Die Plattform Google Fonts erfreut sich großer Popularität und hat unter anderem durch die Möglichkeit zur externen Einbindung von Schriftarten in Webseiten eine sehr hohe Reichweite – die in jüngster Zeit allerdings problematisch ist. Seit einigen Monaten läuft eine große Google Fonts-Abmahnwelle, die nun erst einmal gestoppt sein dürfte: Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nun mehrere Durchsuchungsbeschlüsse sowie zwei Arrestbeschlüsse gegen die Hintermänner vollstreckt.
In unzähligen Webseiten sind Google-Dienste eingebunden, die Webmastern und zum Teil auch Nutzern einiges erleichtern sollen: Google Analytics, Google Tag Manager, Google-Werbung, die von Google gehosteten APIs (allen voran jQuery) und auch Google Fonts. Letztes ermöglicht es Webmastern, die bei Google Fonts gehosteten Schriftarten einfach einzubinden, was sehr bequem umzusetzen ist. Nutzer profitieren nur indirekt davon, dass die Schriftarten im Browser-Zwischenspeicher bleiben und nicht immer neu geladen werden müssen, was bei heutigen Geschwindigkeiten allerdings nicht spürbar ist.
Diese bequeme Einbindung hat dafür gesorgt, dass Google Fonts auf unzähligen Webseiten zu finden ist, dieses externe Laden oftmals aber nicht bei der DSGVO-Zustimmung beachtet wird. Viele Webseiten binden externe Dienste nur nach Zustimmung der Nutzer ein (jeder kennt diese Banner), vergessen dabei aber Google Fonts zu erwähnen, abzudecken oder das Laden zu verhindern. Weil das vor allem kleineren und privaten Webseiten passiert, kursiert seit einiger Zeit eine riesige Abmahnwelle.
Erst kürzlich hat Google offiziell darauf reagiert und Betroffenen einige gute Argumente an die Hand gegeben und jetzt ist der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wohl ein größerer Schlag gegen die Erpresser gelungen. Man hat Hausdurchsuchungen bei einem Anwalt sowie seinem Mandanten in mehreren Städten durchgeführt und die beiden Verdächtigen mit Arrestbeschlüssen in Höhe von 346.000 Euro belegt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden Beschuldigten wegen Erpressung in mindestens 2418 Fällen. Knapp 2000 abgemahnte Webmaster haben den Betrag von 170 Euro wohl bezahlt, um ein angedrohtes Gerichtsverfahren zu vermeiden – zu dem es gar nicht gekommen wäre. 420 Abgemahnte haben nicht gezahlt und die Erpresser angezeigt, woraufhin es nun zu dieser Durchsuchung gekommen ist. Vorgeworfen wird ihnen sowohl die Erpressung als auch die Behauptung falscher Tatsachen.
So hätten die angedrohten Forderungen gerichtlich nicht durchgesetzt werden können, was den Beschuldigten bewusst gewesen ist. Man nutzte diese Drohung als Druckmittel, um eine schnelle Zahlung der Opfer zu erhalten. Der Mandant hat wohl eine Software entwickelt, mit der Webseiten mit extern eingebundenen Google Fonts-Schriftarten automatisch aufgespürt werden konnten. In vielen Fällen soll die angeblich geschädigte Person gar nicht auf der Webseite gewesen sein. In anderen Fällen entbehrte die Forderung jeglicher Grundlage. Wurde die Webseite dennoch besucht, nur um eine Weitergabe der IP-Adresse in die USA auszulösen, hätten sie dem faktisch zugestimmt, sodass keine Verletzung mehr vorlag.
Lest euch den Pressebericht der Berliner Staatsanwaltschaft einmal durch, es ist verständlich geschrieben und hält viele Details bereit. Für Webmaster ein kleines Weihnachtsgeschenk und jeder erwischte gewerbliche Abmahner ist einer weniger. Dennoch ist die „Gefahr“ nicht gebannt und wer es bisher nicht getan hat, dem ist dringend zu raten, Google Fonts nicht mehr extern, sondern lokal einzubinden.
Letzte Aktualisierung am 2024-11-04 / Bilder von der Amazon Product Advertising API / Affiliate Links, vielen Dank für eure Unterstützung!