Toolbar Firefox

Google hat vor einiger Zeit die Toolbar 6.2 für den Internet Explorer veröffentlicht. Eines der Features dieser Version ist die Übersetzung der kompletten Webseite in eine andere Sprache. Dieses Feature wurde mit der Toolbar Version 6.1, die letzte Woche mit Sidewiki veröffentlicht wurde, auch beim Firefox eingeführt.

Dies gab der Google Blog bekannt. Die Toolbar erkannt die Sprache der Webseite und des Browsers. Gibt es hier einen Unterschied dann schlägt die Toolbar vor, die Webseite in die Sprache des Browsers zu übersetzen. 

Eines der neuen Features vom Firefox 3.5 ist Private Browsing. Hier werden keinerlei Daten wie Cookies, Verlauf oder andere Internet Daten auf dem Rechner gespeichert, wenn man den Browser beendet. Jetzt unterstützt die Google Toolbar auch diese Privatsphäre. Surft man im Private Browsing-Modus speichert die Toolbar keinen Suchverlauf über die Suchbox, der PageRank wird nicht angezeigt und die Sidewiki ist deaktiviert.  
Street View

Der Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür hat Google ein Ultimatum gestellt. Er fordert von Google binnen 30 Tage eine Stellungsnahme in Sachen Street View in der Schweiz. 

Seit dem Start Mitte August seien sowohl bei Google Switzerland als auch bei der Datenschutzbehörde zahlreiche Hinweise auf nicht oder nur unzureichend unkenntlich gemachte Gesichter oder Kennzeichen eingegangen.

Zwar hat Google eine einfache Möglichkeit geschaffen, Bilder zu melden und diese werden auch schnell bearbeitet, doch findet man in Street View auch Privatstraßen und Gärten, die man nicht von der Straße wegen einer Hecke oder Zauns einsehen kann, die Kameras aber hoch genug sind. 

Thürr fordert daher in seiner Empfehlung vom 11. September 2009, dass Google
  • eine verbesserte Lösung zur vollständigen Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen erarbeitet,
  • der Anonymisierung im Umfeld heikler Einrichtungen wie z.B. Spitälern, Schulen oder Gefängnissen besondere Beachtung schenkt,
  • Aufnahmen aus Privatstrassen löscht, wenn keine Einwilligung vorliegt,
  • Aufnahmen von umfriedeten Orten (Höfe, Gärten) entfernt und künftig die Kamera entsprechend niedriger montiert,
  • sowohl eine Woche vor den Aufnahmen als auch eine Woche vor deren Auf schal tung informiert, welche Städte und Dörfer betroffen sind, und dass Google
  • keine neuen Bilder von Schweizer Strassen aufschaltet, bis die Rechtsfragen geklärt sind.
 Sollte Google keine Stellungsnahme abgeben, wird der EDÖB das Bundesverwaltungsgericht anrufen. 

Niedrigere Kameras setzt Google bereits nach Protesten aus Japan dort ein.
Google

Google hat auf das noch nicht rechtskräftige Urteil zu alten Google Nutzungsbedingungen nun eine Stellungsnahme abgegeben. 

Darin heißt es: "In dem Rechtsstreit ging es um längst nicht mehr verwandte Nutzungsbedingungen für die Google Suchmaschine. Einige der Klauseln waren in der Tat unglücklich formuliert und wurden von Google bereits vor mehr als einem Jahr entsprechend umformuliert. Der vom VZBV initiierte Rechtsstreit war daher überflüssig, da die angegriffenen Klauseln schon zum Zeitpunkt der Klage nicht mehr genutzt wurden. 

Die Pressemitteilung des VZBV stellt die dem Rechtsstreit zugrundliegenden Tatsachen leider sehr verzerrt dar. So war Google etwa zu keinem Zeitpunkt berechtigt, urheberrechtlich geschützte Werke - und schon gar nicht private Dokumente - einfach im Internet zu veröffentlichen. Google hat sich lediglich ein Nutzungsrecht zu dem Zweck einräumen lassen, dass Nutzer ihre Inhalte mit anderen teilen können, etwa in den Google Diensten "Text & Tabellen" oder Picasa. In diesen Diensten entscheidet selbstverständlich allein der Nutzer darüber, wem er seine Inhalte preisgeben will."

Auch ist es so, dass Google niemals Emails oder unveröffentlichte wissenschaftliche Inhalte durchsehen, ändern oder gar löschen konnte. Google wies vielmehr darauf hin, dass rechtswidrige Inhalte (wie Kinderpornos) gelöscht werden können, wenn solche Inhalte in einen Dienst gestellt werden. Dazu ist Google gesetzlich verpflichtet.

Das Gericht hat auch keinen Verstoß gegen den Datenschutz feststellen können. Einige Klauseln seinen aber so formuliert gewesen, dass man annehmen hätte können, dass der Nutzer eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gibt.

Google prüft jetzt rechtliche Schritte gegen das Urteil. 
Street View Der jüngste Streit zwischen dem Datenschützer von Hamburger Prof. Dr. Caspar und Google Deutschland ist beigelegt. Caspar sagte der dpa, dass der Fehler behoben sei. Man gehe von einem Ausreißer aus. Caspar wurde aktiv, weil ein Auto in Rheinland-Pfalz in einer ländlichen Region gesehen worden war. Google versprach Mitte Juni, dass man bis zu zwei Monate im Voraus die Fahrten ankündigen würde. Bis gestern Abend war auf der Infoseite aber noch von Juni und Juli die Rede. Dies wurde bereits gestern Abend geändert. Google hat heute morgen die Landkreise ergänzt. Hier die aktuelle Liste:
Street View In der Rhein Zeitung rügte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar das Verhalten von Google. In Rheinland-Pfalz wurden Autos in ländlichen Regionen gesehen, die nicht auf der Liste standen. Auf einen weitere Kritikpunkt hat Google bereits reagiert. Über der Liste steht nun August und September und nicht mehr Juni und August. Caspar wird sich morgen (Donnerstag) erneut mit Google treffen und weiteres besprechen. Auf Anfrage der Rhein Zeitung sagte ein Google Sprecher (wahrscheinlich Stefan Keuchel), dass die Liste schnellstmöglich mit Landkreisen ergänzt wird. Sollte es morgen etwas neues geben, werden wir selbstverständlich wieder darüber berichten.
Street View Die Datenschutzbehörde von Hamburg hat eine Liste mit 13 Punkten veröffentlicht, die Google in Sachen Street View zugesichert hat. Außerdem wurde vom Landtag in Schleswig-Holstein eine Stellungsnahme von Google veröffentlicht. Die Liste enthält Zusagen, die Google entweder in den Gesprächen mit den Datenschutzbeauftragen von Hamburg oder im sogenannten Düsseldorfer Kreis gemacht hat. Neben der Verschleierung von Gesichtern vor der Veröffentlichung (1), werden auch Kennzeichen entfernt (2). Google sicherte zu Widersprüche zum Entfernen eines Gebäudes durch einen Bewohner oder Eigentümer zu akzeptieren und diese zu bearbeiten (3). Gleiches gilt für Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken. Voraussetzung ist, dass man die Personen identifizieren kann (4). Bis zu zwei Monate im Voraus werden vorhandenen Befahrungspläne veröffentlicht. In den kommenden Tagen soll diese Liste noch genauer werden (5). Widersprüche werden auch nach Veröffentlichung akzeptiert (6). Sobald die Löschung/Unkenntlichmachung abgeschlossen ist, werden diese Löschungen/Unkenntlichmachungen auch in die Rohdaten übertragen (7). Das selbe gilt für die Widersprüche. Widersprüche die bis zu einem Monat vor Veröffentlichung eingehen, werden vor der Veröffentlichung bearbeitet. Später oder auch nach Veröffentlichung eingehende Wiedersprüche werden binnen zwei Monate auch in den Rohdaten gemacht. (8) Google wird ein Verfahrensverzeichnisses erstellen (9). Google behält sich das Recht vor die Schnittstellen bei offensichtlicher Verletzung anwendbarer Gesetze für Dritte zu unterbinden (10). Google will eine Beschreibung der Datenverarbeitungsprozesse und der technischen und organisatorischen Maßnahmen vorlegen (11). Widersprüche können hier eingereicht werden. Google wird Widersprüche zeitnah bestätigen. Mails werden sofort bestätigen und Briefe fortlaufend beantwortet. In einer Stellungsnahme an den Landtag von Schleswig-Holstein informiert Google die Abgeordneten über die aktuelle Lage in Europa und Deutschland. Außerdem findet man auch Kritik an der Vorgehensweise vom ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein). "Das ULD ist für Street View nicht zuständig." Weiter heißt es in der Stellungsnahme, dass einige Vorwürfe von Thilo Weichert, die er per Pressemitteilung Anfang 04.06.2009 veröffentlichte, entweder bereits erledigt oder sogar unbegründet. Weichert mischte sich immer wieder in die Diskussion über Street View ein, obwohl er nicht zuständig ist. Auf dem Düsseldorfer Kreis wurde nämlich festgelegt, dass für Google die Datenschutzbehörde von Hamburg zuständig ist. Google weißt auch Vorwürfe zurück, dass man einiges erst auf Druck der Datenschützer gemacht hat. Viele Forderungen sind so bereits von Anfang an vorgesehen gewesen und in anderen Ländern schon umgesetzt. Vor allem aus Schleswig-Holstein hat Google Widersprüche bekommen. Die Summe der Widersprüche aus den 15 anderen Bundesländern ist in etwa so hoch wie die aus Schleswig-Holstein. Dies führt Google auf die Verärgerung und Irritation in Bezug auf Street View zurück. Vor allem das ULD habe dazu beigetragen, da es Street View für illegal erklärte. "Herr Dr. Wiechert nennt Google in der Pressemitteilung vom 04.06.2009 im wörtlichen Zitat eine "informationelle Dampfwalze", die über "nationale Regeln hinweggehe" und für die die Beachtung von persönlichkeitsrechten nur "lästige Nebensache" sei. Google sei "ein milliardenschwerer Internetkonzern", der "ganze Städte ungestraft illegal mit Kameraüberwachung überziehe".", heißt es in der Stellungsnahme. Eine solche Art der Stellungsnahme sehe Google als unangemessen an. Zu diesem Zeitpunkt waren die Gespräche mit Datenschutz Hamburg bereits im finalen Stadium, was Weichert bekannt war. Außerdem berichtet das ULD einseitig. So gibt es dort keinen Hinweis auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages oder auf die Einigung mit den Datenschützern aus Hamburg. Noch viel mehr findet man in der Stellungsnahme
Street View Der Datenschutz beauftrage Prof. Dr. Johannes Caspar hat sich erneut wegen Street View zu Wort gemeldet. Gestern Abend habe man mit Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Vertretern von Google in einer Videokonferenz die Weigerung des Internet-Konzerns Google erhobenen Rohdaten zu einem bestimmten Termin endgültig unkenntlich zu machen erörtert. Da Googles technische Argumentation allerdings nicht überzeugen konnte, werde man nun rechtliche Schritte vorbereitet. Google hat laut der Pressemitteilung das Datenschützers aus Hamburg angegeben, dass man die Rohdaten zur Verbesserung der Technologie brauchen würde. Deswegen könne man auch die Daten nicht löschen. Weiter heißt es, dass die Argumentation Googles vom technischen Standpunkt aus nicht nachvollziehbar sei, würden nun der zuständige IT-Experte des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und ein herbeigezogener Experte aus dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel. Dabei bekomme man auch Unterstützung vom Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schar. Dazu Prof. Dr. Caspar: "Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Rohdaten in den USA befinden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie künftig auch zu anderen als den vorgesehenen Zwecken Verwendung finden. Ich sehe allerdings juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Denn direkte Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt, nicht vor. Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen. Diese wird gegenwärtig vorbereitet. Die straßen- und ordnungsrechtlich zuständigen Landesbehörden haben darüber hinaus eigenständig zu prüfen, ob zur Sicherung des informationellen Selbstbestimmungsrechts ihrer Bürgerinnen und Bürger die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssen." Aber die Verhandlungen haben auch gezeigt, dass es noch Raum für "eine einvernehmliche Lösung" geben könnte. Wenn Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagt, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentiert, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden. "Dann müsste noch einmal in eine Abwägung eingetreten werden. Ich bleibe daher offen für weitere Gespräche, bin aber entschlossen, die rechtlichen Optionen auszuschöpfen, die gegenwärtig vorbereitet werde", so Caspar abschließend. Zuletzt wurde Caspar einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, als er Google ein Ultimatum stellte. Ich habe mit Kay Oberbeck, Sprecher Google Deutschland, telefoniert. Er sagte mir, dass man weiterhin bemüht ist eine Lösung zu finden. Desweiteren arbeitete man International mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe zusammen. Diese Gruppe befasst sich als unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft mit Fragen des Datenschutzes. Auf internationaler Ebene möchte man einen Weg finden, wie lange die Rohdaten gespeichert werden dürfen. In der Gruppe sitzen jeweils die obersten Datenschützer aller 27 Mitgliedsstaat der EU.
DocsGoogle Mail Die EPIC hat bei der FTC (US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission) eine Beschwerde gegen Google eingereicht. Bürgerrechtsorganisation Electronic Privacy Information Center hat die Beschwerde hier veröffentlicht. Darin heißt es: "Kürzlich veröffentlichte Berichte deuten darauf hin, dass Google die vertraulichen Informationen, die es vorhält, nicht angemessen absichert." EPIC fordert die FTC dazu auf die Sicherheit bei den Diensten Google Docs, Google Mail, Picasa oder Google Calendar zu überprüfen. Desweiteren soll Google vorerst die Dienste einstellen bis das Unternehmen die Sicherheit verbessert hat. Hintergrund ist ein Datenleck bei Google Docs, das bereits geschlossen wurde. "Das Datenleck zeigt die Gefahren von Googles nicht ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen ebenso wie die Risiken von Cloud-Computing-Diensten generell", schreibt die EPIC. [Golem] Google selbst gab dazu dieses Statement ab: "Wir haben eine Kopie dieser Beschwerde erhalten, aber uns noch nicht die Details angeschaut. Viele Anbieter von "cloud computing services", auch Google, haben umfangreiche Maßnahmen getroffen, Verfahren und Technologien entwickelt, um ein höchstes Level an Datenschutz sicherzustellen. Tatsächlich kann das Speichern in der "Cloud" sogar sicherer sein als auf der eigenen Festplatte. Wir sind uns sehr bewusst, dass unseren Nutzern ihre Daten sehr wichtig sind und nehmen diese Verantwortung sehr ernst. [Dankeschön Stefan Keuchel]
Docs Google gab gestern bekannt, dass der Datenschutz bei Google Docs verletzt wurde. Einige Dokumente - laut Google weniger 0,05% aller Dokumenten - waren mit anderen geteilt oder sogar öffentlich. Google hat diese Mail an die Betroffenen Google Account Inhaber geschickt. Hier eine Übersetzung:
Lieber Google Docs Nutzern, wir wollen Sie über einen kürzlich aufgetretenen Fehler bei Ihrem Google Docs Konto informieren. Wir haben einen Bug gefunden und diesen behoben, der vielleicht dazu führte, dass einige Ihrer Dokumente mit anderen geteilt waren ohne, dass Sie davon wussten. Dieser Fehler trat nur bei Nutzern auf, mit denen Sie oder ein Mitarbeiter ein Dokument vorher geteilt haben. Der Bug trat desweiteren nur auf, wenn Sie oder ein Mitarbeiter mehrere Dokumente über die Startseite von Google Docs ausgewählt haben und diese anderen freigaben. Dabei waren aber nur Textdokumente und Präsentationen betroffen, aber nicht Tabellen. Um diesen Fehler zu lösen, nutzten wir einen automatisierten Prozess, der Mitarbeiter und Leser von Dokumenten, die von diesem Fehler betroffen waren, entfernte. Daher haben jetzt nur noch Sie Zugriff auf die Dokumente und müssen diese jetzt erneut freigeben werden. Zu Ihrer Information finden Sie unten eine Liste von Dokumenten, die betroffen waren Wir entschuldigen uns für diesen Vorfall. Wir wollen Ihnen desweiteren mitteilen, dass das Lösen des Fehlers bei uns höchste Priorität hatte.
Auch im Google Docs Blog gibt es ein Posting dazu.
Google Bereits am 27. Januar hat Google die Datenschutzerklärung geändert. Die Änderungen erlauben Google nun zu protokollieren wie oft und wie lange ein Nutzer einen Google Service nutzt. Google will durch diese Daten Phishing verhindern. "Um Sie darüber hinaus vor Betrug, Phishing und anderem Fehlverhalten zu schützen, werden unter Umständen Ihre Interaktionen mit unseren Services erfasst. Derartige von uns erfassten Informationen dienen ausschließlich der Erkennung und Verhinderung von Betrugsversuchen oder anderem Fehlverhalten," heißt es jetzt in den Datenschutzbestimmungen. Die Änderungen wurden am sogenannten Data Privacy Day eingeführt. » Google Public Policy