In der EU wird seit Monaten über ein mögliches Leistungsschutzrecht sowie Uploadfilter diskutiert, die häufig auch mit "Artikel 11" und "Artikel 13" abgekürzt werden. Zwar gab es in den vergangenen Tagen positive Signale GEGEN die umstrittenen EU-Vorgaben, doch damit sind sie noch lange nicht vom Tisch. Google hat nun noch einmal bekräftigt, dass man Google News in Europa einstellen wird, wenn die Gesetze in der aktuellen Form von den Ländern beschlossen werden.
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Die EU-Kommission ist aktuell mit dem Feinschliff des neuen Leistungsschutzrechts beschäftigt, dessen exakter Wortlaut in der kommenden Woche veröffentlicht und dann in jedem einzelnen EU-Land umgesetzt werden soll. Google bereitet sich nun darauf vor und fährt aktuell einige Tests in der Websuche, um herauszufinden, wie die Nutzer auf die fehlenden Informationen reagieren, die ihnen vielleicht bald nicht mehr geliefert werden können.
Es scheint fast so, als wenn in der EU-Kommission aktuell das gesamte Internet zur Debatte steht und viele Dinge reguliert werden müssen, die über viele Jahre problemlos funktioniert haben: Schon bald könnte ein EU-weites Leistungsschutzrecht beschlossen werden, dessen Folgen Google schon einmal vorsorglich klargemacht hat: Google News würde eingestellt werden. Natürlich stellt sich die grundsätzliche Frage, warum und wofür Google überhaupt zahlen soll.
Google News gehört für viele redaktionell gepflegte Webseiten zu den wichtigsten Traffic-Lieferanten, aber dennoch sind die großen europäischen Verlage bekanntlich nicht ganz glücklich - denn sie möchten Geld sehen. Doch Google hat schon vor Jahren klargestellt, dass man nicht bereit ist, auch nur einen einzigen Cent für die kurzen Auszüge zu zahlen. Das führt nun dazu, dass Google erneut ganz offen mit der Abschaltung von Google News droht.
Bereits vor weit über vier Jahren, nämlich im März 2013, wurde das Leistungsschutzrecht in Deutschland eingeführt - aber wirklich geändert hat sich seitdem nichts, zumindest nicht für die Beteiligten Parteien. Und weil es in Deutschland und einigen anderen Ländern schon nicht funktioniert, hat sich die EU-Kommission einfach mal gedacht, dass man das Gesetz gleich europaweit einführen könnte. Wie eine unter Verschluss gehaltene Studie nun aber zeigt, ist das keine gute Idee.
Das mit Spannung erwartete Urteil um das Leistungsschutzrecht am gestrigen Dienstag ist ausgeblieben. Eigentlich hätte das Landgericht Berlin ein Urteil fällen wollen, ob das Leistungsschutzrecht in der aktuellen Form und Umsetzung überhaupt Anwendung finden kann. Doch die Sache war dem LG dann wohl doch zu heiß, so dass man das Verfahren nun an die nächste Instanz - den Europäischen Gerichtshof - weitergegeben hat.
Der Rechtsstreit um das Leistungsschutzrecht ist mittlerweile in das vierte Jahr gegangen und schon in dieser Woche könnte ein neues Kapitel in der unendlichen Geschichte zwischen Google und den deutschen Verlagen geöffnet werden. Am morgigen Dienstag wird das Landgericht Berlin ein Urteil fällen und damit die weitere Richtung des Verfahrens vorgeben. Dabei geht es mittlerweile um einen Streitwert von bis zu 300 Millionen Euro pro Jahr!
Das Leistungsschutzrecht hat in Deutschland mittlerweile eine lange Geschichte und ist nach einem längeren Kleinkrieg zwischen den Verlagen und Google praktisch gescheitert. Und obwohl eigentlich alle Beteiligten mit der aktuellen Situation zufrieden sein könnten, stehen sich die Parteien nun wieder vor Gericht gegenüber und diskutieren über eine Neuformulierung bzw. Konkretisierung des Gesetzes.
Im August 2013 wurde das Leistungsschutzrecht eingeführt, mit dem sich die deutschen Verlage und Publikationen eine neue große und wichtige Einnahmequelle versprochen haben. Doch dabei haben sie die Rechnung ohne Google gemacht. Wie eine Veröffentlichung der VG Media jetzt offen gelegt hat, haben die Verlage bisher eher das Gegenteil erreicht. Statt zusätzlichem Umsatz zu erwirtschaften haben sie einen Millionenverlust eingefahren.
Das Leistungsschutzrecht kann man in Deutschland durchaus als gescheitert bezeichnen, denn es wird praktisch nicht umgesetzt. Google hatte von Anfang an angekündigt, dass man keine Gelder an die Verlage zur Nutzung der Snippets zahlen wird, und die Verlage mussten dem zwangsweise zustimmen um weiterhin in den Suchergebnissen zu bleiben. Eine Klage einiger Verlage gegen diese von Google aufgelegte Regelung dürfte nun vom Landgericht Berlin abgewiesen werden.