Unternehmensnachfolge: Das ist zu beachten
Der Mittelstand in Deutschland steht vor großen Problemen. Bis zum Jahr 2025 sollen laut einer KfW-Studie knapp 840.000 Inhaber von kleinen- und mittelständischen Unternehmen in Pension gehen. Mehr als die Hälfte hat derzeit keinen Nachfolger. Knapp die Hälfte aller Unternehmen plant eine familiäre Unternehmensnachfolge. Der Rest sucht innerhalb des Unternehmens oder extern nach einem geeigneten Nachfolger. Je nachdem können sich bei der Nachfolge unterschiedliche Probleme ergeben. Doch worauf ist bei einer Unternehmensnachfolge zu achten?
Geplante, ungeplante und unerwartete Übergabe
Bei der Unternehmensnachfolge wird zwischen verschiedenen Formen unterschieden, die alle unterschiedliche Probleme mit sich bringen können. Bei der geplanten Übergabe wird rechtzeitig nach einem Übernehmer gesucht, es gibt eine Übergabephase und alle wissen Bescheid. Die ungeplante Übergabe kann eintreten, wenn der Inhaber beispielsweise das Unternehmen plötzlich nicht weiterführen möchte oder es zu Streitigkeiten kommt. Meist bleiben nur wenige Monate zur Übergabe und es liegt keine klare Nachfolgeregelung vor. Unerwartet ist eine Übergabe dann, wenn der Inhaber plötzlich das Unternehmen des Todes wegen oder aufgrund einer Krankheit nicht weiterleiten kann.
Übergabe in drei Phasen
Unternehmen werden überwiegend familienintern übernommen. Möglich ist auch die interne Übergabe an beispielsweise treue Mitarbeiter oder an externe Käufer. Eine Übergabe läuft normalerweise in drei Phasen ab. In der ersten Phase findet die Vorbereitung und Planung der Übergabe statt. In der zweiten Phase werden rechtliche und vertragliche Schritte durchgeführt und der Übergabeprozess eingeleitet. Als Letztes wird das Unternehmen übertragen und Mitarbeiter sowie Lieferanten und weitere Partner über den Wechsel informiert. Je nachdem, wie die Übergabe erfolgt, bleibt mehr oder weniger Zeit für diese Phasen. Gerade die Planung der Übergabe kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Das gilt speziell für externe Übernahmen, wenn sich Übernehmer und Übergeber erst kennenlernen müssen.
Psychologische und soziale Komponente
Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Nachfolge haben viele Inhaber ein Gefühl von Verlustängste und fühlen sich verdrängt. Gerade in Familienunternehmen kann für sie das Gefühl entstehen, dass sie unersetzbar sind, was eine Unternehmensnachfolge deutlich erschwert. Bei einer geplanten Übernahme sollte genügend Zeit für die Planung der Übernahme eingerechnet werden. Gerade auch die psychologischen und sozialen Komponenten dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Beziehungen zwischen dem Inhaber und Kunden, Lieferanten und Finanzpartner sind sehr wichtig und müssen in den Nachfolgeprozess miteinbezogen werden. Über einen geplanten Wechsel sollten insbesondere die Mitarbeiter eines Unternehmens informiert werden. Mögliche Probleme und Sorgen sollten rechtzeitig geklärt werden.
Gemeinsame Zeit der Führung
Als Nachfolger eines Unternehmens ist es wichtig, Vertrauen zu allen Parteien aufzubauen. Nichts ist schlimmer als der Verlust von wichtigen Mitarbeitern, Lieferanten oder Finanzpartnern. Bei einer Übernahme sollte beachtet werden, dass der neue Inhaber genügend Zeit hat, sich mit dem Unternehmen und den Abläufen vertraut zu machen. Eine offene Kommunikation und gemeinsame Zeit der Führung tragen zum Erfolg bei. Eine kurze Einarbeitungsphase kann dazu führen, dass dem Nachfolger wichtiges Wissen und Know-how zum Führen des Unternehmens fehlt. Schwierig kann es werden, wenn Kompetenzen überschritten werden und es zum Streit kommt. Bei familieninternen Übernahmen kommt es häufig zu Streitigkeiten, die die Übergabe kompliziert machen.
Übertragen von Eigentum und Nutzungsrechten
Sind sich der Inhaber und Nachfolger über die Übernahme einig geworden, kommt es zum Aufsetzen des Kaufvertrages. Wichtig ist, dass alles an Eigentum übertragen wird. Dazu gehören Patente, Markenrechte, Lizenzrechte, Kooperationsverträge und Weiteres. Mietverträge können nach Absprache mitübernommen werden. Der Nachfolger haftet bei einer Firmenfortführung für alle bis dahin begründeten Verbindlichkeiten. Weiter kann sich eine Haftung für Steuerschulden und Garantieleistungen für bereits ausgelieferte Produkte und Leistungen ergeben.
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