Android: Neue Browser- und Suchmaschinen-Auswahl für EU-Nutzer startet in Kürze – alle Infos (Screenshots)
Ab Mitte März gilt in der EU der Digital Markets Act, an den sich auch Google halten und einige Änderungen beim Umgang mit Nutzerdaten und Standarddiensten vornehmen muss. Das wird auch Android und die darauf befindlichen Apps vom Chrome-Browser bis zur Google-Websuche betreffen. Jetzt hat Google gezeigt, wie diese Auswahlmöglichkeiten bei der Einrichtung eines neuen Android-Smartphones aussehen werden.
Die sogenannten „Choice Screens“, bei denen die Nutzer schon bei der Einrichtung eines Geräts bestimmte Produkte und Dienste auswählen können, sind seit Jahren bekannt. Unter Android werden sie schon ab Mitte März, pünktlich zum Inkrafttreten des Digital Markets Act noch einmal etwas umfangreicher. Damit verlängert sich die Einrichtung eines neuen Android-Smartphones um zwei Schritte und die Nutzer müssen erst ihren favorisierten Browser und die favorisierte Suchmaschine heraussuchen.
Browserauswahl
Der Benutzer muss während der Einrichtung auf dem Auswahlbildschirm einen Standardbrowseranbieter auswählen. Wenn ein Benutzer auf dem Auswahlbildschirm einen Browser auswählt, installiert er die Browser-App des ausgewählten Anbieters (falls nicht bereits installiert) und legt den Standardbrowser fest, der verwendet werden soll, wenn ein Benutzer Links von anderen Apps öffnet.
Nutzer können aus einer Reihe von vorgeschlagenen Browser-Apps wählen, wobei nur eine App ausgewählt werden kann, die anschließend installiert wird. Wie üblich unterscheidet sich die Auflistung je nach Land und die Reihenfolge wird zufällig gewählt. Eine Hervorhebung von Google Chrome in irgendeiner Art kann und wird es nicht geben.
Suchmaschinenauswahl
Der Benutzer muss während der Einrichtung auf dem Auswahlbildschirm einen Suchanbieter auswählen. Wenn ein Benutzer auf dem Auswahlbildschirm einen Suchanbieter auswählt, hat dies zur Folge, dass (i) der Suchanbieter in einem Suchfeld auf dem Startbildschirm auf den ausgewählten Anbieter eingestellt wird und (ii) der Standardsuchanbieter in Chrome (sofern installiert) auf den ausgewählten Anbieter festgelegt wird Anbieter und (iii) die Such-App des ausgewählten Anbieters installieren (falls nicht bereits installiert).
Entscheiden sich die Nutzer für Google Chrome oder haben ein Pixel-Smartphone mit dem von Google kontrollierten Pixel Launcher, folgt eine weitere Nachfrage nach der gewünschten Standardsuchmaschine. Hier gelten die gleichen Regeln, dass es weder eine Hervorhebung noch eine Standardsortierung gibt. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass sich die Standardsuchmaschine im Pixel Launcher ändern lässt.
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Beide Änderungen werden spätestens ab Anfang März bei der Einrichtung eines neuen Android-Smartphones zu sehen sein. Vereinzelt wird es schon früher ausgerollt, aber Google wird die vollständige Freischaltung wohl bis zum letzten Tag hinauszögern.
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Letzte Aktualisierung am 2024-11-18 / Bilder von der Amazon Product Advertising API / Affiliate Links, vielen Dank für eure Unterstützung!
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