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Fitbit: EU-Kommission genehmigt Übernahme durch Google – mit zahlreichen Datenschutz-Auflagen

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Anfang November 2019 hatte Google die Übernahme von Fitbit angekündigt, die das stagnierende Wearable-Geschäft des Unternehmens endlich anschieben soll – doch seitdem stieß man auf sehr viel Widerstand. Nun hat die EU den Deal im Wert von 2,1 Milliarden Dollar unter einigen harten Auflagen genehmigt. Google muss einige Zugeständnisse machen, kann die Übernahme aber noch immer nicht unter Dach und Fach bringen.


Die EU und einige weitere Behörden rund um die Welt haben sich sehr viel Zeit gelassen, die Fitbit-Übernahme unter die Lupe zu nehmen und nun scheint der Weg fast frei zu sein: Die EU-Kommission erlaubt die Übernahme unter den Voraussetzungen, dass Google die Fitnessdaten der Nutzer nicht für das Werbeprofil verwendet und eine Möglichkeit schafft, die Verknüpfung der Fitbit-Daten mit anderen Google-Produkten wie Google Maps oder YouTube zu verhindern.

Wir können die geplante Übernahme von Fitbit durch Google genehmigen, da die Verpflichtungen gewährleisten, dass der Markt für tragbare Geräte und die im Entstehen begriffene Branche der digitalen Gesundheit offen und wettbewerbsbestimmt bleiben. Durch die Verpflichtungen wird festgelegt, wie Google die erhobenen Daten für Werbezwecke nutzen kann, wie die Interoperabilität zwischen konkurrierenden tragbaren Geräten und Android-Smartphones gewährleistet wird und wie die Nutzer Gesundheits- und Fitnessdaten auch in Zukunft weitergeben können, wenn sie sich dafür entscheiden.

Google muss eine ganze Reihe von Auflagen für mindestens zehn Jahre erfüllen und dies von einem Treuhänder überwachen lassen müssen, der weitreichende Befugnisse erhalten wird. Das bedeutet nun aber nicht, dass die Übernahme über die Bühne gehen kann, denn nach wie vor gibt es eine Prüfung in einer anderen Region dieser Welt: Die australischen Behörden erbitten sich nach wie vor Bedenkzeit und blockieren den Deal somit. Die EU dürfte aber wohl in puncto Auflagen und Datenschutz der härtere „Gegner“ gewesen sein.


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Die Auflagen

Verpflichtungen im Bereich Werbung:

  • Google wird die Gesundheits- und Wellness-Daten der Nutzer, die über am Handgelenk getragene Geräte und andere Geräte von Fitbit erfasst werden, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nicht für Google-Werbung, einschließlich Suchmaschinenwerbung, Display-Werbung und Vermittlung von Suchmaschinenwerbung, verwenden. Dies gilt auch für Daten, die über Sensoren (einschließlich GPS) erhoben werden, sowie für manuell eingegebene Daten.
  • Google wird die relevanten Nutzerdaten von Fitbit auf technischem Wege von den anderen Daten getrennt halten. Konkret werden die Daten in einem „Datensilo“ gespeichert, das von allen anderen Google-Daten, die für Werbezwecke verwendet werden, getrennt ist.
  • Google wird sicherstellen, dass den Nutzern im EWR effektiv die Wahl gegeben wird, ob sie die Nutzung der in ihrem Google- bzw. Fitbit-Account gespeicherten Gesundheits- und Wellnessdaten durch andere Google-Dienste (wie Google Search, Google Maps, Google Assistant und YouTube) erlauben wollen oder nicht.

Verpflichtungen im Bereich des Zugangs zur Web-Programmierschnittstelle:

  • Über die Web-API von Fitbit wird Google dafür sorgen, dass die Gesundheits- und Fitness-Daten der Nutzer weiterhin in Softwareanwendungen einfließen können; dabei wird Google die Einwilligung der Nutzer einholen und keine Gebühren für den Zugang erheben.

Verpflichtungen im Bereich der Android-Programmierschnittstellen:

  • Google wird Android-Originalgeräteherstellern (OEM) weiterhin kostenlose Lizenzen für diese öffentlichen Programmierschnittstellen erteilen, die alle derzeitigen Kernfunktionen umfassen, welche am Handgelenk getragene Geräte mit Blick auf ihre Interoperabilität mit einem Android-Smartphone benötigen. Zu diesen Kernfunktionen zählen unter anderem die Bluetooth-Verbindung zu einem Android-Smartphone sowie der Zugang zur Kamera oder zum GPS des Smartphones. Um die Zukunftssicherheit dieser Verpflichtung zu gewährleisten, erstreckt sie sich auch auf etwaige Verbesserungen und relevante Aktualisierungen dieser Funktionen.
  • Google kann die Verpflichtung bezüglich der Android-Programmierschnittstelle nicht umgehen, indem es die Schnittstellen mit den für die Interoperabilität erforderlichen Kernfunktionen außerhalb des Android Open Source Project (AOSP) dupliziert, weil Google den Verpflichtungen zufolge die von diesen Schnittstellen gebotenen Kernfunktionen, einschließlich etwaiger Verbesserungen, auch künftig in Open-Source-Code bereitstellen muss. Alle Verbesserungen der Funktionen dieser Schnittstellen hinsichtlich der Kernfunktionen müssen (auch wenn sie Fitbit über eine private Programmierschnittstelle zur Verfügung gestellt wurden) auch im AOSP entwickelt und den Wettbewerbern von Fitbit in Open-Source-Code angeboten werden.
  • Um sicherzustellen, dass OEM von tragbaren Geräten auch Zugang zu künftigen Funktionen haben, wird Google den OEM Zugang zu allen Android-Programmierschnittstellen gewähren, die es den Entwicklern von Android-Smartphone-Apps zur Verfügung stellen wird, einschließlich derjenigen Schnittstellen, die zu Google Mobile Services (GMS), einer Sammlung proprietärer Google-Apps, die nicht Teil des Android Open Source Project ist, gehören.
  • Google wird die Verpflichtung bezüglich der Android-Programmierschnittstelle ferner nicht dadurch umgehen, dass es das Erlebnis der Nutzer von am Handgelenk getragenen Geräten Dritter durch die Anzeige von Warnhinweisen, Fehlermeldungen oder Genehmigungsanfragen in diskriminierender Weise beeinträchtigt oder OEM von am Handgelenk getragenen Geräten diskriminierende Bedingungen für den Zugang ihrer Begleit-App zum Google Play Store auferlegt.

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[Europäische Union]


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