Niemand lebt ewig, daran ist leider nicht zu rütteln. In der heutigen Zeit sollte man daher den eigenen Nachlass nicht nur für materielle Besitztümer regeln, sondern auch für die digital in der Cloud abgelegten Daten. Google bietet mit dem Kontoinaktivität-Manager eine sehr einfache Möglichkeit, festzulegen, was mit den Daten nach dem Ableben geschehen soll. Unabhängig von Alter und Gesundheitszustand sollte jeder Nutzer dort einmal hereinschauen.
Im Laufe eines Lebens sammeln sich unzählige Dinge an, sowohl materiell als auch digital. Doch weil das letzte Hemd keine Taschen hat, kann man nichts davon mitnehmen und muss es in andere Hände legen. Digital sammeln sich je nach Online-Nutzung Unmengen an Daten an, die auf den Servern rund um die Welt für die Ewigkeit gespeichert werden: E-Mails, Fotos, Dokumente, Kontakte, Nachrichten und viele viele weitere Dinge. Was soll nach dem Ableben damit passieren? Google lässt euch darüber die Kontrolle.
Mit dem Kontoinaktivität-Manager könnt ihr die Parameter nach dem Eintreten der Inaktivität sehr genau festlegen. Ab wann soll das Konto als inaktiv gelten? Was soll mit den Daten passieren? Wer soll benachrichtigt werden und wer soll möglicherweise Zugriff auf die Daten haben? All das lässt sich dort in wenigen Schritten festlegen und dauerhaft im Konto hinterlegen. Nutzen müsst ihr das nicht, aber selbst ohne eigene Einstellungen wird Google eure Daten nicht ewig aufbewahren.
Sobald ein Google-Konto für einen langen Zeitraum inaktiv ist und auch die zahlreichen Benachrichtigungen im Vorfeld nicht beantwortet werden, tickt die Uhr und die Daten werden irgendwann unwiederbringlich gelöscht. Das lässt sich nicht verhindern, doch mit dem Kontoinaktivität-Manager könnt ihr festlegen, was in der Zwischenphase geschehen soll.
Ab wann soll das Konto als inaktiv gelten?
Ihr könnt selbst festlegen, ab wann euer Konto als inaktiv eingestuft werden soll. Der Wert kann zwischen drei Monaten und 18 Monaten liegen. Drei Monate sind vielleicht ein wenig kurz, aber 18 Monate auch ein wenig lang. Jegliche Aktivität im Google-Konto, sei es nur die Nutzung des Smartphones, lässt diesen Zeitraum von vorn beginnen. Es ist also praktisch ausgeschlossen, dass ihr diesen Zeitraum von drei Monaten – wenn ihr am Leben seid – irgendwie verpasst.
Was man vielleicht bedenken sollte: Habt ihr vor, anderen Personen nach eurem Ableben den Zugriff auf manche Daten zu gewähren, solltet ihr einen passenden Zeitraum wählen. Je nach Wichtigkeit der Daten können drei Monate schon sehr viel sein. Ich persönlich würde es aber nicht viel länger wählen. Entscheidet ihr euch für 18 Monate, erhalten eure Liebsten erst eineinhalb Jahre nach eurem Tod Zugriff auf die Daten. Ob eine solch späte „Erinnerung“ nach der Trauerphase klug ist, muss jeder selbst wissen. Es kann eine schöne Erinnerung sein, aber auch alte Wunden aufreißen. Ist kein schönes Thema, für niemanden, aber sollte bedacht werden.
Erinnerungen vor der eintretenden Inaktivität
Spätestens einen Monat vor dem Eintreten der Inaktivität werdet ihr von Google auf mehreren Kanälen informiert. Per E-Mail und SMS. Ihr könnt es also kaum verpassen. Die Erinnerungen werden mehrfach verschickt. Erst nachdem diese Phase vorüber ist, geschieht überhaupt etwas.
Wer soll benachrichtigt werden und Zugriff erhalten?
Ihr könnt bis zu 10 Personen festlegen, die über die eingetretene Inaktivität informiert werden. Diese erhalten eine sehr profane E-Mail, dass ihr Google beauftragt habt, diese Person über das Eintreten der Inaktivität zu informieren. Es ist nicht von einem möglichen Todesfall oder ähnlichem die Rede. Es lässt sich festlegen, ob diese Personen mit Versenden dieser E-Mail Zugriff auf bestimmte Daten erhalten sollen.
Entscheidet ihr euch für die Datenfreigabe, könnt ihr sehr genau festlegen, was freigegeben werden soll. Ihr erhaltet eine lange Liste mit Google-Produkten und könnt einzelne Dienste auswählen oder abwählen. Es ist also möglich, alle Bilder aus Google Fotos freizugeben, aber dennoch eure E-Mails dauerhaft mit ins Grab zu nehmen. Auch jede andere Konstellation ist möglich, vollkommen unabhängig vom Zusammenspiel der Dienste. Die digitalen Erben haben drei Monate Zugriff auf die Daten, bevor diese anschließend endgültig und ohne weiteren Aufschub gelöscht werden.
Sollen die Daten gelöscht werden?
Schlussendlich könnt ihr noch festlegen, ob nach Eintreten der Inaktivität das Konto gelöscht werden soll. Habt ihr anderen Personen den Zugriff gewährt, verlängert sich der Zeitraum um drei Monate. Spätestens dann ist aber Schluss. Entscheidet ihr euch für die Löschung, wird ALLES unwiderruflich gelöscht, das ihr jemals auf die Google-Server geschaufelt habt. Das gilt sogar für YouTube-Videos oder Blogbeiträge. Entscheidet ihr euch gegen die Löschung, ist das allerdings nur ein temporärer Zustand. Google behält sich schon seit langer Zeit das Recht vor, ein inaktives Konto nach frühestens zwei Jahren löschen zu können. Es ist also nicht so, dass ihr die Daten für die Ewigkeit bzw. für die Dauer des Bestehen des Unternehmens Google speichern könnt.
Ein digitales Vermächtnis ist bei Google kaum möglich
Manchen Menschen ist es wichtig, ein Vermächtnis zu hinterlassen – in welcher Form auch immer. Bei Google ist das allerdings nicht möglich, denn alle mit euch verbundenen Daten werden nach Ablauf der Inaktivität gelöscht. Wart ihr erfolgreicher YouTuber, werden auch alle Videos gelöscht. Wart ihr erfolgreicher Blogger, wird auch der Blog gelöscht. Bei Daten, die für die Öffentlichkeit bestimmt waren, halte ich das persönlich für ein wenig unglücklich.
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Nehmt euch einmal zwei Minuten Zeit und schaut die Einstellungen im Kontoinaktivität-Manager an. Sicher ist sicher und kann für eure Liebsten im traurigen Fall eine Erleichterung sein. Immer wieder hört man von Fällen, in denen Angehörige mit Google und auch anderen Unternehmen um die Daten streiten, aber in den allermeisten Fällen keinen Zugriff erhalten.