Android: Neue Einschränkungen im Google Play Store – irreführende Icons und Beschreibungen sind verboten
Google räumt im Play Store auf und zieht die Daumenschrauben für App-Entwickler weiter an: Nachdem in den vergangenen Jahren viele Zugriffsrechte eingeschränkt und Möglichkeiten untersagt wurden, setzt man nun auch beim App-Listing an. Seit wenigen Tagen gelten strenge, aber nachvollziehbare, Regeln für App-Bezeichnungen sowie das App-Icon. Manche Entwickler könnten ins Rotieren kommen.
So streng wie die Richtlinien für die Features unter der Haube sind, so lax ist Google bisher im Play Store vorgegangen: Zwar wurden unpassende Apps stets entfernt (dank der Algorithmen häufig auch unberechtigterweise), doch die Darstellung der App war bisher mit nur sehr wenigen Regeln verbunden. Das hat sich nun geändert, denn seit dem 1. Juni möchte man die folgenden Dinge ändern bzw. nicht mehr akzeptieren:
Irreführendes Ranking
- Das App-Icon darf kein Ranking mehr enthalten, so wie etwa „#1 App“.
- Auch die Entwickler-Bezeichnung darf kein solches Ranking mehr enthalten. Könnte bei einigen Unternehmensnamen sicherlich zu Diskussionen führen.
- Natürlich darf auch die App-Bezeichnung kein Ranking mehr enthalten. Das dürfte wohl zu den meisten Diskussionen und fälschlichen Sperrungen führen.
Irreführendes Preisversprechen
- Das App-Icon darf keinen Preis oder eine Aktion enthalten.
- Die Entwickler-Bezeichnung darf nicht suggerieren, dass etwas Gratis oder vergünstigt ist.
- Die App-Bezeichnung darf keine Informationen zu einem möglichen Preis enthalten. Auch hier dürfte es wieder große Diskussionen geben, denn wie viele Massen an Apps tragen das Wörtchen „free“ oder Ähnliches im Namen.
Irreführende Play Store-Elemente
- Das App-Icon darf keine Aufforderung zum Update oder einer ähnlichen über den Play Store abgewickelten Aktion enthalten.
- Die App-Bezeichnung darf keine Aufforderung zu einer Aktion enthalten.
Emojis und Sonderzeichen
- Die App-Bezeichnung darf keine WÖRTER IN GROSSBUCHSTABEN mehr enthalten, außer es handelt sich um eine eingetragene Marke, die so geschrieben wird.
- Die App-Bezeichnung darf keine Emojis oder Emoticons enthalten.
- Die Entwickler-Bezeichnung darf keine Emojis oder Emoticons enthalten.
Der perfekte App-Eintrag
Oben seht ihr, wie sich Google einen perfekten App-Eintrag vorstellt. Motiviert auf den ersten Blick natürlich weniger zum Klicken, aber das ist natürlich auch genau Sinn und Zweck der ganzen Sache. Schlussendlich sollen wieder Dinge wie Downloadzahlen und Bewertungen auf Basis der App-Qualität im Mittelpunkt stehen und nicht die grafischen Raffinessen der Entwickler. Sicherlich eine gute Sache, die vielleicht auch auf ein kommendes Play Store-Redesign hindeutet.
Diese neuen Richtlinien gelten seit dem 1. Juni und werden ab diesem Tag durchgesetzt. Neue und aktualisierte Apps müssen sich an diese Richtlinien halten. Bereits bestehende, ältere Apps, wurden mit dem 1. Juni aus jeglichen Promotions herausgenommen und auch nicht als App-Tipps vorgeschlagen. Auch die Vorschaubilder müssen entsprechend einige Bedingungen erfüllen, allerdings ist man an dieser Stelle noch nicht ganz so streng und spricht erst einmal die Empfehlung aus, sinnvolle und keine irreführenden Vorschaubilder zu verwenden.
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