Fluggastrechte und Wetterkapriolen: Im Chaos den Durchblick behalten

Reisen ist voller Magie – bis das Wetter Ihnen einen Strich durch die Rechnung macht. Stellen Sie sich vor: Sie sitzen im Terminal, draußen peitscht der Regen, und plötzlich erscheint die gefürchtete Meldung auf der Anzeigetafel: „Cancelled“. Viele Passagiere glauben, bei schlechtem Wetter hätten sie keinerlei Rechte. Aber ist das wirklich so? Tatsächlich hat die EU-Fluggastrechte-Verordnung auch für Ausfälle wegen schlechten Wetters vorgesorgt.


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In diesem Artikel beleuchten wir, warum sich Wetterprobleme nicht automatisch als Ausrede für Airlines eignen, welche Rechte Ihnen als Passagier dennoch zustehen und wie Legal-Tech-Services Ihnen dabei helfen können, im Sturm den Überblick zu behalten.

Was zählt eigentlich als „schlechtes Wetter“?

Regen, Wind, Schnee – viele von uns haben unterschiedliche Vorstellungen davon, was „schlechtes Wetter“ wirklich bedeutet. Laut EU-Verordnung gelten extreme Wetterbedingungen als außergewöhnliche Umstände, wenn sie die Sicherheit des Flugbetriebs gefährden. Beispiele hierfür sind:

  • Starke Stürme oder Orkane: Bei Windgeschwindigkeiten, die das Starten oder Landen unmöglich machen, ist die Sicherheit nicht gewährleistet.
  • Dichter Nebel: Wenn die Sichtweite unter die gesetzliche Mindestgrenze fällt, können Flüge aus Sicherheitsgründen gestrichen werden.
  • Heftige Schneefälle oder Vereisungen: Hier geht es oft nicht nur um die Landebahn, sondern auch um die Enteisung von Flugzeugen, was zu erheblichen Verzögerungen führen kann.

Allerdings: Nicht jede Verspätung oder Annullierung ist automatisch durch das Wetter gerechtfertigt. Ein genauer Blick lohnt sich!

„Höhere Gewalt“ oder Ausrede? Wie Airlines Verantwortung umgehen

Viele Airlines berufen sich bei wetterbedingten Problemen auf „höhere Gewalt“. Doch nicht immer ist diese Begründung rechtens. Laut EU-Verordnung 261/2004 sind Fluggesellschaften verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um Verspätungen oder Ausfälle zu vermeiden.

Beispiele, bei denen Airlines in der Pflicht stehen:

  • Fehlendes Krisenmanagement: Wenn die Airline keine alternativen Flüge organisiert oder nicht ausreichend Personal zur Verfügung stellt, kann das als Nachlässigkeit gewertet werden.
  • Technische Versäumnisse: Wurde die notwendige Enteisung zu spät durchgeführt oder waren Flugzeuge nicht ordnungsgemäß vorbereitet, könnte die Fluggesellschaft haftbar sein.
Ihre Rechte als Passagier: Das steht Ihnen zu

Auch wenn schlechtes Wetter als außergewöhnlicher Umstand gilt, verlieren Sie Ihre Rechte nicht vollständig. Die Airline ist weiterhin verpflichtet, Ihnen Unterstützung zu bieten:

1. Betreuungsleistungen
Bei längeren Wartezeiten müssen Fluggesellschaften Ihnen Folgendes anbieten:

  • Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
  • Unterkunft und Transfers, falls eine Übernachtung notwendig ist
  • Zugang zu Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefon oder E-Mail)

2. Umbuchung oder Rückerstattung
Wenn Ihr Flug annulliert wird, können Sie:

  • Einen Ersatzflug verlangen – entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren, für Sie geeigneten Datum.
  • Erstattung des Ticketpreises beantragen, falls Sie von der Reise zurücktreten möchten.

3. Kein Anspruch auf Entschädigung?
Leider gilt: Für außergewöhnliche Umstände wie Unwetter besteht kein Anspruch auf die pauschale Entschädigung von bis zu 600 €. Dennoch lohnt sich eine Überprüfung Ihres Falls – es gibt immer wieder Situationen, in denen Airlines ihre Verantwortung unterschätzt haben.

Legal-Tech-Services: Ihr Rettungsanker bei Wetterchaos

Angesichts der oft komplexen Rechtslage ist es nicht immer einfach, die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Hier kommen digitale Plattformen wie Flightright ins Spiel. Diese Services prüfen Ihren Fall schnell und unkompliziert, übernehmen die Kommunikation mit der Airline und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte ohne Stress geltend machen können.

Vorteile der Nutzung:

  • Zeitsparend: Sie müssen sich nicht selbst durch juristische Details kämpfen.
  • Erfolgsbasiert: Nur im Erfolgsfall fällt eine geringe Provision an.
  • Professionell: Mit Experten an Ihrer Seite steigt die Chance, dass Ihre Forderungen durchgesetzt werden.
Probleme bei Flügen souverän meistern

Schlechtes Wetter kann Ihre Reisepläne durcheinanderwirbeln, aber das bedeutet nicht, dass Sie sich mit jeder Entscheidung der Airline abfinden müssen. Indem Sie Ihre Rechte kennen und Unterstützung von Experten in Anspruch nehmen, können Sie selbst im größten Chaos einen kühlen Kopf bewahren.




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