Vor drei Jahren wurde in der EU das Recht auf Vergessen beschlossen, das Internetnutzern eine einfache Möglichkeit gibt, persönliche Inhalte aus der Suchmaschine zu entfernen. Das Gesetz war damals sehr umstritten, und eine Neuauflage des Verfahrens sorgt nun erneut für Kopfschütteln: Französische Datenschützer fordern, dass Google Links nicht nur lokal sondern tatsächlich global aus den Suchergebnissen entfernen muss - doch das geht dem Unternehmen viel zu weit.
Suchergebnisse für CNIL
Im vergangenen Jahr wurde auf drängen des Europäischen Gerichtshofs das Recht auf Vergessen eingeführt, das es jedem Nutzer in den EU-Ländern erlaubt, Links zu Angeboten und Webseiten zu entfernen die die eigene Privatsphäre angreifen oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Google hält sich zwar an dieses Gesetz, doch das eben auch nur innerhalb der Landesgrenzen: Außerhalb der EU-Länder sind die Links nämlich weiterhin in den Ergebnislisten, wodurch diese weiterhin problemlos zu finden sind. Google hat es nun offiziell abgelehnt, an dieser Tatsache etwas zu ändern und legt sich mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL an.
Im vergangenen Jahr wurde vom Europäischen Gerichtshof das Recht auf Vergessen eingeführt, mit dem sich jeder Nutzer vor Links in der Websuche schützen kann, die die Privatsphäre angreifen. Google und alle anderen in der EU aktiven Suchmaschinen mussten dieses Urteil innerhalb weniger Wochen umsetzen und ein Löschformular Online stellen, mit dem Inhalte entfernt werden können. Doch Google hat dies jeweils nur lokal getan, was dem Unternehmen nun neuen Ärger einbringen könnte.
Anfang des Jahres wurde Google vor einem französischen Gericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Strafe von 150.000 Euro mit Auflagen verurteilt worden. Die Geldstrafe dürfte das Unternehmen mittlerweile bezahlt haben, die Auflage wird derzeit abgeleistet - in Form einer sehr auffälligen Botschaft auf der Startseite.
Seit fast 2 Jahren liegt Google auf Grund der damals neu eingeführten Datenschutzbestimmungen mit den Behörden weltweit im Clinch, und musste teilweise auch schon vergleichsweise hohe Strafen zahlen. Nun wurde das Unternehmen auch von der französischen Datenschutzbehörde CNIL zu einer Höchststrafe und einer noch sehr viel schadhafteren Auflage verdonnert.
Die vor fast einem Jahr eingeführten neuen Datenschutzbestimmungen haben Google bereits eine Reihe von Klagen eingebracht - und auch die europäischen Datenschutzbehörden haben Sanktionen angedroht wenn die Bestimmungen nicht innerhalb einer gesetzten Frist geändert werden. Diese Frist hat Google nun ungenutzt verstreichen lassen.
Die EU-Datenschutzbehörden unter Schirmherrschaft des französischen Ablegers CNIL haben Googles Datenschutzbestimmungen gestern erst für illegal befunden und geben dem Unternehmen nun einige Monate Zeit an diesen zu feilen. Doch in einer ersten Reaktion zeigt sich Google wenig einsichtig.
Wie bereits angedroht, hat die französische Datenschutzbehörde CNIL gestern ihren Bericht über Googles Datenschutzbestimmungen vorgelegt. In diesem Bericht kommt die Behörde zum Schluss dass diese gegen geltendes EU-Recht verstoßen und gibt Google jetzt 3-4 Monate Zeit diese daran anzupassen.
Nicht nur in den USA droht Google großer Ärger, sondern auch in der EU steht ungemach bevor: Die französische Datenschutzbehörde CNIL wird morgen ihren Bericht über Googles neue Datenschutzbestimmungen vorlegen - und dieser wird sehr wahrscheinlich nicht positiv ausfallen.
Die Untersuchung der amerikanischen Regulierungsbehörde FCC im Fall der Cookie-Umgehung gegen Google stehen vor dem Abschluss: Dass Google zu einer Strafe verdonnert wird steht mittlerweile fest, nur über die Höhe wird derzeit noch verhandelt - diese dürfte sich im Bereich von 10 Millionen Dollar befinden.