Google

Google hat heute neue und einfachere Datenschutzbestimmungen angekündigt. Durch die Änderungen sollen sie verständlicher und transparenter werden. Änderungen an den bisherigen Regeln gibt es nicht und Google behält seine Datenschutzpraxis bei. Die neue Bestimmungen treten am 3. Oktober in Kraft.

Hierfür macht Google zwei grundlegenden Änderungen:
- Die meisten Produkte und Services unterliegen den allgemeinen Google-Datenschutzbestimmungen. Einige Produkte verfügen aber zusätzlich zu den allgemeinen noch individuelle Datenschutzbestimmungen. Da es hierbei viele Wiederholungen gibt, löscht Google insgesamt 12 produktspezifischen Bestimmungen. Hierdurch will Google auch zeigen, wie einige Produkte verknüpft sind. Beispielweise werden Kontakte in Google Mail, Google Talk, Calendar und Docs verwendet. Durch die neuen Bestimmungen ist dies besser erklärt.
- Google aktualisiert zudem die allgemeinen Google-Datenschutzbestimmungen, um sie benutzerfreundlicher zu gestalten. Im Speziellen entfernt man Wiederholungen und aktualisiert Teile der Rechtssprache, um sie den Nutzern verständlicher zu machen. 

Die neuen Bestimmungen sind ab sofort - auch auf Deutsch hier einsehbar. Google hat zudem ein FAQ veröffentlicht, das auf die Änderungen zugeschnitten ist. Hier gibt es eine Übersicht an verschiedenen Tools zum Datenschutz bei Google. Angefangen vom Google Dashboard, über den Anzeigenmanager bis hin zur verschlüsselten Suche.
Einer unserer Leser hat gegen die Veröffentlichung seines Hause in Street View widersprochen. Er war so nett und hat alle Schritte aufgezeichnet. Er hat am ersten Tag gegen Street View widersprochen und bekam gestern Post von Google. Hiermit will Google den Missbrauch verhindern. Da es sicherlich einige interessiert, wie es abläuft, haben wir hier die Dokumente veröffentlicht.
Street View

Der frühere Vizepräsident des Verfassungsgerichtes Winfried Hassemer sagte gegenüber dem Focus, dass er ein Verbot von Street View durch das Verfassungsgericht für möglich halte. Zwar kann es sein, dass das Gericht das ein oder andere Detail an der Rechtssprechung an moderen Technologie anpasst, aber wenn das Verfassungsgericht bei seiner alten Linie bleibt, könnte ein Verbot vorstellbar sein.

Hassemer will sein Haus noch nicht verpixeln lassen, aber er überlege es sich. Street View schaffe eine neue Art von Öffentlichkeit. Für Hassemer gehöre zur Öffentlichkeit auch das Vergessen. In Street View sind aber Häuser auch noch in Jahren so zu sehen wie am Tag der Aufnahme durch ein Google-Fahrzeug.

Der Ombudsmann für Beschwerden gegen die Schufa und Strafverteidiger kritisiert das qausi-staatliche Auftreten von Google. Wann Google erst um Erlaubnis fragen müsste, wäre das Projekt schon längst gescheitert.

Das Verfassungsgericht hat die heutige informationelle Selbstbestimmung in einem Urteil zur Volkszählung 1983 festgelegt. Explizit wird diese aber nicht im Grundgesetz festgelegt, sondern lässt sich aus dem Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 ableiten. Versuche den Datenschutz in die Verfassung aufzunehmen sind bisher an der notwendigen Mehrheit gescheitert. 
Street View

Google hat die Frist für Widersprüche gegen Street View um vier Wochen verlängert, damit geht Google auf Forderungen der Politik ein. Das Tool steht für die 20 Städte, die noch 2010 veröffentlicht werden, bis Mitte Oktober zur Verfügung. Der zuständige Datenschutzbeauftragte Caspar findet die Verlängerung sehr erfreulich.

Google hat dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit heute zudem bestätigt:
  • dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden.
  • dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
  • dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt.
  • dass die Daten – wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt – im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden.
  • dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann.
Peter Fleischer, Globaler Datenschutzbeauftragter von Google: "Durch die konstruktive Diskussion mit Prof. Dr. Caspar, seiner Behörde und den deutschen Datenschutzbeauftragten konnten wir die Balance zwischen einem zusätzlichen Schutz an Privatsphäre für die deutschen Bürger auf der einen und dem Bereitstellen eines innovativen Dienstes für Nutzer auf der anderen Seite, finden. Um den Nutzern darüber hinaus genug Zeit zu geben, einen Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen bei uns einzureichen, haben wir beschlossen, für die Bewohner der 20 größten Städte die Frist auf acht Wochen und somit bis zum 15. Oktober zu verdoppeln."

Prof. Johannes Caspar: "Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um 4 Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich."

Die Maßnahmen, die Google für Deutschland ergreift, gehen über den Datenschutz in anderen Ländern weit hinaus. 

Für andere Städte in Deutschland steht das Tool auch noch nach dem 15. Oktober zur Verfügung. Der Text auf google.de/streetview wurde noch nicht aktualisiert.
Heute in den Kurzmeldungen: Schaar stellt zwei Forderungen wegen Street View, Video-Sitemaps, Kritik am Google TV und Schmidt über Datenschutz bei Jugendlichen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich in der Sache rund um Street View zu Wort gemeldet. Er fordert die Einrichtung eines Widerspruchsregisters und Profilbildungsverbot. Es kann nicht angehen, dass Widerspruchsrechte vom Goodwill der jeweiligen Unternehmen abhängen. Nicht akzeptabel wäre es auch, dass die Betroffenen separat gegenüber allen Anbietern entsprechender Dienste der Veröffentlichung widersprechen müssen. Durch ein zentrales Widerspruchsregister könnte sichergestellt werden, dass ein einziger Widerspruch die Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet schützt. Ein solches Widerspruchsregister könnte zum Beispiel bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Stiftung Datenschutz eingerichtet werden, so Schaar in einer Mitteilung.

Seit einiger Zeit bietet Google auch Video-Sitemaps an. Im Webmaster Tools-Labs hat Google nun einen Abschnitt für einige experimentelle Funktionen um diese Sitemaps geschaffen. So zeigt man hier an, wenn die Thumbnails zu klein sind, der Zugriff durch die Robots.txt geblockt wird. Details

Google will im Herbst die ersten Geräte mit Google TV ausliefern. Mit diesen Geräten soll es auch möglich sein alte Episoden der Serie direkt am TV anzuschauen. Doch nun wehren sich die ersten US-Sender und wollen ihre Mediatheken nicht für Google öffnen. Sie fürchten, dass ihr Inhalte in der Flut untergehen. Weiteres bei heise.

Googles Chef Eric Schmidt rät jungen Menschen, die ihre Jugendsünden aus dem Internet haben wollen, sich einen neuen Namen zu zu legen und so mit einer weißen Weste ins Leben starten.
Street View

Das von Google angekündigte Tool für Unkenntlichmachungen von Wohnungen und Häusern in Street View steht ab sofort online zur Verfügung. Die Bedienung ist kinderleicht. Einen Widerspruch hat man binnen wenigeren Minuten eingereicht.

Auf der ersten Seite bekommt man einige Infos präsentiert, bis wann der Widerspruch eingegangen sein muss und welche Folgen dieser hat. Da die Daten unwiderruflich gelöscht werden, ist es nicht möglich Bilder wiederherzustellen, wenn es sich einer anderes überlegt. Auf Seite 2 erfolgt dann die Eingabe der Adresse. Wichtig ist es dann, dass man den Marker auf sein Haus zieht und nicht auf der Straße belässt.

Anschließend bittet Google noch um eine Beschreibung. Mit dieser sollte es möglich sein, dass man im Zweifel das Haus bzw. die Wohnung eindeutig identifizieren kann. Die Beschreibung ist freiwillig, aber unter Umständen ist ohne diese eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.

Im dritten Schritt muss man noch seine Mail-Adresse angeben sowie seinen Namen. Google versendet per Post an die Adresse dann einen Bestätigungscode und per Mail einen Link zum passenden Formular. Dies soll Missbrauch ausschließen.

Ausschnitt aus der Webseite für Widerspruch

Da Street View zunächst in den Städten Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal gestartet wird, müssen Anträge für Gebäude in einer dieser Städte bis 15. September 2010 24:00 bei Google eingehen und bis 06. Oktober 2010 per Code bestätigt werden. Andernfalls kann es sein, dass der Widerspruch nicht vor der Veröffentlichung bearbeitet wurde.

Für alle anderen Städte in Deutschland ist der Widerspruch ebenfalls möglich. Hier muss der Code bis 31. Dezember 2010 bestätigt werden.

Weiterhin ist - wie seit April 2009 der Widerspruch via Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Google Germany wird diesen dann an Google Inc. weiterleiten.

Der Widerspruch wird über eine verschlüsselte Seite übermittelt. 

» Infoseite mit Widerspruch
Street View

Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung den von Hamburg und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf für sogenannte Geodatendienste abgelehnt.

"Es geht um mehr als Google Street View. Deswegen ist der einzelfallbezogene Gesetzentwurf des Bundesrates, eine Art Lex Google, nach meiner Auffassung unzureichend," sagt de Maizière. Viel mehr dürfe man die vorhandenen Chancen und Vorteile nicht außer Acht lassen.

Die Verbraucherministerin Aigner sieht das ähnlich. Mit einer Einzelfallregelung würde man zu kurz springen und sei deswegen auch nicht das Ziel. Auch die FDP lehnt ein schnelles Gesetzgebungsverfahren ab. Man dürfe nicht jeder neuen technologischen Entwicklung ein Gesetz hinterherwerfen.

Einige Datenschützer hingegen fordern einen Gipfel mit Google und eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an das Internet und den Umgang mit Geo-Daten. 

Ein sogenanntes Einzelfallgesetz wäre verfassungswidrig. Gesetze müssen allgemein formuliert sein und für mehrere Sachverhalte Anwendung finden. Ein Beispiel - wenn auch umstritten ist das Olympiaschutzgesetz.
Street View

Erwartungsgemäß weist Google Forderungen der Politik nach einem Gesetz gegen Street View und ähnliche Dienste zurück. Die Sprecherin Lena Wagner sagte: "Wir wären besorgt über die weitreichenden Implikationen eines derartigen Gesetzes, das nicht nur für Google, sondern für zahllose Unternehmen die Entwicklung grundlegend innovativer und für Konsumenten nützlicher Kartendienste massiv einschränken würde."

Weiter heißt es: "Ein solches Gesetz könnte das Ende für zahlreiche bereits bestehende Produkte bedeuten, die von Millionen von Deutschen heute schon tagtäglich genutzt werden, wie beispielsweise Navigationsanwendungen und digitale Kartendienste." 

Unterdessen fordert die EU-Kommissarin Viviane Reding eine Verlängerung der Widerspruchsfrist auf sechs Wochen. Was aber scheinbar in entweder von der Politik oder der Presse übersehen wird, ist die Tatsache, dass das Tool auch nach dem 15. September zur Verfügung stehen wird. Allerdings werden nur Anträge auf Widerspruch, die bis zu diesem Tag eingereicht werden noch sicher vor der Veröffentlichung bearbeitet. 

Die Verbraucherschutzministerin Aigner will ein Gesamtkonzept zur Regulierung des Internets erarbeiten. Die Bundesregierung will demnächst beraten wie man mit Geodaten umgehen soll.
Street View

In der Diskussion rund um den Start von Street View in Deutschland fielen auch immer wieder Aussagen, dass sich die Datenschützer auch einmal Googles Konkurrent Sightwalk anschauen sollen. Im Gespräch mit Herrn Prof. Caspar, dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg, griff ich diese Aussagen auch auf. Er verwies mich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Eine Anfrage hierzu wurde mir gestern beantwortet.

Die Fragen beantwortete mir Bettina Gayk vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit, rechtliche Grundsatzfragen und internationaler Datenverkehr.

GWB: „Während Google immer wieder Steine in den Weg gelegt werden, ist die Webseite sightwalk unter anderen mit Fotos aus Köln, Hamburg, München und Bonn online. In welcher Hinsicht unterscheiden sich Google Street View von sightwalk aus datenschutzrechtlicher Sicht?“

Bettina Gayk: „Sie vermuten darin, dass es eine ungleiche Behandlung des Angebots dieser Seite im Vergleich zu Streetview gäbe. Das kann ich nicht bestätigen. Wir hatten mit dem Anbieter von Sightwalk Kontakt und er war bereit, alle Anforderungen zu erfüllen, die die Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrem Beschluss vom 13./14.11.2008 formuliert haben. Die datenschutzrechtlichen Kriterien sind für alle - deutsche wie ausländische - Anbieter von Straßenansichten im Internet im Wesentlichen gleich. Eine Besonderheit besteht allenfalls insoweit, als Google Daten auch in die USA transferiert und damit die Vorschriften für den internationalen Datentransfer beachten muss.“

GWB: „Warum darf eine deutsche Firma ihren Service - scheinbar ohne öffentliche Kritik von Datenschützern - online stellen, aber auf der anderen Seite eine ausländische Firma mit einer ähnlichen Idee sehr heftige Kritik hervorruft und quasi öffentlich an den Pranger gestellt wird?“

Bettina Gayk: „Dass das Angebot Sightwalk von der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen und daher bisher weniger diskutiert wurde, liegt m.E. nicht an den Datenschutzbehörden. Wir jedenfalls betreiben keine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu einzelnen Anbietern von Straßenansichten, sondern reagieren nur auf Nachfrage der Presse. Diese Nachfragen entstehen nicht zuletzt, weil es in der Bevölkerung in Deutschland durchaus eine große Besorgnis über das systematische Erfassen aller Straßenzüge gibt. Das zeigen auch die Anfragen bei uns, die die Bürgerinnen und Bürger zu Google Streetview haben. Sightwalk hat im Übrigen nicht einen Google vergleichbaren Bekanntheits- und Verbreitungsgrad und ist deswegen möglicherweise weniger interessant für die Presse.“
Meine Behauptung, im öffentlichen Raum gibt es kaum Privatsphäre und andere das Verhalten kommentieren und aufzeichnen können, wurde so beantwortet:
Ein verliebtes Pärchen nehme es zwar in Kauf, dass andere sie sehen, dies sei aber nur ein flüchtiger Eindruck bei den Passanten. „Das Paar möchte aber wahrscheinlich nicht, dass es schmusend für Jahrzehnte im Internet abgebildet bleibt. Auch im öffentlichen Raum gibt es Privatheit, die schützenswert ist. Wenn alle unsere Tätigkeiten in der Öffentlichkeit dauerhaft registriert und kommentierbar würden, würde daraus auf lange Sicht ein nicht erträglicher Überwachungsdruck für jede einzelne Person entstehen.“

Auch ein Umdenken in der Gesellschaft zur Privatsphäre in der Öffentlichkeit müsse es nicht geben, so Bettina Gayk.