Die Google Websuche kann sehr viele Anfragen mit eigenen Ergebnissen beantworten und mit diesen unzählige Fakten liefern, Fragen beantworten oder auch Inhalte komfortabel aufbereiten – dazu gehören auch Songtexte. Ein großes US-Portal hat Google schon im vergangenen Jahr des Diebstahls in ganz großem Stil bezichtigt und Klage eingereicht. Das jetzt gesprochene Urteil bezichtigt Google zwar des Diebstahls, sieht das Unternehmen aber dennoch als nicht schuldig.
Erst kürzlich hatte sich gezeigt, dass Google sehr viele Suchanfragen mit eigenen Diensten beantwortet und somit vielen Webseiten sehr viel Traffic kosten dürfte. Das gilt auch für Songtext-Webseiten, die – zumindest laut dem Kläger – im vergangenen Jahr nicht einmal als Quelle der Texte angegeben worden sind. Die Songtext-Webseite Genius hatte Google im vergangenen Jahr allerdings sehr eindeutig den Songtext-Klau nachgewiesen. Man hatte durch markant gesetzte Apostrophen eine Art Wasserzeichen eingeführt, das exakt in der Form auch bei Google auftauchte.
Google sah sich unschuldig und verwies darauf, die Daten nicht von Genius abgegriffen zu haben, sondern von einem Drittanbieter zu beziehen, der sie wiederum von Genius abgreift. Macht für Genius keinen Unterschied, Google ist aber erstmal aus der Schusslinie. Dennoch klagte man gegen Google und warf dem Unternehmen darin erneut vor, Songtexte im ganz großen Stil zu klauen und nicht einmal die Quelle für die Texte anzugeben. Nun gab es das Urteil.
In dem Urteil heißt es, dass Google tatsächlich die Songtexte übernommen hat – ob nun über eine Drittfirma oder ohne spielte keine Rolle – aber dennoch nicht schuldig gesprochen wird. Die Begründung liegt darin, dass die Songtexte Genius nicht gehören, sondern den Künstlern, Plattenfirmen, Produzenten, Verlagen oder wem auch immer. Sie gehören nicht Genius, also kann man gegen den „Diebstahl“ auch nicht klagen.
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Ich denke, das Urteil ist in der Form korrekt. Vielleicht war es nicht die feine englische Art von Google, die man ja mittlerweile auch abgestellt hat, aber dennoch liegt kein Songtext-Klau vor. Viel mehr „klaut“ Genius die Songtexte von allen Künstlern, denn man schreibt sie wohl einfach ab oder bezieht sie ebenfalls aus diversen Quellen. Mittlerweile verlinkt Google die Songtext-Quellen, damit auch Genius, sodass das Portal immerhin über prominente Verlinkungen in der Websuche besucht werden kann.
Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass Google die Songtexte ungekürzt in der Websuche zeigt und den Nutzern somit eigentlich gar keinen Grund gibt, die Quellen-Webseite zu besuchen. Wenn man bedenkt, dass man in der EU über Titelgrenzen von 6 bis 8 Wörtern redet und Auszüge vollständig untersagen möchte, ist das eine völlig andere Dimension.
Google könnte, so der Richterspruch, schon verklagt werden. Aber nicht von Genius, sondern von den Künstlern bzw. Rechteinhabern der jeweiligen Songtexte. Das werden sie aber vermutlich nicht tun, denn die Songtexte selbst sind ja eigentlich nicht viel wert. Und wer Songtexte sucht, der wird vermutlich auch den Song oder das Musikvideo streamen wollen, sodass schlussendlich wieder Geld in die Kassen aller Beteiligten fließt.
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