Kein Tag ohne GEMA-Meldung: Die vor 4 Tagen eingereichte Unterlassungsklage gegen YouTube konnte "nicht zugestellt" werden und wird den Empfänger nun wohl erst in einigen Wochen erreichen. Peinlicher kann es für die GEMA kaum noch werden, schließlich steht man seit Jahren in Verhandlungen.
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Die unendliche Geschichte der Streitereien zwischen der GEMA und YouTube geht in die nächste Runde: Wie bereits angedroht, hat die deutsche Verwertungsgesellschaft jetzt beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen YouTube eingereicht, mit der die zu trauriger Berühmtheit gelangten Sperr-Meldungen verschwinden sollen.
Die GEMA hat heute die Verhandlungen mit YouTube abgebrochen und ein Verfahren eingeleitet, das die von ihr geforderte Mindestvergütung neutral überprüfen soll. Diese Prüfung werde die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt übernehmen. Weiterhin fordert die GEMA Google auf, die "die willkürliche Einblendung von Sperrtafeln zu unterlassen".
Nach dem Urteil des Landgerichts in Hamburg im Fall GEMA gegen YouTube ist die GEMA wieder verhandlungsbereit und hofft auf einen "sauberen Vertrag". YouTube bzw. Google hat sich schon seit längerer Zeit eine Rückkehr an den Verhandlungstisch gewünscht, durch die erneute Bereitschaft der GEMA könnte es diesmal endlich eine Einigung geben.
Sowohl die Gema als auch Google sehen sich im Streit um YouTube und Musikvideos auf der Plattform als Gewinner. Das Landgericht in Hamburg urteilte: Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt.
Wie die Süddeutsche heute online berichtet, geht der Streit zwischen Google und der GEMA weiter. Seit einigen Tagen gibt es konkretere Hinweise, weshalb ein Video in Deutschland nicht abgespielt werden darf.
Im Streit um 600 illegal hochgeladene Musik-Videos gab es zuletzt keine Einigung. Das Landgericht Hamburg lehnte eine Schnell-Verfügung der Verwertungsgesellschaft ab und vorerst siegte Google mit seinem Tochterunternehmen YouTube. Nun will die GEMA aber gebraucht von der Empfehlung machen und verklagt Google bzw. YouTube in einem großen Hauptsacheverfahren.
Die Schlammschlacht dürfte jetzt wohl erst richtig Fahrt aufgenommen haben. Nachdem YouTube im letzten Streit gewonnen hatte, setzt die GEMA jetzt alle Hebel in Bewegung - nur damit 600 Videos mit 75 Songs von der Video-Plattform verschwinden. Gleichzeitig ist aber nicht nur die GEMA als Kläger vertreten, sondern auch Nebenkläger: Die GEMA-Partner. Und diese sehen sich relativ optimistisch, ihre Ansprüche geltend zu machen: "Die Gema und ihre Partner halten das Hauptsacheverfahren gegen YouTube für den richtigen Weg", so GEMA-Chef Harald Heker.
Erneut ein Partner ins Boot geholt
Gegen die GEMA stellt sich nicht nur Italien. Auch in Frankreich ist der Widerstand gebröckelt: Die Verwertungsgesellschaft SACEM (Société des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique), die in Frankreich zwar privat agiert aber staatliche Unterstützung bekommt, ist jetzt mit YouTube ins Geschäft gekommen. Demnach kann YouTube bis Ende 2012 von einer Lizenz Gebrauch machen. Dazu Bernard Miyet, CEO bei SACEM: "Diese Vereinbarung zeigt wieder einmal mehr die Bereitschaft von SACEM, die legale Nutzung auch online zu fördern, speziell die Video-Plattformen. Es ist wirklich wichtig für die Künstler, wenn sie online gesehen werden und die Französischen Urheber Geld dafür erhalten, wenn jemand deren Inhalte auf der Seite entdeckt und anzeigt.". Und auch YouTube steht dem ganzen positiv gegenüber, so Christophe Müller: "Wir sind erfreut darüber, dass wir mit SACEM eine Vereinbarung getroffen haben und damit helfen, dass die Mitglieder Geld verdienen und musikalische Talente gefördert werden".
Ob es in Frankreich mit den Finanzen geklappt hat, ist ungewiss. Scheinbar ist aber die GEMA und deren Partner zu keiner Einigung bereit. Andere Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern zeigen ja auch ganz klar, dass man mit YouTube reden kann, wenn man es denn wirklich will.