Sonos verklagt Google: Smart Speaker, Chromecast & Pixel-Smartphones betroffen – um diese Patente geht es

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Gestern ließ Sonos eine kleine Smart Home-Bombe platzen, denn das Unternehmen teilte mit, Google zu verklagen und auch bei Amazon und anderen Herstellern zahlreiche Patentverletzungen entdeckt zu haben. Laut der von Sonos eingebrachten Klage handelt es sich um fünf Patente, die von vielen Google-Geräten verletzt werden und auch zu einem kurzfristigen Verkaufsstopp zahlreicher Produkte führen könnte.


Smart Speaker sind das Herzstück vieler Smart Homes und Google hat gerade erst viele neue Geräte angekündigt, da ziehen schon dunkle Wolken am Himmel auf. Sonos ist schon sehr lange in diesem Markt aktiv und hat seine smarten Lautsprecher schon verkauft, als Google und Amazon mit ihren Produkten noch gar nicht am Markt waren und selbst ihre Sprachassistenten noch in Entwicklung waren. Aus dieser Zeit stammen auch die zahlreichen Patente, die nun zur Klage geführt haben.

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Sonos beschuldigt Google, mit den eigenen Geräten mindestens fünf Sonos-Patente zu verletzen. Dies hatte man Google schon im Jahr 2016 mitgeteilt und seitdem immer wieder an einer Lösung in Form von Lizenzzahlungen gearbeitet, die schlussendlich aber nicht zu einem Ergebnis geführt haben. Nun sah sich Sonos wohl dazu gezwungen, Google zu verklagen und somit nicht nur das eigene Recht durchzusetzen, sondern auch auf hohe Nachzahlungen zu hoffen oder Verkaufsverbote zu erwirken.

Aber um welche Patente geht es überhaupt? Sonos führt aktuell fünf Patente an, auf die sich die Klage bezieht und die tatsächlich sehr allgemein gehalten sind. Wenn man sich die Beschreibungen etwas genauer ansieht, wird man sehr schnell bemerken, dass praktisch jeder Smart Speaker-Hersteller diese Methoden verwendet und somit Patentverletzungen begeht. Anders ist es aber auch kaum möglich.

Um diese Patente geht es



Sonos fordert von Google seit Jahren Lizenzzahlungen, was von Google zwar grundlegend akzeptiert wurde, aber der gebotene Betrag soll lächerlich gering gewesen sein. Offenbar konnte man sich über die Jahre nicht auf einen Betrag einigen. Aktuell dreht sich alles um Google, ob man aber auch mit anderen Herstellern in Verhandlung stand, ist nicht bekannt. Sonos betonte immer wieder, dass mindestens auch Amazon die gleichen Patentverletzungen begeht, man aber nicht zwei Giganten gleichzeitig verklagen wolle und könne. Dass Amazon mit zu den größten Sonos-Verkäufern gehört und bei Eingang einer Klage wohl den Verkauf sofort stoppen würde, zählt sicher mit herein.

Problematisch für Google ist es, dass sich diese Methoden nicht nur auf die Smart Speaker und Smart Displays beschränken, sondern auch auf viele weitere Produkte greifen. Auch Chromecast und die Pixel-Smartphones sollen die Patente verletzen. Sonos hat laut eigenen Angaben mittlerweile über 100 Patentverletzungen allein durch Google gezählt und dürfte mit Überschreiten dieser Marke eben den Entschluss gefasst haben, dagegen vorzugehen.

Für Google kann das rückwirkend noch sehr teuer werden, zumindest dann, wenn die Patente vor Gericht halten und nicht von Googles Anwälten zerlegt werden. Auch kurzfristige Verkaufsverbote stehen im Raum und könnten das Hardware-Business des Unternehmens schwer treffen. Wir dürfen gespannt sein, wie sich dieser Fall weiter entwickelt.

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[heise]




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comment 4 Kommentare zum Thema "Sonos verklagt Google: Smart Speaker, Chromecast & Pixel-Smartphones betroffen – um diese Patente geht es"

  • Ich weiß nicht wie das genau abläuft, aber könnte Google dann nicht einfach Sonos verbieten, dass die Sonos Smartspeaker den Google Assistant nicht mehr nutzen dürfen?

  • Amerikanisches Patent: „ich schubse einen Sack Reis an und dieser fällt dann vermutlich um.“
    Das Problem an Patenten Made in USA ist, dass diese nicht geprüft werden und man somit jeden Mist patentieren lassen kann. Ob und wie diese Patente dann eine Gültigkeit haben, muss dann vor Gericht geklärt werden. Schon oft ist es auch vorgekommen, dass jemand seinen Patentanspruch geltend machen möchte und dann festgestellt wird, das es dazu schon ein Patent gab, oder dass es zu ungenau/allgemein beschrieben/verfasst wurde, das man es garnicht als Patent auslegen kann.

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