Die Plattform Google Fonts ist in den letzten zwei Jahren ein wenig in Verruf geraten, denn sie wurde Gegenstand einer riesigen Abmahnwelle – hauptsächlich in Deutschland und Österreich. Jetzt könnte ein wegweisendes Urteil aus Österreich endlich einen Schlussstrich darunter ziehen: Denn nicht nur das Urteil, sondern auch die Begründung des Richters nimmt jeglichen weiteren Abmahnungen den Wind aus den Segeln.
Wir haben hier im Blog bereits mehrfach über die Abmahnwelle rund um Google Fonts berichtet und zu Beginn des Jahres zeichnete sich ab, dass dahinter nur einige wenige Erpresser stecken, denen ihr ganzes Vorhaben um die Ohren geflogen ist. Nach einer weiteren Klage gab es in Österreich nun eine richterliche Einschätzung, die allen weiteren Klagen den Wind aus den Segeln nimmt: Es endete gar damit, dass die Klage zurückgezogen wurde und die Klägerin alle Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Weder ist der Klientin der Nachweis gelungen, dass die Datenweitergabe in die USA überhaupt passiert ist, noch konnte sie nachweisen, worin ihr Schaden konkret liegen sollte.
Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass Google die Daten an US-Server weiterleitet, was der Dreh- und Angelpunkt der Abmahnwelle ist. Außerdem konnte sie nicht nachweisen, welchen Schaden sie dadurch erlitten haben will. Dazu kommt, dass natürlich auch diese Abmahnwelle ohne persönlichen Aufruf der Webseiten ablief und Zehntausende URLs vollautomatisch aufgerufen wurden. Ich denke, dass man diese Einschätzung durchaus als Präzedenzfall sehen kann und eine weitere Abmahnwelle nicht zu befürchten ist.
» Alle Infos zur Google Fonts-Abmahnwelle