Google

Das amerikanische Gesetz zur Privatsphäre und Datenschutz - Electronic Communications Privacy Act - ECPA steht auf der Tagesordnung. Seit 1986 wurde das Gesetz nicht mehr angefasst und ist daher sehr inaktuell und dem Zeitalter des Webs nicht mehr ausreichend. Google und Andere möchten jetzt ein neues Gesetz einreichen, welches den Bürger besser schützt. 

Schon lange ist es her, als man das Gesetz verabschiedet hat. Viel hat sich seit dem getan: Das Internet und das Web sind groß und erwachsen geworden, Newsgroups nur für den Untergrund bestimmt und Web 2.0 schon lange etablierter Standard bei den Benutzern. Um so wichtiger sehen die Amerikaner des Gesetz ECPA an, welches doch eigentlich hinter den Bürgern stehen sollte. Dieses knapp 25 Jahre alte Gesetz soll nun endlich überarbeitet werden. Google wagt den Vorstoß (als Mitglied der "Digital Due Process") und schreibt vier Punkte auf, die Salgado (Jurist / Google) im Google Blog verewigt hat:
  • Besserer Schutz der Online-Daten - das Gericht muss erst eine Verfügung (Durchsuchungsbefehl) haben, bevor sie Online-Daten durchsuchen dürfen 
  • Besserer Schutz der Lokalisierung - das Gericht muss erst eine Verfügung haben, bevor sie Mobiltelefone tracken (lokalisieren) können
  • Besserer Schutz vor VDS (wann und mit wem) - was in DE Vorratsdatenspeicherung heißt, kann in USA angewendet werden - Das Gericht muss beweisen, dass die Verbindungsdaten relevant für den Fall sind; Wer wann mit wem über was (Telefon, E-Mail, Messenger, etc) 
  • Besserer Schutz gegen Zugriffe auf Massendaten - Das Gericht muss nachweisen, dass es für den Fall relevant ist, dass Massendaten abgefragt werden; sonst gilt die Schuld des Einzelnen (siehe 3. Punkt)


Zum "Digital Due Process" gehören Firmen wie Google, Microsoft, Intel, eBay und viele Andere, die sich für den Datenschutz einsetzen.
Analytics

Das neue Google Browser-Plugin soll eigentlich den Benutzer vor Statistiken schützen. Daten- und Verbraucherschützer bemängeln aber daran, dass die Lösung dem Benutzer "aufgedrängelt" wird und der Benutzer mit der Entscheidung alleine gelassen wird, ob er das Plugin installiert oder nicht. So kompliziert und Benutzer unfreundlich sei die Opt-Out-Lösung. 

Letzte Woche hatte Google ein Browser-Plugin angekündigt, welches das Tracking von Seiten mit Google Analytics komplett unterbindet. Datenschützer und Verbraucherschützer haben sich das Konzept angeschaut und sind wenig begeistert. So sagt eine Sprecherin des Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein, dass es zwar gut sei, "aber man darf dem Nutzer nicht etwas aufbürden, das er nicht verstehen kann. Ein Normalnutzer wird es nicht überblicken können und das Plugin daher auch kaum nutzen".

Außerdem veröffentlichte das Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine Pressemitteilung, in der es hieß: "Bevor Verbraucher ihr Verhalten ungefragt analysieren lassen, sollten sie klar darauf hingewiesen und nach ihrer Zustimmung gefragt werden. Die von Google angestrebte technische Opt-Out-Lösung kann das nicht gewährleisten, sie schafft für die Nutzer hohen Aufwand und setzt voraus, dass diese überhaupt wissen, dass es Dinge wie Google Analytics gibt". 

» Golem 
Piwik
Seit letzten Dezember verzichten wir auf Google Analytics und greifen stattdessen auf die offene Software Piwik zurück. Zwar speichert auch diese die IP-Adresse, allerdings kann man dies durch Änderung von nur einer Zeile ohne Probleme ändern. Nun gibt es die Version 0.5.5, die dies noch einfacher macht.

Neu in der Version ist das Plugin AnonymizeIP. Ist dieses aktiviert, wird standardmäßig das letzte Oktett der IP-Adresse genullt und erst dann in die Datenbank geschrieben. So ist es nicht mehr möglich direkt auf einen Besucher zurück zuschließen. Über die Datei config/global.ini.php kann man weitere Einstellungen wie das „nullen“ der letzten zwei vornehmen.

Hierfür muss man nur die Zahl bei „ip_address_mask_length = 1“ ändern. Erlaubt sind 0-4. Wir haben uns dafür entschlossen, die Standardeinstellung zu übernehmen und das letzte Oktett durch eine 0 zu ersetzen.

» Piwik
Analytics

Google hat soeben angekündigt, dass man in wenigen Wochen ein Plugin veröffentlichen wird, mit dem man das Tracking von Analytics komplett für seinen Browser unterbinden kann. Laut Ankündigung hat man daran schon seit letzten Jahr gearbeitet und steht nun kurz vor der Fertigstellung.

Der Düsseldorfer Kreis hat Analytics und andere Dienste wegen der Speicherung kritisiert. Er sieht IP-Adressen als personenbezogen an und deswegen müssten Webmaster ihre Besucher vorherfragen, ob sie die IP speichern dürfen. Ob dieser Opt-Out den Datenschützern ausreichen wird, wird sich sicherlich in den nächsten Wochen klären.

Wir selbst verzichten seit Anfang Dezember 2009 auf Analytics und setzen auf das freie und offene Piwik, welches aber so eingestellt ist, dass KEINE IP-Adresse gespeichert wird.

Update:
Google hat uns mitgeteilt, dass die Möglichkeit eines Opt-Outs schon vor dem Beschluss der Datenschützer getroffen wurde.
Chrome

Google hat die Version 4.1 von Google Chrome als stabile Version für Windows freigeben. Die Version 4.1.249.1036 verfügt über zwei Funktionen, die eigentlich erst mit Google Chrome 5.0 kommen sollten: Integration von Google Translate und bessere Datenschutzeinstellungen.

Ab sofort lässt sich für jede Seite festlegen, ob diese Cookies speichern, PopUps anzeigen, JavaScript ausführen, Bilder anzeigen und auf Plugins zurückgreifen darf. Diese findet man in den Einstellungen im Tab Details > Content Einstellungen.

In dieser Version ist Google Translate integriert. Unterscheidet sich die Sprache einer Webseite mit der Sprache des Browsers, zeigt Google Chrome eine Leiste zur Übersetzung an. Diese kann man über die Einstellungen direkt in der Leiste deaktivieren und für einzelne Sprachen ausschalten. In der nächsten Version soll diese sich auch ganz deaktivieren lassen und weitere Einstellungen folgen. 

Content Settings 4.1

Mit der neuen Version verzichtet Google zudem auf die Eindeutige ID des Browser. Diese ID wurde sowieso nie mit anderen Daten verknüpft, sondern diente ausschließlich dazu, die Verbreitung von Google Chrome zu messen. Google wird in Zukunft einen anonymen Algorithmus nutzen, der die Anzahl der Nutzer recht exakt schätzen soll.

Ein Update auf die neue Version, das in den nächsten Tagen automatisch erfolgt, dient aber auch der Sicherheit. Insgesamt neuen Sicherheitslücken wurden geschlossen, wobei eine davon nur die Beta-Version von Chrome 4.1 betroffen hat. Google zahlt für den Entdecker dieser Lücken insgesamt 3337 Dollar. Fünf wurden als "high", drei als "medium" und eine als "low" eingestuft.

 
Buzz

Google hat weitere Änderungen an den Einstellungen von Google Buzz in Google Mail vorgenommen. Ab sofort ist es möglich festzulegen, welche Einträge aus Google Buzz im Posteingang angezeigt werden soll.

Zur Verfügung stehen:
Buzz Posts im Posteingang anzeigen, wenn:
Personen kommentieren meine Posts.
Personen kommentieren Posts, nachdem ich diese kommentiert habe.
Personen kommentieren Posts, nachdem ich von ihnen eine @Antwort erhalten habe.

Außerdem wird bei den Nachrichten im Posteingang nun angezeigt, wieso diese dort angezeigt wird und es gibt einen Link zu den Einstellungen und einen Link zum unterdrücken (Mute).

Buzz Einstellungen

» Einstellungen
Chrome
Google hat heute eine Beta-Version von Chrome veröffentlicht. Zum ersten Mal weicht Google von seinem bisherigen Release-Schema ab und erhöht die Hauptversionsnummer nicht. Stattdessen gibt es Chrome 4.1. Mit dieser Version bekommt der Nutzer auf Windows mehr Datenschutzmöglichkeiten und der Übersetzer wird fest in Chrome integriert.

Die Content Einstellungen machen es möglich nur bestimmte Seiten JavaScript auszuführen, Cookies zu setzen, Bilder anzuzeigen, auf Plugins zurückzugreifen oder PopUps zu laden. Die Verwaltung dieser Seiten erfolgt über die Einstellungen.

Content Settings

Neu ist auch die Funktion Übersetzer in Chrome. Erkennt der Browser, dass es zwischen der Sprache des Browsers und der besuchten Webseite einen Unterschied gibt, zeigt man eine Leiste an. Mit dieser kann man die Übersetzung auslösen.

Google Chrome 4.1.249.1021 wird sich bei Nutzern, die mal eine Beta von Chrome installiert haben, automatisch aktualisiert.

Street View
Letztes Jahr im August hat das Justizministerium von Rheinland-Pfalz angekündigt, dass man mit einem Gutachten die Rechtmäßigkeit von Street View überprüfen wird. Das Gutachten stellt etwas anderes fest, als das von Google, welches vor einer Woche veröffentlicht wurde.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Dienst von Google Street View nur unter gewissen Einschränkungen zulässig ist. Diese Einschränkungen gehen teilweise über die dem Internetdienst Google Street View von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erteilten Auflagen hinaus.

Der Internetdienst Google Street View darf schon heute nach geltendem Recht: 
• Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von zwei Metern anfertigen. Die Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten oberhalb der üblichen Augenhöhe (circa zwei Meter, da Passagiere in Autos und Bussen diese Augenhöhe erreichen können) sind sowohl aus persönlichkeits- als auch datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig.
• Bezüglich der Aufnahmen oder Abbildungen von Straßenansichten aus Augenhöhe wird hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit differenziert. Beim Umgang mit diesen allgemein zugänglichen Daten ist ein Ausgleich vorzunehmen zwischen den Interessen der Betroffenen und den Interessen von Google. Diese Interessensabwägung ergibt Folgendes:
• Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden dürfen grundsätzlich nicht von Google Street View fotografiert und im Internet verbreitet werden. Ansichten von Mehrfamilienhäusern ohne individualisierende Eigenschaften dürfen grundsätzlich fotografiert und im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
• Personen und sonstige im Straßenbild abgebildete Objekte mit Personenbezug (zum Beispiel Kfz.-Kennzeichen) dürfen nur anonymisiert abgebildet werden. Eine Verpixelung alleine reicht nicht aus, wenn aufgrund anderer Merkmale dennoch auf eine Person geschlossen werden kann. Anonymisierung liegt nicht vor, wenn weiterhin ein unbearbeiteter Rohdatensatz existiert.
Weiteres Vorgehen der Landesregierung:
• Die Landesregierung wird das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Verfügung stellen, damit diese prüfen, inwieweit auf der Grundlage des Gutachtens dem Internetdienst Google Street View zusätzliche Auflagen erteilt werden müssen. 
• Das Justizministerium und das Ministerium des Innern und für Sport werden des weiteren die im Rechtsgutachten unterbreiteten Vorschläge zur Änderung einzelner bundesrechtlicher Vorschriften prüfen.
Street View
Die EU hat Google dazu aufgefordert, dass der Konzern die betroffenen Städte über geplante Aufnahmen für Street View unterrichtet muss. Laut der Nachrichtenagentur AP schrieb der Leiter der EU-Datenschutzkommission Alex Turk dem Datenschutzbeauftragen von Google, Peter Fleischer, einen Brief.

In diesem fordert er, dass Google die Fahrten im Internet und über die Lokalpresse ankündigen muss. Zudem solle Google darauf achten, dass keine „intimen Details“ erfasst werden.

Dass es bereits eine solche Liste für viele Länder gibt, wird von der EU übersehen.
Datenschützer Fleischer sagte: „Wir haben und werden uns mit der Artikel-29-Datenschutzgruppe besprechen, um zu zeigen, wie wir die Privatsphäre in Street View wahren und warum wir die unverpixelten Bilder für ein Jahr speichern müssen. Die Notwendigkeit die unverpixelten Bilder zu behalten ist legitim und gerechtfertigt, um die Qualität und Genauigkeit unserer Karten sicherzustellen, Fehler bei der Verpixelung von Gesichtern auszubessern und auch um die Daten, die wir gesammelt haben für bessere Kartendienste für unsere Nutzer zu verwenden. Wir haben öffentlich bekannt gegeben, dass wir die Originaldaten 12 Monate ab dem Zeitpunkt aufbewahren, an dem diese zum ersten Mal online gegangen sind und diese Zeit reicht aus um Fehler zu verbessern.“
Street ViewCebit
Erstmals wird Google dieses Jahr an der CeBIT teilnehmen. Auf einer 100 Quadratmeter großen Fläche in der Webciety-Halle wird man Google Street View demonstrieren. Die Einscheidung soll laut Hannoversche Allgemeine Zeitung recht kurzfristig gefallen sein.

Dass Google auf der Cebit das Produkt für Deutschland veröffentlicht, würden wir uns zwar wünschen, allerdings bezweifeln wird diesen Schritt. Google-Sprecher Oberbeck sagte, dass man den Platz nur für die Demo gebucht habe "nicht mehr und nicht weniger".  Auf der offiziellen Seite findet man nun eine neue Liste von Städten und Landkreisen, die im März und April fotografiert werden sollen, veröffentlicht.