Haushalt von verstorbenen Menschen auflösen: So werden Verträge online gekündigt
Der Tod ist unser täglicher Begleiter und am Ende ist er ein Teil des Lebens. Allerdings möchten sich die wenigsten Menschen zu Lebzeiten mit dem Thema Tod beschäftigen, denn die eigene Sterblichkeit anzuerkennen, fällt oftmals nicht leicht. Niemand denkt gerne über den eigenen Tod nach, doch in mancher Hinsicht erscheint dies sinnvoll, denn man kann einige Dinge vorbereiten, um seinen Hinterbliebenen später eine Menge Arbeit abzunehmen. So ist es normalerweise die Aufgabe der Partner, Kinder oder Verwandten, den hinterlassenen Haushalt aufzulösen und die noch bestehenden Verträge des Toten zu kündigen. Keine leichte Aufgabe, und das gilt besonders dann, wenn die Trauer um den Verstorbenen noch sehr frisch ist.
Den Haushalt eines verstorbenen Menschen auflösen: Wer ist verantwortlich?
Wenn ein Mensch stirbt und zuvor alleine gelebt hat, so bleibt ein ganzer Haushalt übrig, welchen es nun nach dem Tod dieser Person aufzulösen gilt. Jedoch stellt sich die Frage, wer für diese Auflösung eigentlich zuständig ist. Sollte die verstorbene Person keinen Lebenspartner gehabt haben, könnten die Kinder des Toten in Verantwortung gezogen werden, die Haushaltsentrümpelung vorzunehmen. Sind auch keine Kinder vorhanden, kommen andere Verwandte infrage. Ist auch dies nicht möglich, könnte ein Nachlassgericht einen Nachlasspfleger einsetzen, welcher die Aufgabe übernimmt, die Wohnung leerzuräumen. Einen Haushalt auflösen lassen im Todesfall ist ein komplizierter Vorgang, wenn nicht genau klar ist, wer die Verantwortung trägt. Ist dieses Thema geklärt, kann man jedoch von professionellen Entrümpelungsfirmen den eigentlichen Akt der Leerung des Wohnraums vollziehen lassen.
Bestehende Verträge von verstorbenen Personen kündigen
Ist die Wohnung der verstorbenen Person leer geräumt, so ist bereits viel geschafft und die Wohnfläche ist frei für andere Interessenten der Immobilie. Aber es gibt im Todesfall für die Hinterbliebenen immer noch genug zu tun. Es gilt beispielsweise, die bestehenden Verträge von einem Verstorbenen zu kündigen, denn Handy-Vertrag, Mietvertrag sowie die Versicherungen würden sonst einfach weiterlaufen. All diese Stellen müssen über den Tod des Vertragspartners informiert werden, sodass es möglich ist, diese Verträge zu kündigen. Für die Hinterbliebenen gilt es natürlich erst einmal, sich einen Überblick zu verschaffen, welche Verträge aktuell bestehen und bei welchen eine Kündigung notwendig ist. Es kann sein, dass man für eine erfolgreiche Kündigung einen Nachweis über den Tod des Vertragspartners benötigt. Dies kann beispielsweise in Form der Todesurkunde geschehen. Um in Erfahrung zu bringen, welche Verträge gekündigt werden müssen, gilt es, die Unterlagen der verstorbenen Person durchzugehen und dann zu entscheiden, wo Handlungsbedarf besteht.
Verträge kündigen: Schwer erkrankte Menschen können Vorsorge treffen
Wenn Menschen an einer schweren Krankheit leiden und wissen, dass sie in absehbarer Zeit sterben werden, so haben sie die Möglichkeit, vorzusorgen, indem sie die ersten Vorbereitungen treffen, um den Hinterbliebenen später eine Menge Arbeit zu erleichtern. Es wäre unter anderem sinnvoll, alle bestehenden Verträge aufzulisten, sodass diese übersichtlich zur Verfügung stehen. Außerdem könnte man beginnen, sich von einigen Dingen im Haushalt zu trennen, wodurch die Entrümpelung später mit weniger Aufwand und Kosten verbunden ist. Diese Schritte fallen natürlich nicht leicht, da man direkt mit dem bevorstehenden Tod konfrontiert wird, aber sie sind eine Chance, um den Angehörigen noch zu Lebzeiten zu helfen.
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