Google Maps Streetview: Das Ende der Verpixelung in Deutschland? EU-Regelung ermöglicht neue Aufnahmen
Google Maps Streetview ist in Deutschland ein Trauerspiel, denn es sind nur wenige Teile des Landes abgedeckt und in den meisten Großstädten kann man sich vor verpixelten Häusern kaum retten. Viele Jahre lang schien es eine ausweglose Situation zu sein, doch nun könnte schon bald Bewegung in die Angelegenheit kommen und das bald zehnjährige Trauerspiel beendet werden. Eine neue EU-Regelung könnte alle Verpixelungen für zukünftige Aufnahmen aufheben.
Bei Google Maps Streetview gibt es immer wieder interessante Dinge zu entdecken – aber nicht in Deutschland. Wer Europas größtes Land auf Googles Kartendienst ansteuert, findet einen riesigen weißen Fleck auf der Karte (siehe das weiter unten eingebundene Bild) oder sieht auf den vorhandenen Aufnahmen ein Land zu Beginn dieses Jahrzehnts bzw. sogar Ende des letzten Jahrzehnts. Seit fast 10 Jahren hat Google keine neuen Streetview-Aufnahmen mehr für Deutschland veröffentlicht.
Die Geschichte von Google Maps Streetview in Deutschland inklusive der Kontroverse und all den Verpixelungen könnt ihr hier nachlesen. Vielleicht ist es damit aber bald vorbei, denn neue EU-Regelungen könnten es möglich machen, dass die Verpixelung ein Ende findet. Derzeit ist noch die Hamburger Datenschutzbehörde für Google zuständig, die das für Deutschland weltweit einzigartige Gesetz des Vorabwiderspruchs durchsetzt. Das bedeutet, dass Google alle Aufnahmen auf Anfrage VOR der Veröffentlichung verpixeln muss, während es in allen anderen Ländern weltweit erst NACH der Veröffentlichung möglich ist.
Das ist ein riesiger Unterschied, weil viele Menschen wohl erstens die Mühe scheuen würden, ihre Häuser selbst verpixeln zu lassen und weil sich die Zeiten geändert haben. Die damalige deutsche Hysterie, angestachelt von Datenschützern und den Medien, war weltweit einzigartig. Mittlerweile haben aber sehr viele Menschen ihre Meinung geändert, sodass es im Jahr 2019/2020 wohl nicht mehr zu einem solchen Massen-Widerspruch kommen würde.
Schon bald könnte die EU-Datenschutzbehörde in Irland für Google zuständig sein, die einen solchen Widerspruch nicht kennt und somit den Weg für einen neuen Anlauf frei machen würde. Ob der Wechsel der zuständigen Behörde aber tatsächlich eintritt, weiß auch Google selbst noch nicht und versucht das derzeit in Erfahrung zu bringen.
Natürlich hätte Google auch vorher schon erneute Aufnahmen anfertigen können, doch seit 2010 schaltet man verständlicherweise auf Stur und hatte stets betont, keine Pläne zur Veröffentlichung neuer Bilder zu haben. Zwar fahren die Autos durch Deutschland, aber sie sammeln nur Metadaten für andere Google Maps-Produkte. Sollte Google einen neuen Anlauf wagen wollen, müssten die Fahrzeuge also wieder auf die Straßen geschickt werden.
Das wird noch sehr spannend, derzeit zeichnet es sich aber ab, dass Google wohl Interesse an neuen Aufnahmen hätte und bei einem Wechsel der Behörden wieder Fahrten anstreben könnte. Insbesondere durch neue Konkurrenz wie Apple Maps, die zwar vorerst nicht nach Deutschland kommt, würde der Druck ohnehin irgendwann steigen, neue Aufnahmen anzufertigen. Es ist zwar noch viel zu verfrüht, aber ich persönlich würde davon ausgehen, dass Google Maps Streetview in Deutschland in zwei bis drei Jahren in echtem neuen Glanz erstrahlt.
Wir halten euch über das Thema auf dem Laufenden. Würdet ihr neue Aufnahmen begrüßen oder denkt ihr, dass es ohnehin nur neue massenhaft verpixelte Aufnahmen werden?
Siehe auch
» Google Kalender: Internationale Termine – so lassen sich zwei Zeitzonen gleichzeitig im Kalender nutzen
» Google Maps: Klimaproteste & Auswirkungen werden in Echtzeit auf Googles Kartenplattform dargestellt
[heise]
Pixel 4: Gesichtserkennung mit verschlossenen Augen – die Sicherheitslücke, die gar keine ist (Kommentar)
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Wo genau findet man denn das genannte „Gesetz des Vorabwiderspruchs“?
Das Gesetz, dass es tatsächlich gibt, ist das UrhG, und das gibt mit der Panoramafreiheit ganz klar einen legalen Rahmen für das Aufnehmen und veröffentlichen von allem dauerhaft von öffentlichem Grund aus sichtbarem, selbst falls es urheberrechtliche Gründe dagegen geben sollte.
Ein Recht auf das Bild am Eigentüm kennt das Gesetz überhaupt nicht.