In Deutschland und vielen anderen Ländern gibt es die Impressumpflicht für Webseiten, an die sich jede Webseite und jedes Unternehmen, egal welcher Größe, halten muss. Auch Google hat natürlich ein Impressum und gibt dort auch Kontaktmöglichkeiten an - allerdings eher pro forma. Bisher werden an Google gesendete E-Mail nämlich überhaupt nicht gelesen - das ist laut einem Gerichtsurteil nicht zulässig. Am gestrigen Donnerstag wurde das Urteil rechtskräftig.
Buzz

Letzte Woche stellen wir euch das Feature vor, dass man via Lightbox nun Alben aus Flickr und Picasa anzeigen lassen kann und damit eine perfekte Slideshow hat. Hat euch das gefallen? Dann wird euch das neuste Feature sicherlich auch gefallen. 

Google Buzz ist einfach Kommunikation auf einem guten Level: Jemand schreibt ein Thema und die eigentliche Konversation findet in den Kommentaren statt. Hat man an einer solchen Konversation teilgenommen, bekommt man eine E-Mail ins seine Inbox. Da war es bisher so: Entweder man ist Google Mail-Nutzer oder man kann nicht antworten.

Das ist jetzt nicht mehr so, denn ab sofort kann man auch per E-Mail mit einer einfachen Antwort kommentieren. Dabei bekommt man eine unique ID (einmale ID) von buzz zugewiesen, auf die man antworten kann. Wenn man bspw. auf die E-Mail-Adresse buzz+<hier irgendeine ID>@googlemail.com antwortet, so landet es on-the-fly in den Kommentaren, direkt unter dem Thread. Und das in Echtzeit. Im Test brauchte der Kommentar keine 10 Sekunden um zu erscheinen.

Kommentar via E-Mail

Dabei ist es völlig egal, welchen E-Mail-Client man verwendet. Das kann der Webmail-Client, der Thunderbird, Outlook, das iPhone oder sonstige Geräte sein, die in jeder Weise E-Mails versenden können. Man muss nur auf "Antworten" klicken, den Rest erledigt Google Buzz