Google Pay: Zahlungen über das Girokonto abwickeln – Commerzbank erstellt nun virtuelle Kreditkarten (FAQ)
Die Bezahlplattform Google Pay legt weiter zu: Erst vor wenigen Tagen hatten wir berichtet, dass die ersten Nutzer der Commerzbank-App virtuelle Kreditkarten anlegen und mit Google Pay verwenden können und nun hat die Bank den offiziellen Startschuss gegeben. Ab sofort haben auch Commerzbank-Kunden ohne Kreditkarte die Möglichkeit, Google Pay zu verwenden. Derzeit wird das noch kostenlos angeboten.
Google Pay erfreut sich bei den Nutzern größerer Beliebtheit als bei den Banken, das wurde schon von Beginn an deutlich und ist eines der Hauptprobleme der Bezahlplattform. Glücklicherweise konnte man sehr früh PayPal als Partner gewinnen, der einer großen Nutzerschaft die Bezahlung per Google Pay ermöglicht und vermutlich mit zur populärsten Methode gehört. Auch wenn das sehr praktisch ist, dürften viele Nutzer die direkte Verbindung zu ihrer Bank bevorzugen.
Gute Nachrichten für alle Kunden der Commerzbank: Ab sofort ist es allen Nutzern der Commerzbank-App möglich, eine virtuelle Kreditkarte bzw. Debitkarte zu erstellen, die innerhalb von Google Pay verwendet werden kann. Dabei handelt es sich um eine virtuelle Mastercard, sodass die Zahlung dementsprechend nur an den Stellen unterstützt wird, wo die Mastercard akzeptiert wird. Es dürfte aber wohl eher schwieriger sein, Geschäfte zu finden, in denen die Mastercard _nicht_ unterstützt wird. Dennoch sollte man das natürlich wissen.
Wenn Sie keine Commerzbank-Kreditkarte haben, können Sie ganz einfach eine virtuelle Debitkarte erhalten. Jetzt können Sie mit Ihrem Handy an allen kontaktlosen Kassen mit dem Wellensymbol bezahlen.
Diese Neuerung wurde bereits seit einigen Tagen für alle Beta-Nutzer angeboten und wie prognostiziert hat es nur wenige Tage gedauert, bis die Commerzbank all ihren Kunden diese Möglichkeit anbietet. In der unten eingebundenen FAQ findet ihr alle wichtigen Informationen und Fragen sowie Antworten rund um das neue Angebot. Erst vor wenigen Tagen wurde die Google Pay-Unterstützung von Curve freigeschaltet. Wir dürfen gespannt sein, welche Bank als Nächstes folgen wird.
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Was ist die Virtual Debit Card?
Die Virtual Debit ist eine Mastercard Debitkarte, die von der Commerzbank ausschließlich digital zur Verfügung gestellt wird. Die Karte kann über ein Google Pay fähiges Android Gerät in der Commerzbank Banking App für ein bestimmtes Girokonto bestellt werden. Die Kartennummer wird Ihnen sofort in der Banking App mitgeteilt. Damit ist Ihnen eine direkte Anmeldung für die Google Pay Bezahlfunktion im Rahmen von Mobile Payment möglich.
Was kann ich mit der Virtual Debit Card machen?
Die Karte können Sie als Zahlungsmittel zu Google Pay hinzufügen und ausschließlich mit Google Pay nutzen. Sie ist an allen kontaktlosen Mastercard-Akzeptanzstellen bzw. überall dort einsetzbar, wo Google Pay akzeptiert wird. Die Karte verfügt über keine Kreditlinie. Umsätze werden direkt dem Girokonto belastet. Darüber hinaus sind Bargeldauszahlungen an Geldautomaten möglich, wenn der Geldautomat eine kontaktlose Nutzung unterstützt (Infrastruktur weltweit derzeit erst im Aufbau). Für die Virtual Debit Card kann am nächsten Bankarbeitstag unter Kartendetailansicht die PIN angelegt werden. Hierfür klicken Sie bitte auf „PIN ändern“. Im Online-Handel kann die Karte nur bei Händlern, die Google Pay als Bezahlmethode anbieten, eingesetzt werden.
Wo kann ich die Virtual Debit Card beantragen und aktivieren?
Die Virtual Debit Card können Sie aktuell über ein Google Pay fähiges Android-Smartphone mit NFC-Technologie in der Commerzbank Banking App beantragen (sofortige Aktivierung) und im direkten Anschluss dazu zur Google Pay hinzufügen. Sie finden die Abschlussmöglichkeit ausschließlich in Ihrer Commerzbank Banking App, entweder in der Detailansicht Ihres dafür geeigneten Girokontos oder gegebenenfalls in der Aktivierungsstrecke für Google Pay. Die Virtual Debit Card können alle Kontoinhaber privater Girokonten der Commerzbank für sich beantragen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Eine Beantragung für geschäftliche Konten, Einlagenkonten, Bevollmächtigte oder Minderjährige ist nicht möglich.
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