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Schlagwort: deutschland
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Die Debatte um Street View geht unaufhaltsam weiter. Der Start steht noch in den Sternen und weitere Städte fordern neue Dinge. So hat diese Woche die Stadt Coburg damit begonnen, Sammelklage-Formulare auszugeben, weiterhin fordert die Ruhrstadt Herne eine "Sondernutzungsgebühr".
In Coburg hat man nun - wie in vielen anderen Städten - damit begonnen, Formulare an Bürger auszugeben, die es ermöglichen präventiven Widerspruch gegen Google Street View einzulegen. Damit können Gesichter, KFZ-Kennzeichen und Häuser unkenntlich gemacht werden. Die Formulare liegen ab sofort im Bürgerbüro bereit oder können demnächst im Netz auf coburg.de heruntergeladen werden.
Anderorts sieht man Google nicht so positiv, denn im Nordrhein-Westfälischen Herne möchte man Wege-Gebühr. So fordert die FDP, dass Google 20 Euro pro Kilometer an die Stadt zahlt. Außerdem möchte man auch dort Formulare auslegen, damit Bürger widersprechen können. Mehr bei DerWesten.
Wer sich dennoch über Street View freut, kann sich gerne die Meinung des IT-Experten Andreas Lerg durchlesen. Auch er redet davon, dass man bei Street View online und per Adresse widersprechen kann, findet Google dennoch nicht einfach "böse", sondern sieht einen Mehrwert in Street View. Auch Ilse Aigner ist wieder im Land und gibt Mainpost ein Interview.
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Street View kommt ins Gesetz - denn letzte Woche hatte die Justizministerkonferenz einstimmig die neue Regelung beschlossen. Heute wird das Gesetz im Bundesrat besprochen und jetzt regt sich herber Widerstand gegen das neue Anti-Google-Gesetz, sowohl BITKOM als auch Bundesinnenminister de Maizière schlagen heftigen Alarm vor "politischem Aktionismus".
Hamburgs Justizsenator Till Steffen hat gut Reden: Durch ihn entstand ein Gesetzentwurf und schließlich auch die Vorlage zu einem neuen Gesetz für das Bundesdatenschutzgesetz, indem Googles Dienst Street View unter Fesseln gelegt werden soll. "Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein", sagte Steffen am 27. April und schickte einen entsprechenden Entwurf im Mai ins Rennen. Vergangene Woche beschäftigten sich die Justizminister damit und kamen zu dem Schluss, dass das Google-Gesetz erfunden gehört. Heute kommt die letzte Etappe, indem der Bundesrat entscheiden muss, ob das Gesetz den Weg in die Bücher der Justiz findet. Wird der Entwurf dann zugelassen, muss nur noch unser neuer Bundespräsident das ganze absegnen und wir haben schon ein Gesetz mehr.
Zugegeben: Wir haben schon oft genug gesagt, dass es sinnloser nicht mehr geht, da ja Google selbst schon entsprechende Richtlinien hat. So heißt es bspw. dass Personen (Gesichter) und KFZ-Zeichen von Haus aus geblurrt werden, also unkenntlich gemacht werden. Neu ist, dass Häuser und Hausnummern geblurrt werden können, wenn derjenige Einspruch einlegt. Nach Protesten hat Google auch eine entsprechende Möglichkeit eingeräumt - und hat die Möglichkeit gegeben, präventiven Einspruch zu erheben. Das geht zum Beispiel via Brief, im Netz oder im Rathaus seiner Wahl. Dort sollten - je nach Stadt - Formulare vorliegen.
Nun bestätigt auch BITKOM erneut, das Gesetz ist rein politischer Aktionismus. So BITKOM-Chef August-Wilhelm Scheer in Berlin: "Der Gesetzesentwurf ist vor allem eines: politischer Aktionismus. Wir brauchen keine Einzelfallgesetzgebung zu populären Themen, sondern einen strategischen und in sich stimmigen Ansatz in der Netzpolitik". Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht keinen Grund, für "Lex Google" ein Gesetz zu erfinden, wie er am 22. Juni bekannt gibt, denn der Gesetzgeber dürfe nicht den Weg einschlagen, "dass wir für jeden neuen Dienst ein neues und eigenes Gesetz schaffen. Bei einer solchen Einzelfallgesetzgebung würden wir bald hoffnungslos hinterherhinken".
Nun bleibt die Frage, wie der Bundesrat das sieht. Wird das Gesetz jetzt schon abgelehnt, muss sich Till Steffen den Tatsachen wohl stellen. Wird das Gesetz durchgewunken, heißt es wohl in Zukunft öfters für einzelne Provider spezielle Gesetze, die unser Gesetzbuch unnötig schwerer machen.
Update von 17.15 Uhr:
Der Bundesrat hat sich für das Gesetz ausgesprochen. Laut der Pressemitteilung wollen sie einen besseren Datenschutz "im Zusammenhang mit der fotografischen oder filmischen Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten - wie zum Beispiel durch Google Street View" und haben daher für das Gesetz gestimmt. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, wie es mit dem Gesetz weitergeht. Im Bundestag muss das Gesetz jetzt kommentiert werden. Dafür haben sie sechs Wochen Zeit. Ist das getan findet die abschließende Versammlung des Bundesrats statt.
» via
» ca18804
» n-tv (Thomas de Maizière)
» BITKOM.org (Scheer)
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Wir berichteten vor einigen Monaten, dass Hamburg vorhat, gesetzlich bindende Regeln für den Kartendienst Google Street View zu erstellen. Für Hamburg war das Street View-Abkommen mit Ilse Aigner nur reines Gerede und der Senat möchte etwas Handfestes haben. Vor wenigen Tagen dann der Schock #2: Passwörter. In der bis gestern andauernden Justizministerkonferenz wurde dann das Gesetz einstimmig festgehalten.
Street View, oh Street View. Kein Thema sonst hat mehr Datenschützer auf den Plan geholt, als dieser 3D-Kartendienst. Aber machen wir uns nichts vor: Das was in den letzten Monaten an Informationen durchgesickert ist, war sicherlich nichts Neues. Eine Gesetzesinitiative zu starten, obwohl der Kartendienst sich schon längst eigene Restriktionen geliefert hat; eine Datenschutzministerin, die vom Hamburger Senat ausgebremst wird; und selbst der mischt gerne bei dem Spiel mit - und bringt ein überflüssiges Gesetz, welches nicht für "Lex Google" alleine gelten soll.
Vom 23. bis 24. Juni 2010 fand die Justizminister-Konferenz in Hamburg statt. Anwesende von Bund und Ländern debattierten - unter Anderem zu Street View - über neue Gesetze. Dabei stellte sich wieder Till Steffen gegen Google und gab erneut das Signal, man müsse das Abkommen Gesetzlich festhalten. Das ist soweit auch einstimmig geschehen. Das Datenschutzgesetz soll demnach auch geändert werden. Till Steffen dazu: "Es muss wirksamer Schutz der Betroffenen gewährleistet sein", "Die Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht länger vom Wohlwollen der Anbieter abhängen", so Steffen.
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Nachdem der Hamburg Datenschutzbeauftragte sich letzte Woche über die nicht erfüllten Auflagen beklagte, werden jetzt erste Untersuchungen eingeleitet. Dabei soll nachvollzogen werden, wie die Software und Hardware arbeitet damit sich ein Urteil darüber gebildet werden kann, ob Google absichtlich Daten ausgespäht hat.
Jetzt kann Datenschützer Johannes Caspar endlich loslegen: Nachdem Google zunächst das Ultimatum nicht komplett erfüllte, kann jetzt mit der eigentlichen Untersuchung begonnen werden. Der Fokus liegt auf der Software, Kismet, die Google in abgeänderter Form einsetzt. Der Datenschützer hat Dritte beauftragt, den Quellcode einzusehen, damit sich Caspar ein Urteil bilden kann.
Caspar dazu: "Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit halten wir eine lückenlose Aufklärung für unabdingbar. [...] Hierfür werden weitere Informationen, etwa über den Quellcode der eingesetzten Software und letztlich auch eine Festplatte mit Originaldaten erforderlich sein. Ich erwarte von Google, dass der nun eingeschlagene Weg der Kooperation und Transparenz weiter beschritten wird."
» Hamburg
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Hamburg hatte vergangene Woche Google ein Ultimatum gestellt, wonach der Konzern einen Fragenkatalog beantworten sollte und einer der Original-Festplatten aus den Street View-Autos aushändigen sollte, damit die Datenschützer mögliche Verstöße prüfen können (wir berichteten).
In der Sache um die WLAN-Fahrten, die mit Street View einher gingen, gibt es weiterhin ungeklärte Fragen. Vergangene Woche stellte Hamburgs Datenschutzbeauftragte Dr. Johannes Caspar Google ein Ultimatum, wonach die Festplatte ausgehändigt werden sollte und ein Fragenkatalog beantwortet werden sollte. Heute kam dazu von offizieller Stelle eine Pressemitteilung, dass Google dieses Ultimatum nur teilweise erfüllt habe.
Offen würde dem Datenschutzbeauftragten sein, warum Google SSID, Signalstärke, Verschlüsselungsmethoden, Übertragungsprotokoll und Funkkanal-Daten erhebt, wenn doch für die Lokalisierung nur die MAC-Adressen nötig wären. Weiterhin stellt Caspar immer noch die Forderung nach einer Prüfung der Software, die bei den Street View-Fahrten zum Einsatz kam, erst daraus würden sich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb befindet sich Google aber aktuell noch in Verhandlung mit Hamburg.
Viel wichtiger ist dem Datenschutzbeauftragten eher, dass die Festplatte (oder einer der Festplatten) ausgehändigt wird. Dieser Bitte kann Google derzeit aber nicht nachkommen, wie uns Kay Oberbeck von Google Deutschland schreibt: "Wir wollen diesen Forderungen nachkommen und haben zum Beispiel ein Street View Auto zur Überprüfung bereit gestellt. Da die Ermöglichung des Zugriffs auf Nutzdaten in Deutschland jedoch rechtliche Fragen aufwirft, die weitere Prüfungen erfordern, setzen wir die Gespräche über einen adäquaten rechtlichen Weg zum Zugriff auf die Nutzdaten fort. Wir hoffen, dass sich für diese schwierige Situation bald eine Lösung findet."
Dazu äußert sich J. Caspar ebenfalls in der Pressemitteilung und bittet dabei um Rückmeldung seitens Google: "Ich nehme die Sorge Googles um das Fernmeldegeheimnis und die Kommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis. Inhaltlich teile ich die Auffassung von Google nicht. [...] Zudem habe ich vorsorglich die Bedenken Googles mit dem Hamburgischen Generalstaatsanwalt Herrn von Selle besprochen. Dieser hat bestätigt, dass er bei einer Übergabe der Daten an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits aus dem Schutzzweck der anwendbaren Normen nicht von einem strafbaren Verhalten ausgeht. Es sind daher keine Gründe ersichtlich, uns weiterhin die Daten vorzuenthalten."
Sollte die Verweigerung der Daten mit den strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang stehen, so sollte das Google dem Datenschutzbeauftragten mitteilen, dass er weitere Schritte einleiten kann.
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Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sieht kein Street View mehr für 2010. Grund sei, dass viele Bürger die Möglichkeiten des Widerspruchs nutzen werden und es daher zu erheblichen Verzögerungen beim Start von Street View kommen werde.
"Aufgrund der Welle von Widersprüchen vermute ich, dass der von Google Ende 2010 geplante Start des Projektes wohl verschoben werden muss", sagte Aigner gegenüber der WAZ-Gruppe. Demnach könnte Street View weiter nach hinten verschoben werden.
Google-Sprecher Kay Oberbeck hatte auf einen Starttermin im Jahr 2010 gehofft. Allerdings wird der sich weiter verschieben, umso mehr Bürger ihre Rechte an den Street View-Bildern bei Häusern, Kfz-Zeichen und Gesichtern anmelden. Auch ist derzeit eine Möglichkeit via Online-Formular im Voraus die Bilder unkenntlich zu machen geplant. Solange diese Möglichkeit nicht besteht, würde Street View nicht starten.