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Google Maps: Bundeskartellamt kündigt Verfahren an – muss Google die Kartenplattform freigeben? (Update)

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Google hat mit einigen Produkten einen solchen hohen Marktanteil erreicht, dass man immer wieder in den Fokus von Kartellbehörden gerät – bekanntlich auch mehrfach in Deutschland. Jetzt hat das Bundeskartellamt angekündigt, die Kartenplattform Google Maps unter die Lupe zu nehmen. Man wolle herausfinden, ob die Nutzung der Kartendienste in Kombination mit Produkten der Konkurrenz eingeschränkt wird. UPDATE: Mehr Informationen und die möglichen Folgen.


Google Maps dürfte für viele Nutzer zur Standardlösung für mehrere Anwendungsbereiche gehören. Von den Karten über die Adressensuche bis hin zu Bewertungen oder den Streetview-Ansichten. Keine andere Kartenplattform bietet einen solch großen und breit aufgestellten Funktionsumfang, sodass der sehr hohe Marktanteil kaum verwunderlich ist. Doch genau das lässt Google Maps nun in das Visier des Bundeskartellamts geraten.

Das Bundeskartellamt hat angekündigt, dass man Hinweisen nachgeht, laut denen Google Maps die Kombination der einzelnen Dienste mit anderen Kartenprodukten der Konkurrenz einschränkt. Das sagt schon aus, dass es da wohl Beschwerden von der Konkurrenz gab, denn woher sollten die Hinweise sonst stammen? Dass es eine Art von Einschränkung gibt, wird man nicht lange recherchieren müssen. Ob das aber der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung entspricht, wird man wohl einordnen müssen.

Konkret geht es wohl darum, dass andere Kartenplattformen nicht die Streetview-Bilder einbinden oder die Google Maps Suchfunktion verwenden können. Das ist faktisch korrekt, aber aus meiner naiven Sicht stellt sich die Frage, warum Google diese sehr teuer aufgebauten Datenbanken für andere Unternehmen öffnen sollte. Mögliche Marktbeherrschung hin oder her, aber diese Maps-Stärken der Konkurrenz anbieten zu müssen (womöglich auch noch kostenlos) kann nicht das Ziel sein.




Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
Google unterliegt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einer verschärften Missbrauchsaufsicht. Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden. Wir werden jetzt u.a. prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen. Das Verfahren steht in einer Reihe weiterer Verfahren, die wir gegen Google und andere Digitalkonzerne wie Apple, Amazon und Meta/Facebook auf der Basis des § 19a GWB führen oder bereits abgeschlossen haben.

Die Ansichten der Kartellbehörde und von Google dürften in dieser Angelegenheit naturgemäß weit auseinandergehen. Schlussendlich setzt die Behörde am längeren Hebel, wenn das aber zur Folge hätte, dass Google die eigene Datenbank oder die Streetview-Bilder gewissermaßen für die Konkurrenz freigeben muss, könnte das schwerwiegende Konsequenzen haben. Wir erinnern uns an den seit über zehn Jahren andauernden Streetview-Boykott. Ich denke, dass Google beispielsweise Streetview einfach in Deutschland vollständig abschalten würde. Wir wollen mal nicht den Teufel an die Wand malen, aber hoffentlich läuft das Verfahren nicht in die falsche Richtung.

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[golem]


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