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Google muss das Google Books Settlement Agreement erneut überarbeiten. Das Justizministerium bewertet das jetzige für nicht akzeptabel. Einige Punkte sollen gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht verstoßen.

Das US-amerikanische Justizministerium schickte dem zuständigen Gericht in New York eine Stellungnahme. Darin heißt es, dass die vorgeschlagenen Punkte zu weit gefasst seien. Eine ordentlich strukturierte Vereinbarung soll hingegen zahlreiche Vorteile für die Gesellschaft bringen.

Die übrigen rechtlichen Bedenken soll Google nun mit einem weiteren Vorschlag aus der Welt schaffen. Ob es allerdings soweit kommt ist noch offen. Das Ministerium sieht im jetzigen Abkommen eine Absicherung für das Businessmodell von Google, der über den Rechtsstreit hinaus geht. 

Hierdurch entsteht möglicherweise ein Kartell auf dem Buchmarkt und auf die Buchpreise. Eine Anhörung setzte der New Yorker Richter Denny Chin für den 18. Februar an, so die New York Times.
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Vor über einem Jahr hat Google mit den Autoren und Verlagen das USA das Google Book Settlement Agreement abgeschlossen. In dieser Zeit wurde die Kritik weltweit dagegen laut und Google hat das Abkommen überarbeitet. Gestern wurde das Ergebnis beim Gericht eingereicht.

Der Vergleich sieht jetzt vor, dass Google nur noch urheberrechtlich geschützte Bücher aus den USA, Großbritannien, Australien oder Kanada scannen wird. Über den Vorschlag muss nun der US-Bundesbezirksrichter Denny Chin entscheiden. 
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Diese Woche kündigte Google auf der Frankfurter Buchmesse einen neuen Service für 2010 an. Google Editions soll in Zusammenarbeit mit Verlagen bereits jetzt 400.000-600.000 Bücher anbieten können.

Die Bücher wird Google aber nicht selbst vertreiben sondern nur als Vermittler dienen. Die E-Books werden dann bspw. von Amazon angeboten. Welches Format Google verwenden wird, ist derzeit noch nicht klar, es soll aber möglich sein, die E-Books auch im Browser anzuzeigen.

Google will mit den Büchern Geld verdienen. So soll Google 37% des Preises behalten, die anderen 63% soll der Verlag bekommen. 
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Google muss mit den Autorenverbänden bis zum 09. November ein neues Abkommen erarbeiten. Gegen den Entwurf hatte das Justizministerium Einspruch erhoben und das Gericht aufgefordert es abzuweisen. 

Der zuständige Richter sagte in einem Gespräch mit allen Beteiligten, dass man bis 9. November ein neues Abkommen erarbeiten muss. Ende Dezember bzw. Anfang Januar wird es dann zur Anhörung kommen. Die Autorenverbände sagten, dass man aber nicht viele Änderungen vornehmen wird. Man plane nur einige Änderungen um die Bedenken des Justizministeriums zu beseitigen. 
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Anfang Oktober entscheidet ein Gericht über das Google Book Settlement Agreement. Während Google dazu bereit ist, das Abkommen zu überarbeiten, wollen einige Verlage die Verhandlung verschieben.

Google ist aber auch dazu bereit Änderungen am Book Settlement Agreement vorzunehmen. Welche Passagen man überarbeiten wird ist derzeit noch unklar. Google hat noch bis zum 02. Oktober Zeit zu den Einwänden von Verlagen und anderen Unternehmen Stellung zunehmen. Die Verhandlung ist derzeit für den 07. Oktober vorgesehen. 
Books Google hat den europäischen Verlagen angeboten zwei nicht-amerikanische Vertreter in die Führung der Registrierstelle aufzunehmen. Die Stelle soll dafür sorgen, dass der Streit um die Buchdigitalisierung beigelegt wird. Dies geht aus einem Brief an 16 Verlage hervor, der der FT vorliegen soll. Außerdem möchte man sich in Zukunft mit den Verlagen beraten bevor Bücher in die digitale Bibliothek aufgenommen werden.
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Der Widerstand gegen das Google Books Settlement Agreement ist groß. Amazon, Yahoo und Microsoft verbünden sich dagegen, die Bundesregierung sieht die Sache kritisch und die Deutschen Verleger sind ebenfalls nicht begeistert. Nichts desto trotz gibt es auch Befürworter der Vereinbarung.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht im Abkommen eine Legalisierung der ungenehmigten Digitalisierung und Onlinenutzung von Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher durch Google. "Es ist klar, dass dieser Vorschlag für Autoren und Verlage in Europa in keiner Weise akzeptabel ist", sagt Gottfried Honnefelder, Chef des Börsenvereins, Golem.de.

Mit den Einwänden wolle man den Richtern verdeutlichen, dass das Abkommen für ausländische Verleger und Autoren unzumutbar sei. Deswegen wolle man mit allen rechtlichen Mitteln das Zustandekommen des Google Book Settlement verhindern.

Auch die Bundesregierung äußert sich gegen das Abkommen. Am Dienstag hat die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen sogenannten Amicus-Curiae-Schriftsatz an das Gericht in New York. "Wir hoffen, dass das New Yorker Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger aus der so genannten "class" herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen", sagte Zypries.

Im Schriftsatz, der dem Handelsblatt vorliegt, heißt es, der Vergleich habe Auswirkungen auf deutsche Rechteinhaber, auch wenn die Bücher online nur in Amerika verfügbar sein sollten. Das Abkommen missachtet auch Verträge wie den Wipo-Urheberrechtsvertrag.

Aber auch die Befürworter von Google Books haben sich zusammengeschlossen. Unter ihnen findet man Universitäten, Bürgerrechtler, Studenten und ein Behindertenverband. Der Bürgerrechtler Wade Henderson sagte, dass man das Abkommen unterstütze, weil Google allen Menschen Wissen zugänglich machen wolle. National Federation of the Blind hoffe, dass so Millionen von Büchern für Sehbehinderte zur Verfügung gestellt werden können. 

Unterdessen wurde bekannt, dass die eigentlich gestern abgelaufene Frist für die Eingabe von Schriftsätzen wegen Wartungsarbeiten an der Webseite bis Dienstag verlängert wurde. Google hat vermutlich im Vorgriff auf das Urteil die Richtlinien für die Nutzung von Google Books überarbeitet. Die Bedingungen sind derzeit noch nicht vollständig überarbeitet, man hat aber mit der Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission zusammengearbeitet. Die kompletten Änderungen werden dem Gericht vorgelegt. So ist zum Anschauen von Büchern kein Google Account mehr notwendig. Diesen benötigt man aber beim Kauf von Büchern, wobei man aber das Recht erhalten wird, Daten über den Kauf löschen zu lassen.
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Während Amazon, Yahoo und Microsoft gemeinsam gegen Google Books vorgehen wollen, hat sich Sony auf die Seite von Google geschlagen. Ein Anwalt des Unternehmens aus Japan hat vor Gericht sich für das Vorhaben von Google geäußert. Im Gegensatz zu vielen anderen sieht Sony im der Einigung mit den Autoren keine Einschränkung des Wettbewerbs sondern das genaue Gegenteil.

Laut Bloomberg ist das Abkommen von Google wettbewerbsfördernd und die Verbrauchen würde davon profitieren. In der Einigung sichert Google den Autoren 125 Millionen US-Dollar zu. Im Gegenzug darf Google die Bücher scannen und im Internet veröffentlichen. 
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Noch wenigen Tagen können Autoren und Verlage zum „Google Book Settlement Agreement“ Stellung nehmen und Einsprüche dagegen erheben. Gestern gab Microsoft, Yahoo und Amazon bekannt sich der sogenannten Open Book Alliance anzuschließen. Diese Vereinigung wird von Internet Archive und dem Wettbewerbsanwalt Gary Reback geleitet.

Noch steht die offizielle Gründung aus, aber die Open Book Alliance hat ein Ziel: Ihrer Meinung ist die Vereinbarung von Google mit dem Verlagen und Autoren wettbewerbsfeindlich. Der New York Times sagte der Anwalt, dass vielen jetzt erst klar werde, wie weitreichend die Konsequenzen des Google Book Settlement seien. Reback hatte in den 1990er Wettbewerbsverfahren für das US-Jusitzministerium gegen Microsoft geleitet. 

Eine Klage gegen das Abkommen von Google plante mal allerdings nicht, man wolle vielmehr die Öffentlichkeit aufklären. Wahrscheinlich nächste Woche wird die Alliance offiziell in Erscheinung treten und weitere Mitglieder neben Microsoft, Yahoo und Amazon nennen. Die Bibliothekarsverbände New York Library Association und Special Libraries Association sowie "American Society of Journalists and Authors", ein Autorenverband" haben ihren Beitritt bereits signalisiert. 

Zum Abkommen zwischen Google und den Verlagen und Autoren muss noch ein Richter sein OK gegeben. Hierfür ist am 7. Oktober eine Anhörung angesetzt.

[Golem]