Ein großer Teil der populären Angebote im Internet ist für den Nutzer vollkommen kostenlos. Neben den diversen Facebook-Angeboten vom Social Network über WhatsApp bis zu Instagram gehören dazu auch die zahlreichen Google-Angebote wie GMail, Maps oder auch die Websuche. Jetzt plant die EU-Kommission allerdings eine Änderung der Definition von "kostenlos", so dass alle diese Angebote zukünftig auch unter das Verbraucherschutzgesetz fallen.
Bereits vor weit über vier Jahren, nämlich im März 2013, wurde das Leistungsschutzrecht in Deutschland eingeführt - aber wirklich geändert hat sich seitdem nichts, zumindest nicht für die Beteiligten Parteien. Und weil es in Deutschland und einigen anderen Ländern schon nicht funktioniert, hat sich die EU-Kommission einfach mal gedacht, dass man das Gesetz gleich europaweit einführen könnte. Wie eine unter Verschluss gehaltene Studie nun aber zeigt, ist das keine gute Idee.