Die Plattform Google Fonts erfreut sich seit Jahren großer Popularität und hat unter anderem durch die Möglichkeit zur externen Einbindung von Schriftarten in Webseiten eine sehr hohe Reichweite. Das war in jüngster Zeit allerdings problematisch, denn im vergangenen lief eine große Google Fonts-Abmahnwelle, die erst einmal gestoppt sein dürfte. Ein Anwalt, der mehrere zehntausend solcher Briefe verschickt hat, gibt auf und beklagt Angriffe auf seine Person.
In unzähligen Webseiten sind Google-Dienste eingebunden, die Webmastern und zum Teil auch Nutzern einiges erleichtern sollen: Google Analytics, Google Tag Manager, Google-Werbung, die von Google gehosteten APIs (allen voran jQuery) und auch Google Fonts. Letztes ermöglicht es Webmastern, die bei Google Fonts gehosteten Schriftarten einfach einzubinden, was sehr bequem umzusetzen ist. Nutzer profitieren nur indirekt davon, dass die Schriftarten im Browser-Zwischenspeicher bleiben und nicht immer neu geladen werden müssen, was bei heutigen Geschwindigkeiten allerdings nicht spürbar ist.
Diese bequeme Einbindung hat dafür gesorgt, dass Google Fonts auf unzähligen Webseiten zu finden ist, dieses externe Laden oftmals aber nicht bei der DSGVO-Zustimmung beachtet wird. Viele Webseiten binden externe Dienste nur nach Zustimmung der Nutzer ein (jeder kennt diese Banner), vergessen dabei aber Google Fonts zu erwähnen, abzudecken oder das Laden zu verhindern. Weil das vor allem kleineren und privaten Webseiten passiert, kursiert seit längerer Zeit eine riesige Abmahnwelle, die glücklicherweise in den letzten Monaten aber deutlich abgeebbt ist.
Spät aber doch hat Google offiziell darauf reagiert und Betroffenen einige gute Argumente an die Hand gegeben, um sich gegen solche Abmahnungen zu wehren. Gleichzeitig dürften die Anwälte bemerkt haben, dass dieses vermeintlich lukrative (und moralisch fragwürdige) Geschäft, auch seine Schattenseiten hat. Jetzt wird der zweite Fall bekannt, in dem es für die Abmahnanwälte nach hinten losging.
Ein österreichischer Abmahnanwalt hat im Auftrag seiner Mandantin mehrere zehntausende Abmahnschreiben (!) an Webmaster versendet und diesen die übliche Geldforderung in Höhe von 190 Euro beigelegt. Das Muster war immer dasselbe, denn die Mandantin hat wohl versehentlich die mehreren zehntausend Webseiten besucht und wurde durch die Google Fonts-Einbindung unwissentlich geschädigt. Dürfte eine fleißige Surferin gewesen sein, denn so viele Webseiten muss man erst einmal finden und versehentlich ansteuern. Ironie aus.
Der Abmahnanwalt fand es wohl nicht auffällig und versendete mit blinkenden Euro-Zeichen in den Augen die Abmahnungen. Das hat dazu geführt, dass dieser bedroht und auch persönlich angegriffen wurde. Es heißt „Dieser Shitstorm hat dazu geführt, dass vor meiner Kanzlei randaliert wurde, dass mir mehrfach die Reifen aufgestochen wurden“, „Ich konnte mein Handy über einen Monat nicht verwenden, weil ich ständig angerufen wurde und wieder aufgelegt wurde“, „Schlägertypen haben mir aufgelauert“ und nicht nur sein Webhoster, sondern auch sein Steuerberater und seine Bank haben ihm gekündigt.
Offenbar bereut der junge Anwalt (bekam erst 2019 nach 16 Semestern die Zulassung) seine „Tat“, dürfte sich aber nur schwer rehabilitieren. Persönliche Angriffe in dieser Form gehen natürlich überhaupt nicht und sind weit über das Ziel hinanusgeschossen. Aber vielleicht hält dieser Bericht sowie der kürzliche Bericht über Ermittlungen gegen die Erpresser andere Kollegen davon ab, ähnliche Wellen zu starten…
Letzte Aktualisierung am 2024-12-04 / Bilder von der Amazon Product Advertising API / Affiliate Links, vielen Dank für eure Unterstützung!