zahlen, so hat etwa "BILD", "Focus", "Stern" oder der "Spiegel" gute Zahlen vorgelegt. Und dass es Konkurrenz in solchen Märkten gibt, ist ganz klar. Auch sachlich findet er Argumente gegen ein solches Leistungsschutzrecht - schließlich ist Google dafür da, dass tausende am Tag sich auf diese Seiten verlaufen. Google hilft quasi dagegen, dass Zeitungen im Netz ausbluten, wie es immer heißt.
Weiter nennt er rechtliche, marktwirtschaftliche, netzpolitische und andere Gründe, warum eine solche Gebühr für Google nicht gerechtfertigt ist. Zum Abschluss zieht er das Fazit: "Die Einführung eines Leistungsschutzrechtes ist aber als Mittel einer sektoralen Strukturpolitik verfehlt, denn es ersetzt keine langfristigen Refinanzierungs-Konzepte. Es verhindert diese", schließlich müssen nun Verlage selbst zusehen, wie sie sich im Netz refinanzieren. Dass Google daran Schuld sein soll, sieht er nicht.
Darauf hat der Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) natürlich auch eine Antwort: "Es ist nicht verwunderlich, dass ausgerechnet Google einen Leistungsschutz für Verlage im Netz ablehnt, damit das Unternehmen weiter kostenlos Inhalte abgreifen kann", so Hans-Joachim Fuhrmann gegenüber der dpa. "Jeder der Google abschaltet, findet im Netz nicht mehr statt" - und damit spricht er das Thema an, welches Haller oben groß und breit erläutert hat: Google sorgt dafür, dass Verlage mehr Klicks bekommen und dass Verlage erst so erfolgreich werden. Das sieht Furhmann aber genau anders und dreht Haller die Wörter im Mund herum: "Aber wem nutzt das, wenn die Anbieter dafür nichts bekommen".
So viel es noch Unverständnis auf der Seite der Verlage und der Presse gibt, so lange wird das Katz- und Mausspiel in den Medien weitergehen. Die Verlage sehen Google als Schuldigen an ihrer Misere, dabei vermittelt Google nur zwischen Konsument und Verlage. Somit verschlafen die Verlage grundlegend ihr Chance, über andere Wege erfolgreich zu werden. Google sollte einfach mal einen Tag zeigen, was die Verlage an der Technologie haben. Vielleicht überlegen sie dann noch einmal.