Leistungsschutzrecht tritt in Kraft: Google zeigt im ersten EU-Land bald nur noch Überschriften (Video)

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Vor wenigen Monaten wurde die EU-Urheberrechtsreform beschlossen, deren Auswirkungen in den kommenden eineinhalb Jahren erstmals deutlich werden. Ein Teil dieser Reform ist das Leistungsschutzrecht, das bereits mehrfach gescheitert ist und schon im Oktober in Frankreich erneut in Kraft treten wird. Google reagiert nun darauf und wird die Darstellung von Inhalten aus Google News stark beschneiden – was zu einem gewaltigen Traffic-Einbruch führen wird.


Über das Für und Wider des Leistungsschutzrechts wurde Anfang des Jahres an vielen Stellen diskutiert, doch insbesondere durch die ebenfalls zur EU-Urheberrechtsreform gehörenden Uploadfilter (auch wenn es offiziell nicht so genannt wird), ist dieses Thema etwas untergegangen. Das Leistungsschutzrecht besagt im Groben, dass Google und andere Suchmaschinen für die Inhalte zahlen sollen, die sie von den Verlagen abrufen und als Vorschaubild, Titel und Textauszug verwenden.

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Google steht bereits seit vielen Jahren auf dem Standpunkt, dass man nicht für Inhalte bezahlen wird und hat sich auch im Zuge der EU-Urheberrechtsreform bzw. den daraus entstehenden nationalen Gesetzen keinen Millimeter bewegt. Frankreich wird das erste Land in der EU sein, dass dieses Recht umsetzt und Google reagiert nun darauf. Ab dem Tag des Inkrafttretens wird die Integration der Google News in die Websuche geändert. Statt den bekannten Vorschaubildern gibt es nur noch den verlinkten Titel.

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Auch in Frankreich bietet man Verlagen und Web-Publikationen nun die Möglichkeit an, Google die Erlaubnis zu erteilen, weiterhin ein Vorschaubild zu erzeugen und dieses zu verwenden. Angesichts der Tatsache, dass der Traffic ohne Vorschaubild stark einbricht, dürften nahezu alle Medien darauf eingehen. Schlussendlich dreht man sich also im Kreis und es wird sich nicht viel ändern – aber das gilt nur für Frankreich. Weil es trotz EU in jedem Land eine eigene Umsetzung geben wird, bleibt abzuwarten, wie es in Deutschland, Österreich und Schweiz weitergeht.



Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse – und jede Anzeige bei Google ist klar gekennzeichnet. Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken. Das würde ansonsten schließlich zum Verlust deren Vertrauens in unsere Dienste führen.

Viele Länder dürften nun auf die Erfahrungen in Frankreich blicken und eventuell Anpassungen der Gesetze vornehmen, bevor diese verabschiedet werden und bis spätestens Anfang 2021 in Kraft treten. Für die Internet-Medien, gerade für die, die die Idiotie hinter dem Leistungsschutzrecht erkannt haben, ist das natürlich eine weniger gute Nachricht. Auch in Deutschland hat Google bereits mehrfach mit der Einstellung von Google News gedroht.

» Artikel im Google-Blog

Siehe auch
» Recht auf Vergessenwerden: Google muss Links nicht weltweit aus den Suchergebnissen löschen

» Leistungsschutzrecht in der Google Websuche: Warum zahlt Google für manche Inhalte und für andere nicht?

[futurezone & 9to5Google]




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