Schlagwort: datenschutz
Google hat sich mit dem Datenschützer der Schweiz, Hanspeter Thür, geeinigt. Google stellt nun bisaufweiteres keine neuen Aufnahmen mehr ins Netz. Dennoch darf Google auf eigenes Risiko weitere Aufnahmen machen. Die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zurückgezogen, das Hauptverfahren bleibt aber bestehen.
1. Google erklärt sich bereit, bis zur rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht keine weiteren in der Schweiz für Street View aufgenommene Bilder in ihrem Online-Dienst Street View oder im Rahmen von anderen Produkten im Internet aufzuschalten.
2. Google verpflichtet sich, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Sache zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Fotografien der Schweiz anzuwenden, sofern und soweit das Urteil dies verlangen sollte.
3. Google ist dazu berechtigt, auch weiterhin Kamerafahrten in der Schweiz zu unternehmen. Sie erfolgen im Hinblick auf den späteren Ausgang des Gerichtsverfahrens auf eigenes Risiko. Diese Kamerabilder werden im Sinne von Ziffer 1 nicht im Internet aufgeschaltet und verbleiben bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts innerhalb der Google-Gruppe und dürfen nur für nicht personenbezogene Zwecke und Produkte verwendet werden.
4. Anstelle eines bislang monatlichen Intervalls wird Google bei weiteren Kamerafahrten im öffentlichen Raum mindestens eine Woche im Voraus online darüber informieren, in welchen Bezirken oder im Umkreis von welchen Städten Fotografien geplant sind.
5. Der EDÖB betrachtet damit die durch die beantragten vorsorglichen Massnahmen verfolgten Zielsetzungen als erfüllt, weshalb die entsprechenden Massnahmebegehren beim Bundesverwaltungsgericht zurück gezogen werden.
6. Die Rechtspositionen der Parteien im anhängigen Hauptverfahren bleiben durch diese Vereinbarung unberührt.
Googles Datenschützer Peter Fleischer sagte, "Wir freuen uns darüber, dass wir mit Herrn Thür zu dieser Vereinbarung gekommen sind, unter der wir die Fotografien für Street View weiter fortsetzen können. Wir werden aber bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine zusätzlichen Bilder in Street View aufschalten."
Personalized Search stand bisher nur Google Account Nutzern zur Verfügung nun hat Google dieses Limit aufgehoben und stellt die Personalisierte Suche allen Nutzern von Google zur Verfügung.
Bisher stand das Feature nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung, die Google Web History aktiviert hatten. Nun bietet Google den Service auch für normale Google Nutzer an. Die Daten stammen aus einem anonymen Cookie, dass die Suchbegriffe der letzten 180 Tage im Browser speichert.
Während Google seit einiger Zeit bei angemeldeten Nutzern den Hinweis, wenn die Suchergebnisse nach Ort, letzter Suchanfrage oder der Web History angepasst wurden, unten am Ende zeigt, soll der Link bei den normalen Nutzern oben rechts erscheinen.
Google bietet für den Service ein Optout an. Klickt in den Suchergebnissen (wenn ihr ausgeloggt seid) auf den Link Webprotokoll. Hier gibt es einen Optout Link, welcher ein Cookie setzt.
Solltet ihr diesen Link als ausgeloggter Google Nutzer noch nicht sehen, müsst ihr noch ein paar Tage warten, da Google das Feature noch "ausrollt".
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat mehrere gesetzliche Krankenkassen abgemahnt. In der Email, die uns vorliegt, findet man viele Betriebskrankenkassen (BKK), Hamburg Münchener Krankenkasse, die Techniker sowie einige andere.
Darin heißt es "Die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Service durch Website-Anbieter ist unzulässig, da die derzeitige Konfiguration des Dienstes eine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie Löschung der Daten durch den Betroffenen nicht ermöglicht."
Weiter sei es erlaubt unter Verwendung von Pseudonymen zum Zweck der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telemedien Nutzungsprofile zu erstellen, vorausgesetzt die betroffenen Nutzer wurden vorher darüber ausführlich informiert sowie eine Widerspruchsmöglichkeit muss existieren.
"Die Konfiguration der kostenlos angebotenen Software ermöglicht derzeit keine Umsetzung der gesetzlichen Anforderung durch die Web site-Betreiber. Die von Google in den Nutzungsbedingungen verfasste Erklärung zu der Art, dem Umfang und dem Zweck der Erhebung der Daten lässt die Nutzer vielmehr im Unklaren darüber, welche Daten konkret über sie zu welchem Zweck erhoben werden. Unklar ist auch, wie lange die Nutzungsdaten bei Google Inc. mit Sitz in den USA gespeichert werden."
Zwar sei es möglich durch Unterbindung von Cookies die Datenerhebung zu verhindern, aber für nicht technischversierte Nutzer nur schwer umzusetzen.
Schaar bittet die Krankenkassen "die Nutzung des Google Analytics Services unverzüglich einzustellen, bei Ihnen vorhandene Daten zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen."
Google droht in der Schweiz wegen Street View Ärger. Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür nun Klage gegen Google vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Klageschrift hat er hier veröffentlicht.
Thür kritisiert, dass bereits die Vorinformation von Google an die Adresse des EDÖB unvollständig war. "So kündigte Google bspw. an, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, stellte in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet. In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnimmt, ist das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gilt insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaubt, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern." Thür stört auch die Höhe der Kameras, die mehr zeigt, als ein Passant sehen kann, wenn er durch die Stadt läuft.
Google reagierte inzwischen und veröffentlichte einen Blogpost dazu.
"Wir sind sehr enttäuscht, dass der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mitteilte, er wolle vor Gericht gehen. Wir halten das für unnötig und glauben, dass Street View vollständig legal ist. Wir haben uns vor und nach dem Launch mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten getroffen und unsere Technologie erklärt. Wo gewünscht, haben wir Massnahmen vorgeschlagen, um die Technologie zum Schutz der Privatsphäre zu verstärken und jegliche Bedenken auszuräumen.
Die heutige Entscheidung ist deshalb bedauerlich und deutet darauf hin, dass sich Hanspeter Thür nicht auf unsere umfangreichen Lösungsvorschläge einlassen will. Wir werden jede Klage energisch anfechten. Street View hat sich in der Schweiz von Beginn an als sehr beliebt erwiesen und unter dieser Entscheidung leidet einzig die Schweizer Bevölkerung," sagte Peter Fleischer, Google Privacy Counsel.
Laut einer repräsentative Telefon-Befragung von 502 Schweizern im Zeitraum vom 21. bis zum 24. Oktober 2009 vom Marktforschungsinstitut TNS Infratest (Isopublic AG) haben 72 Prozent der Befragten an, schon von Street View gehört oder gelesen zu haben. 81 Prozent davon haben Street View bereits genutzt und wollen es auch weiterhin nutzen. 44 Prozent nutzen es für die Orientierung in ihrer Stadt und 29 Prozent wollen mit Street View eine Reise planen.
Sollte Google Street View in Deutschland starten, wird es sicherlich eine ähnliche Klage geben.
Google hat einen weiteren Schritt für mehr Transparenz gemacht und das Google Dashboard vorgestellt. Das Google Dashboard beantwortet die Frage welche Daten in Deinem Google Account gespeichert sind. Hier findet man neben Google Mail und Google Docs auch Daten aus den Google Alerts, Contacts oder Google Maps.
Somit sieht man auf einem Blick wie viele Mails von Google Mail aus man verschickt hat, welche Dokumente einem freigeben wurden. Jeder Service hat einen einzelnen Abschnitt auf dem Google Dashboard und zeigt die Infos an. Außerdem gibt Google gleich einige Links für weitere Einstellungen an.
Das Google Dashboard erreicht man entweder über die Mein Konto-Seite, wenn man dort auf den Link "Dashboard ? view data stored with this account." klickt oder man ruft google.com/dashboard auf. Hier muss man sich dann erneut einloggen, was der Sicherheit dient. Daten, die mit anderen geteilt sind, werden mit einem Icon versehen.
Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, sagt: "Hinter dem Google Dashboard steht die Idee, den Nutzern künftig einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Daten sie Google anvertraut haben und welche Einstellmöglichkeiten hierfür bestehen. Dies stärkt die eigene Verantwortung im Umgang mit den Daten und führt zu einer größeren Transparenz für die Nutzer."
Der Donaukurier (DK) hat in seiner Samstagsausgabe das Aktuelle Thema "Google Street View gewidmet. Wie ein von ihm in Auftrag gegeben Guthaben festgestellt hat, verstößt Google damit gegen deutsches Recht.
Googles Eingriff in die Privatsphäre sei "eine Missachtung der Menschenwürde". Der Verleges des DK Schäff fordert nun den Gesetzgeber auf nicht nur Unternehmen wie Google, sondern auch gewaltige soziale Netzwerke wie StudiVZ, Facebook, Twitter und andere als potenzielle Gefahrenquelle erkannt werden und unbedingt einer strengen nationalen datenschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen müssen. Unternehmen müsste sich von einer unabhängigen Behörde überprüfen lassen. Interview
Der Rechtsanwalt Eike Schönefelder kommt zum Schluss, dass die Fahrzeuge ohne notwendige Sondernutzungserlaubnis rechtswidrig seien und man Google deswegen mit einem Bußgeld bestrafen muss. Die Gutachter des DK Claus Köhler und Hans-Werner Moritz erklären hier eine Fragen.
Google hat dem Donaukurier am Freitag eine Stellungsnahme geschickt. In dieser findet man neben den 13 Punkten, die Google zugesichert hat, auch eine Aussage von Prof. Caspar (Datenschützer Hamburg), dass man mit der Einigung von rechtlichen Schritten absehe, da man mit den Forderungen eh schon am Rande dessen gewesen sei, was rechtlich möglich und durchsetzbar gewesen sei.
Sowohl die Landtage von Schleswig-Holstein, als auch Bayern haben in folge festgestellt, dass weitere Maßnahmen gegen Google nicht erforderlich sind. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kommt zum Schluss, dass das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und Google ist aus seiner Sicht vertretbar ist und fügte später hinzu, dass die Nutzung der Land und Bundesstraßen durch diese Fahrzeuge dem erlaubnisfreien Gemeingebrauch unterliegen.
Ein Gutachten des Geodaten-Experten Forgo der Uni Hannover kommt zum Ergebnis, dass Häuserfronten egal ob mit oder ohne Hausnummer keine personenbezogene Daten sind. Google Street View ist auch ohne die Zusagen gegen über dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragen datenschutzrechtlich unbedenklich.
Die Stadt Mainz macht es seinen Bürgern einfach gegen Street View zu widersprechen. Auf mainz.de kann sich jeder einen Musterwiderspruch herunterladen. In der kommende Woche soll man sich dieses Muster auch in den Ortsverwaltungen, im Bürgeramt und an den Pforten von Rathaus und Stadthaus abholen können.
Der Oberbürgermeister weißt ausdrücklich daraufhin, dass der Widerspruch persönlich an Google geschickt werden muss. Dies kann per Mail an [email protected] oder per Post an Google Germany GmbH ABC-Straße 19 20354 Hamburg erfolgen muss.
Hier das Muster:
» Widerspruch auf mainz.de
Der Schweizer Datenschutzbeauftrage Hanspeter Thür hat Google am 14. September ein Ultimatum gestellt und binnen 30 Tagen eine Stellungsnahme zu Street View in der Schweiz verlangt. Im Gespräch mit NZZ sagte der Peter Fleischer, Datenschützer von Google, dass man einige Punkte bereits lange umgesetzt hat und andere Empfehlungen seien sogar datenschutzfeindlich.
Einer der Hauptpunkte von Thür ist es, dass Personen und Kennzeichen nicht ausreichend verwischt werden. Fleischer sagte, dass man bereits jetzt 98 % der Gesichter und Kennzeichen erfolgreich verwischt hat und die "Blurring-Technologie" verbessert hat. Die neue Version soll schon bald in der Schweiz zum Einsatz kommen.
Probleme bereiten aber vor allem die Kennzeichen der Schweiz, die vom internationalen Standard abweichen. Aber auch hier wird an einer Lösung gearbeitet. Thürs Forderung heikle Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Gefängnisse werde man nachkommen. Man lädt betroffene Personen ein, sich an Google zu wenden.
Google lehnt aber die Empfehlung des EDÖB ab, die Kameras künftig tiefer zu stellen, wie es bereits in Japan gemacht wird. Die Situation von Japan und der Schweiz könne man nicht vergleichen. So hat die Schweiz ein ganz anderes Stadtbild. Bei einer tieferen Kamera würde man nicht nur schlechtere Aufnahmen haben, sondern auch mehr Personen und Autos erfassen, was ja für den Datenschutz eher feindlich ist.
Auch ist die Empfehlung eine Woche vor Aufnahme die betroffene Orte zu informieren sei nicht praktikabel, da sich die Fahrten wegen Wetter und Verkehrsprobleme fast stündlich ändern könnten.
Mindestens bis Ende 2009 werde man in der Schweiz keine neuen Bilder mehr veröffentlichen.
Googles Datenschützer Peter Fleischer gab heute im European Public Policy Blog von Google bekannt, dass die Speicherdauer der Originaldaten von Street View nun auf ein Jahr begrenzt ist. Diese 12 Monate begründet er mit Fehlern bei der automatischen Bearbeitung der Bilder.
So kommt es vor, dass Straßenschilder, Verkehrszeichen oder Statuen verwischt werden. Nur mit den Originaldaten lassen sich diese Fehler korrigieren. So könne man mit den Straßennamen auch kontrollieren, ob die Straße in Google Maps richtig geschrieben ist. Verkehrszeichen wie Einbahnstraße könne man so auch überprüfen.
Ab sofort werden die Originaldaten ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gelöscht. Langfristig gesehen hat Google somit nur noch Zugriff auf die verwischten Bilder. In Ländern, die bereits Street View haben, beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem heutigen Tag.
Fordert hingegen jemand Google dazu auf ein Gesicht, Haus oder seinen PKW aus Street View zu entfernen, wird dies auch in die Originaldaten übernommen. So hat es Google übrigens auch mit dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg vereinbart.
Dennoch werden man weiterhin an der Technik arbeiten und man möchte die Fehlerquote von nicht verwischten Gesichtern weiter senken.