Digitaler Bildungsurlaub: Ist eine Fortbildung im Internet erlaubt?
Sich weiterentwickeln, fortbilden und Neues lernen – es gibt viele Gründe, warum sich Beschäftigte für einen Bildungsurlaub entscheiden. Ist die Weiterbildung beantragt und bewilligt, sollen die Maßnahmen möglichst zeitnah umgesetzt werden – am besten von Zuhause aus und am heimischen Laptop. Doch ist das möglich und was ist zu beachten, damit die Teilnahme anerkannt wird?
Warum ist Bildungsurlaub für jeden Mitarbeiter und jedes Unternehmen von Interesse?
In fast allen Bundesländern ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern bezahlten Bildungsurlaub zu gewähren. Einzige Ausnahmen bilden Bayern und Sachsen. Die Vorteile einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme liegen jedoch klar auf der Hand: Durch die Teilnahme erhalten die Mitarbeiter zusätzliches Wissen, das sie im Arbeitsalltag anwenden können. Jeder Bildungsurlaub hilft, das Wissen zu optimieren, den Arbeitsalltag besser zu bewältigen, Standpunkte zu reflektieren oder in Konfliktsituationen mit Kunden sowie Mandanten souveräner aufzutreten. Viele Teilnehmer lernen in den Bildungskursen neue Gesetze, Anwendungen, Programme sowie Systeme kennen. Es hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorteile, wenn Mitarbeiter regelmäßig einen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Einige Fortbildungsmaßnahmen finden direkt im Unternehmen statt, andere sind extern outgesourct. In nächster Nähe oder in anderen Städten gelegen, kann das Personal für einen oder mehrere Tage an der Fortbildung teilnehmen. Je nach Entfernung zum Arbeits- und Wohnort kann eine An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung der Belegschaft erforderlich sein. Es gibt jedoch ein breitgefächertes Angebot an Bildungsmaßnahmen, das online erfolgen kann. In diesem Zusammenhang sind allerdings ein paar Voraussetzungen zu erfüllen.
In welchen Bundesländern ist Bildungsurlaub im Internet erlaubt?
Es gibt Bundesländer, die einen Bildungsurlaub online am Computer nicht anerkennen. In Zeiten von Corona sind die Richtlinien zwar gelockert worden. Doch nicht jedes Land hat das Bildungsurlaubsgesetz gelockert. In Baden-Württemberg, Berlin oder Brandenburg gibt es keine Anerkennung von virtuellem Bildungsurlaub. Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen oder das Saarland stimmen dem Online-Bildungsurlaub zu. Wichtig ist, dass die Bildungsmaßnahmen den geltenden Voraussetzungen entsprechen und eine ordnungsgemäße Teilnahme bestätigt wird.
Der Bildungsurlaub ist sowohl online als auch offline ernst zu nehmen. Die Mitarbeiter erhalten nach Absolvierung wertvolles Wissen, das sie auch in der Praxis vor Ort anwenden können. Die Fort- oder Weiterbildung ist demnach stets an Teilnahmen gekoppelt und nicht als zusätzlicher Urlaub zu betrachten, in dem Mitarbeiter keine Nachweise erbringen müssen. Seminaranbieter stellen eine Anwesenheit sicher und können belegen, dass eine Interaktion zwischen Kursleiter und Teilnehmern möglich gewesen ist.
Wie kann ich an einem Bildungsurlaub im Internet teilnehmen?
Ebenso wie beim klassischen Bildungsurlaub vor Ort, geht der Online-Teilnahme ein Antrag voraus. Dieser darf nur vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn triftige betriebliche Gründe vorliegen. In der Regel wird der Antrag jedoch bewilligt. Anschließend kann eine Teilnahme vor Ort oder online erfolgen. Der Bildungsurlaub kollidiert jedoch nicht mit dem Jahresurlaub. Für jede Teilnahme erhält das Personal Sonderurlaub. Ist dieser genehmigt, steht der Kurstteilnahme nichts mehr im Weg.
Angestellte können nach der Bewilligung von einem abwechslungsreichen Bildungsurlaubsangebot profitieren. Einige Kurse finden in Seminaren vor Ort in speziellen Räumlichkeiten statt, andere können ganz einfach online wahrgenommen werden. Mit jeder Teilnahme erhalten Mitarbeiter wertvolles Wissen, das sie im Unternehmen umsetzen können. Somit profitiert auch der Arbeitgeber vom Bildungsurlaub und erhält kompetentes Personal, das zum Erfolg des Betriebes beiträgt.
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