Wer ist John Smith? Googles Shopping-Bot hinterlässt in den Onlineshops volle Warenkörbe – das steckt dahinter
Google hat sich im Bereich des Onlineshoppings schon mehrfach neu aufgestellt und bietet allen Händlern, eingebettet in die Websuche, eine reichweitenstarke Plattform, um neue Kunden zu gewinnen. Doch weil der Googlebot nicht nur den Angaben der Händler vertraut, sondern selbst Angaben prüft, die Shops analysiert oder Preise aktualisiert, gab es in den letzten Jahren immer wieder merkwürdige Vorgänge. Google hatte diese vor einiger Zeit aufgeklärt und dabei stand eine zentrale Frage im Raum: Wer ist John Smith?
Viele Onlineshops tracken ihre Besucher sehr genau und haben exakte Daten darüber, wer welche Produkte angesehen hat, welche Produkte gerne im Verbund gekauft werden, welche im Einkaufswagen landen und welche vielleicht auch weiter für andere herausfliegen. Wie man dieses System perfektioniert, sieht man seit vielen Jahren bei Amazon und die starken Empfehlungen waren neben dem Service mit Sicherheit einer der Gründe, warum der simple Onlineshop zu einem solchen Giganten aufsteigen konnte.
Vielen Onlineshop-Betreibern ist in der Vergangenheit aufgefallen, dass ein Nutzer namens John Smith immer wieder volle Einkaufswägen hinterlässt, aber nicht zur Kasse geht – und das in vielen Tausend Fällen. John Smith legt mehrere Produkte aller Preisklassen und Kategorien in den Einkaufskorb, checkt aber niemals aus. Typisches Verhalten eines Kunden, der an Produkten interessiert und dann doch nicht kauft. Diese Kunden werden meist besonders genau analysiert, um herauszufinden, warum sie nicht gekauft haben.
Ein John Smith, der teilweise mehrfach täglich die Einkaufswagen füllt und dann wieder verschwindet, ist dabei natürlich nicht unbedingt hilfreich. Und wie sich nun herausgestellt, steckt ein GoogleBot hinter diesem Platzhalternamen, der hierzulande etwa mit Max Mustermann gleichzusetzen wäre.
Google hat nach zahlreichen Diskussionen unter Onlineshopbetreibern bestätigt, dass es sich dabei um einen Bot handelt, der Produkte in den Einkaufswagen legt und bis zum letzten Schritt vor den Checkout geht. Das hat den Zweck, die von den Onlinehändlern hinterlegten Preise zu überprüfen. Dabei will man herausfinden, ob manche sehr günstige Preisangaben machen und am Ende irgendwelche Gebühren draufschlagen oder andere Preise angeben. Ein normaler Vorgang, der im Fall von Google aber sehr große Auswirkungen hatte.
Die Betreiber hätten übrigens gar nicht so überrascht sein und rätseln müssen, denn laut Google stimmen sie mit der Vereinbarung zur Nutzung des Google Merchant Center diesen virtuellen Testeinkäufen zu. Da zeigt sich mal wieder, dass kaum jemand die langen AGBs liegt, selbst wenn es sich um wichtige Geschäftsbeziehungen handelt. Nun können sie allerdings entsprechend reagieren und diesen Namen aus ihren Statistiken tilgen. Hoffentlich kein Nachteil für die Tausenden echten John Smith’s 😉
Ich habe nur wenig Erfahrung rund um den Betrieb eines Onlineshops, könnte mir aber vorstellen, dass Googles Verhalten zumindest problematisch werden kann. Viele Onlineshops reservieren die in den Einkaufswagen gelegten Artikel für einige Zeit, sodass andere Nutzer diese nicht kaufen können. Gerade bei Produkten mit sehr geringem Bestand könnte das dazu führen, dass diese einige Zeit gar nicht verfügbar sind. Die Angaben stammen übrigens aus dem Jahr 2020 und es ließ sich nicht eindeutig herausfinden, ob Google das auch heute noch so handhabt.
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