Ein großer Teil der populären Angebote im Internet ist für den Nutzer vollkommen kostenlos. Neben den diversen Facebook-Angeboten vom Social Network über WhatsApp bis zu Instagram gehören dazu auch die zahlreichen Google-Angebote wie GMail, Maps oder auch die Websuche. Jetzt plant die EU-Kommission allerdings eine Änderung der Definition von "kostenlos", so dass alle diese Angebote zukünftig auch unter das Verbraucherschutzgesetz fallen.
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Bereits vor weit über vier Jahren, nämlich im März 2013, wurde das Leistungsschutzrecht in Deutschland eingeführt - aber wirklich geändert hat sich seitdem nichts, zumindest nicht für die Beteiligten Parteien. Und weil es in Deutschland und einigen anderen Ländern schon nicht funktioniert, hat sich die EU-Kommission einfach mal gedacht, dass man das Gesetz gleich europaweit einführen könnte. Wie eine unter Verschluss gehaltene Studie nun aber zeigt, ist das keine gute Idee.