Mein Gerät finden: Ein Blick in Googles Tracking-Knigge – Infos zur fairen Nutzung, Regeln und Maßnahmen
Google hat das ‚Mein Gerät finden‘-Netzwerk in vielen Ländern gestartet, kürzlich auch in Deutschland, das es den Nutzern ermöglicht, die registrierten Geräte jederzeit zu lokalisieren – selbst ohne aktive Internetverbindung. Von Anfang an stand der Schutz der Privatsphäre der Nutzer sowie im erweiterten Sinne der Datenschutz im Mittelpunkt der Entwicklung. Jetzt zeigt man die Richtlinien zur fairen Nutzung des Gerätenetzwerks.
Ein globales Gerätenetzwerk, das mehrere Milliarden Geräte miteinander vernetzt und es jederzeit ermöglicht diese aufzuspüren, entspricht vielleicht nicht unbedingt dem Ideal der Privatsphäre und des Datenschutzes. Das weiß man auch bei Google und hat sich daher in Zusammenarbeit mit Apple eine Reihe von funktionellen Einschränkungen einfallen lassen. Dazu gehört unter anderem der Schutz vor unerwünschtem Tracking, dem Google aufgrund der fehlenden Apple-Umsetzung gar den Start des Netzwerks untergeordnet hat. Es wurde um mehr als ein halbes Jahr verschoben.
Doch auch wenn der Schutz vor unerwünschtem Tracking schon recht weit greift und das Stalking von anderen Personen weitestgehend verhindern soll, muss man nach wie vor den Nutzern auch etwas Vertrauen entgegenbringen. Daher hat man die Richtlinien zur fairen Nutzung geschaffen – sozusagen der Knigge für die Nutzung des Netzwerks. Es gibt keine Pflicht, sich daran zu halten und auch keine aktive Kontrolle durch Google oder Apple (zumindest _noch_ nicht), aber im Sinne eines guten Miteinanders sollte man dennoch auf einiges verzichten. Man weist auch darauf hin, dass Stalking eine Straftat darstellen kann.
Mein Gerät finden darf nicht für die folgenden Zwecke genutzt werden, um
- Personen oder fremdes Eigentum zu orten.
- die Anwesenheit oder Nicht-Anwesenheit einer Person an einem Standort ohne deren Wissen und Einwilligung festzustellen.
- anderweitig zu versuchen, durch Verwenden eines Tracker-Tags Informationen zu einer anderen Person ohne deren Wissen und Einwilligung zu erhalten.
Ich denke, das muss nicht weiter ausgeführt werden und ist selbsterklärend.
Nur mit Original-Trackern nutzen
Weiterhin weist man darauf hin, dass das Netzwerk nur mit Smartphones oder autorisierten Trackern verwendet werden darf. Veränderte oder manipulierte Tracker dürfen nicht zum Einsatz kommen. Dazu zählt man vor allem die Tracker, bei denen der Lautsprecher außer Funktion gesetzt oder ausgebaut wurde, sodass es keine Warnung an den getrackten Nutzer geben kann.
Weil bei potenziell mehr als zwei Milliarden Nutzern dennoch der eine oder andere versuchen wird, die Grenzen auszuloten und andere Personen ohne ihr Wissen zu überwachen, hat Google auch dafür vorgesorgt: Sollte man ein solches Verhalten feststellen oder davon Kenntnis erlangen, behält sich Google das Recht vor, den Zugriff auf das Netzwerk oder gar auf das gesamte Google-Konto zu sperren.
Letztes Detail am Rande: Strafverfolgungsbehörden können bei Google zusätzliche Informationen zur Identifizierung von Nutzern für ihre Ermittlungen anfordern. Ob dieser Anforderung dann auch nachgekommen wird, entscheidet sich stets im Einzelfall.
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