Google Maps hat vor einigen Monaten damit begonnen, die Nutzer während der Navigation über zahlreiche Verkehrsstörungen zu informieren, die von der großen Maps-Community gemeldet. Dazu gehört in einigen Regionen auch die Warnung vor Radarfallen bzw. Blitzern, die hierzulande allerdings nicht vorhanden sind und nur über Umwege in die Kartenplattform kommen. Jetzt ist ein neues Gesetz auf dem Weg, das Blitzer-Apps ausdrücklich verbietet, aber dennoch eine klaffende Lücke offen lässt, die jeder beachten sollte.
Die Kartenplattform Google Maps enthält unzählige Informationen und kann den Nutzern in vielen Lebenslagen behilflich sein. Viele Informationen stammen tatsächlich von den Nutzern selbst und werden erst durch die große Community zusammengetragen und auch von dieser kontrolliert. Dazu gehört auch die Meldung von Verkehrsstörungen aller Art, die von vielen Nutzern gemeldet und anschließend auf der Karte angezeigt werden. Bekannt wurde das erst kürzlich wieder durch den Google Maps-Hack.
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Google Maps bietet in einigen Ländern die Möglichkeit, Blitzer zu melden und kann somit andere Nutzer davor bewahren, ein hübsches Erinnerungsfoto zu erhalten. Natürlich ist diese Funktion sehr umstritten und wird aus diesem Grund nur in wenigen Ländern angeboten, wo es gesetzlich nicht verboten ist. In den deutschsprachigen Ländern hat es diese Funktion nie gegeben – und wird es wohl auch nie geben – zumindest nicht in Google Maps. Die Google-Tochter Waze hingegen enthält weiterhin solche Meldungen, sodass ihr diesen Artikel besonders aufmerksam lesen solltet.
Als Google Maps dieses Feature im vergangenen Jahr eingeführt hat, haben wir uns natürlich auch hier im Blog mit diesem Thema beschäftigt. Wir haben die rechtliche Situation in Deutschland ausführlich besprochen und im Gegenzug auch gezeigt, wie mit einer externen App auch hierzulande die Blitzerwarner in Google Maps integriert werden können. Wer das noch immer tun möchte, findet in diesem Artikel die vollständige Anleitung. Gleich ein Spoiler vorweg: Illegal ist das natürlich nicht, sonst würden wir es hier auch nicht anbieten.
Jetzt hat der Bundesrat eine Gesetzesnovelle durchgewunken, die sich auf die Blitzer bezieht und den Graubereich der Blitzer-Apps mit abdeckt. Bisher war stets von „technischen Vorrichtungen“ die Rede, wobei nicht hieb- und stichfest gesagt werden konnte, ob auch das Smartphone bzw. das Navi darin eingeschlossen ist. Das wurde nun konkretisiert.
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Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung da und kann eine solche auch nicht ersetzen. Der Autor ist für eventuelle Missverständnisse oder falsch interpretierte Aussagen nicht verantwortlich und auch nicht haftbar. Der Autor hat außerdem nicht die Absicht, zu Geschwindigkeitsübertretungen aufrufen!
Blitzer-Apps werden ausdrücklich verboten
Im Bundesrat wurde nun eine Gesetzesnovelle durchgewunken, die das Verbot von Blitzer-Apps weiter konkretisiert – denn nun werden sie ganz offiziell auch als solche angesprochen und eindeutig mit eingeschlossen. Im Statement des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) heißt es:
In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt.
Der genaue Wortlaut ist noch nicht bekannt, aber da Blitzer-Apps nun eindeutig erwähnt werden, ist eine Umgehung mit Berufung auf den unklaren Paragraphen nun wohl nicht mehr möglich. Autofahrer sollten das unbedingt beachten und entsprechende Features in ihren Apps oder auch Navigationsgeräten ausschalten. Unklar ist weiterhin, ob die Geräte eingezogen werden dürfen oder nicht – wobei das gerade bei Smartphones oder eben fest installierten Navis ein großer Streitpunkt ist. Auch das haben wir in diesem Artikel ausführlich besprochen.
Eine große Lücke bleibt
Blitzer-Apps sind nun zwar ausdrücklich verboten, aber es bleibt eine kleine – aber sehr wichtige – Einschränkung erhalten: Das gilt für den Fahrer. Der Fahrer darf solche Apps nicht verwenden und sich auch nicht passiv von diesen warnen lassen. Für den Beifahrer gilt das Gesetz nicht, sodass der Beifahrer jederzeit solche Blitzer-Apps verwenden darf und sich dementsprechend über alle Blitzer informieren kann.
ABER: Der Beifahrer darf die Blitzer-Apps zwar verwenden, er darf den Fahrer aber nicht über diese Daten informieren. Das heißt, der Beifahrer weiß zwar, dass in 1 Kilometer ein Blitzer steht, darf es dem Fahrer aber nicht mitteilen. Zumindest nicht direkt. Der Beifahrer darf den Fahrer darauf hinweisen, etwas langsamer zu fahren, darf ihm aber nicht sagen warum. Das ist im Alltag natürlich absolut nicht kontrollierbar, sodass diese Einschränkung eben eher theoretischer Natur ist.
Dennoch sollten auch Beifahrer eher darauf verzichten, denn sobald der Fahrer die Information auf dem Display lesen oder vielleicht sogar akustisch wahrnehmen kann, ist das Gesetz schon wieder übertreten.
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Achtung: Das Video ist alt und stammt vom März 2019. Details zu dem Video Hier
Wichtig dabei: Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Wer also die Blitzerwarner im Navigationsgerät aktiviert hat, dies aber vielleicht gar nicht wusste oder nicht selbst abschalten kann, riskiert ebenso eine Strafe wie die Fahrer, die die Apps oder Navi-Funktionen sehr bewusst verwenden. Es ist in jedem Fall empfohlen, diese Warnungen auszuschalten. Die Ausrede, dass der Beifahrer diese Informationen nutzt, kann man natürlich nicht gelten lassen, wenn das Navi mitten im Fahrzeug hängt bzw. dort fest verbaut ist.
Beachtet diese Änderungen also bei euren nächsten Fahrten und tappt im doppelten Sinne nicht in diese Falle. Klar bleibt natürlich, wer sich stets an die Zahl auf dem runden Schild mit dem roten Rahmen hält, hat ohnehin nichts zu befürchten und benötigt somit auch keine Blitzerwarner. Für Informationswütige Beifahrer gilt dennoch nach wie vor die Anleitung, die wir euch vor einigen Monaten gezeigt haben: So installiert ihr Blitzerwarner in Google Maps.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung da und kann eine solche auch nicht ersetzen. Der Autor ist für eventuelle Missverständnisse oder falsch interpretierte Aussagen nicht verantwortlich und auch nicht haftbar. Der Autor hat außerdem nicht die Absicht, zu Geschwindigkeitsübertretungen aufrufen!
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