Vor einigen Jahren wurde in der EU das Recht auf Vergessenwerden eingeführt, das den Nutzern die Möglichkeit gibt, Inhalte über sich selbst aus Suchmaschinen wie der Google Websuche entfernen zu lassen. Neben den genauen Rahmenbedingungen war ein zentrales Streitthema bisher, ob die Löschung global oder nur in der EU stattfinden muss. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof ein interessantes Urteil gesprochen.
Suchergebnisse für recht auf vergessen
In den ständig aktualisierten Transparenzberichten gibt Google immer wieder einen Einblick in die zur Löschung beantragten Webseiten aus der Websuche. Erst Anfang des Jahres hatte Google bekannt gegeben, dass 2017 erstmals mehr als 1 Milliarde Löschanträge bearbeitet werden mussten. Jetzt wurde ein neuer Bericht veröffentlicht, der einen Einblick in die Statistiken rund um das vor drei Jahren eingeführte Recht auf Vergessen gibt.
Vor drei Jahren wurde in der EU das Recht auf Vergessen beschlossen, das Internetnutzern eine einfache Möglichkeit gibt, persönliche Inhalte aus der Suchmaschine zu entfernen. Das Gesetz war damals sehr umstritten, und eine Neuauflage des Verfahrens sorgt nun erneut für Kopfschütteln: Französische Datenschützer fordern, dass Google Links nicht nur lokal sondern tatsächlich global aus den Suchergebnissen entfernen muss - doch das geht dem Unternehmen viel zu weit.
Vor fast zwei Jahren wurde das Recht auf Vergessenwerden eingeführt und auch Google musste dieses natürlich innerhalb kürzester Zeit umsetzen - wenn auch nur sehr zähneknirschend. Da das Gesetz nur in der EU gilt, hatte Google die Löschung bisher auch nur auf den lokalen Seiten der EU-Länder durchgeführt. Ab sofort werden jetzt auch Geoblocker eingesetzt, mit denen alle Nutzer aus der EU nur noch die zensierten Suchergebnisse zu Gesicht bekommen.
Das im Mai 2014 eingeführte Recht auf Vergessen gehört zu den umstrittensten Internetgesetzen der letzten Jahre und zwingt Google und andere Suchmaschinen dazu, Links auf Webseiten mit persönlichen Inhalten auf Anfrage zu löschen. Zur Zeit gilt dieses Gesetz allerdings nur in der EU, und genau so hat Google dieses auch umgesetzt. Auf Google.com waren auch weiterhin alle Ergebnisse zu finden. Jetzt wird per Geoblocker aber auch auf der US-Webseite gefiltert, so dass Nutzer aus Europa in keiner Version mehr die betroffenen Links sehen können.
Das im vergangenen Jahr eingeführte Recht auf Vergessen kann wohl als das ambitionierteste Projekt der europäischen Datenschützer angesehen werden, denn sie kämpfen einen Kampf gegen Windmühlen. Das Gesetz gibt Privatpersonen die Möglichkeit, jederzeit negative Inhalte über ihre eigene Person aus den Suchergebnissen entfernen zu können - und Google & Co. müssen dieser Forderung auch nachkommen. Doch da dies oftmals auch Medienberichte ausgelöst hat, gehen die Datenschützer nun noch einen Schritt weiter: Sie möchte auch Links zu Artikeln über die Löschung aus den Ergebnissen löschen.
Im vergangenen Jahr wurde auf drängen des Europäischen Gerichtshofs das Recht auf Vergessen eingeführt, das es jedem Nutzer in den EU-Ländern erlaubt, Links zu Angeboten und Webseiten zu entfernen die die eigene Privatsphäre angreifen oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Google hält sich zwar an dieses Gesetz, doch das eben auch nur innerhalb der Landesgrenzen: Außerhalb der EU-Länder sind die Links nämlich weiterhin in den Ergebnislisten, wodurch diese weiterhin problemlos zu finden sind. Google hat es nun offiziell abgelehnt, an dieser Tatsache etwas zu ändern und legt sich mit der französischen Datenschutzbehörde CNIL an.
Im vergangenen Jahr wurde das Recht auf Vergessen in Europa eingeführt und wurde von Anfang an von Google soweit es gesetzlich möglich ist boykottiert - doch am Ende kam man nicht drumherum, das ganze umzusetzen. Bisher gilt dieses Gesetz nur in Europa und die hierzulande gelöschten Ergebnisse sind in anderen Ländern wie etwa den USA auch weiterhin in den Suchergebnissen zu finden - doch das könnte sich bald ändern. Eine Gruppe von US-amerikanischen Aktivisten fordert nun, dass das Recht auf Vergessen auch in den USA eingeführt wird.
Im vergangenen Jahr wurde vom Europäischen Gerichtshof das Recht auf Vergessen eingeführt, mit dem sich jeder Nutzer vor Links in der Websuche schützen kann, die die Privatsphäre angreifen. Google und alle anderen in der EU aktiven Suchmaschinen mussten dieses Urteil innerhalb weniger Wochen umsetzen und ein Löschformular Online stellen, mit dem Inhalte entfernt werden können. Doch Google hat dies jeweils nur lokal getan, was dem Unternehmen nun neuen Ärger einbringen könnte.
Viele Nutzer nutzen gerne die US-Version der Websuche, da diese mehr Funktionen bietet und stets auf dem neuesten Stand ist, während die europäischen Versionen stets hinterher hinken. Bisher konnte die US-Version von der deutschen Seite aus einfach über den Link "Google.com verwenden" aufgerufen werden, doch dieser ist nun seit einigen Tagen verschwunden. Über den Grund gibt es nur Spekulationen, mit einem kleinen Trick kann die amerikanische Websuche aber auch ohne Weiterleitung aufgerufen werden.