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Wie wähle ich Bundestagswahl 2021: Google-Doodle erinnert an die Wahl und beantwortet viele Fragen

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Es ist soweit: Am heutigen 26. September findet die Bundestagswahl 2021 statt und natürlich erinnert Google auch in diesem Jahr wieder alle Nutzer mit einem sehr einfachen Doodle daran, ihr Kreuzchen zu machen. Dabei verweist man heute nicht nur auf die Wahl selbst, sondern beschreibt auch, welche Möglichkeiten die Deutschen zum Wählen haben. Vielleicht ein bisschen spät.


Das heutige Google-Doodle zur Bundestagswahl 2021 ist sehr generisch gehalten und sieht alle vier Jahre etwas gleich aus – übrigens ist das rund um die Welt nicht anders. Wir sehen heute den dominanten Google-Schriftzug, dessen zweites ‚o‘ durch die Wahlurne ersetzt wurde, in der man den Zettel mit den Kreuzchen einwerfen kann. Um den Bezug zu Deutschland herzustellen, hat man heute die Flagge auf die Urne gedruckt.

Der Link hinter dem Doodle führt heute zur Suchanfrage Wie wähle ich Bundestagswahl 2021. Also eine recht konkrete Frage, die in den Suchergebnissen dann auch recht umfangreich beantwortet wird. Dazu gibt es den folgenden kurzen Text sowie eine ganze Reihe weiterer Fakten.

Die Fakten bzw. Antworten auf die Fragen stammen direkt vom Bundeswahlleiter und sind somit nicht von den Algorithmen entstanden, sondern von Google redaktionell eingepflegt worden. Wer noch Fragen hat, könnte darin möglicherweise die Antworten finden. Schaut euch auch das Google Trends-Portal zur Bundestagswahl 2021 an.




Heute wird sich die erste Tendenz zeigen, wer Deutschland nach 16 Jahren Angela Merkel in Zukunft regieren soll. Weil es mittlerweile wieder denkbar knapp zugeht, könnte es aber noch Wochen oder gar Monate dauern, bis die neue Regierung steht bzw. wir wissen, wer der nächste Bundeskanzler oder die nächste Bundeskanzlerin wird.

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 und Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG). Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt.

Für die Wahl bekommen alle wahlberechtigten Bürger per Post eine Wahlbenachrichtigung, in der der Ort ihres Wahllokals und der Zeitpunkt der Wahl genannt wird. In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht wie in einigen anderen Staaten. Im Wahllokal weist sich der Wähler durch seine Wahlbenachrichtigung aus und muss auf Verlangen seinen Personalausweis bzw. Reisepass vorweisen können. Die Wahlhelfer teilen die amtlichen Wahldokumente (Stimmzettel) aus. Auf dem Stimmzettel kreuzt der Wähler in einer Wahlkabine, sodass niemand es sehen kann, den gewünschten Direktkandidaten (Erststimme) und die gewünschte politische Partei oder Vereinigung an (Zweitstimme).

In Deutschland finden Wahlen in der Regel sonntags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr (Öffnung und Schließung des Wahllokals) statt. Die Wahllokale werden meistens in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Sporthallen, Rathäusern eingerichtet. Möchte der wahlberechtigte Bürger nicht persönlich im Wahllokal wählen (z. B. bei Abwesenheit oder Krankheit), so kann er seine Stimmen per Briefwahl abgeben, die nach Erhalt der Wahlberechtigung beantragt werden kann.


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[Wikipedia]


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